
Die Testierfreiheit ist in Deutschland rechtlich in Art. 14 Abs. 1 GG und § 1937 BGB abgesichert. Durch den sogenannten Pflichtteilsanspruch einer oder eines Pflichtteilberechtigten können allerdings Geldansprüche – schuldrechtliche Ansprüche – gegen den bzw. die Erben geltend gemacht werden.
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Pflichtteil
Der Pflichtteil ist eine Besonderheit im Erbrecht. Der Anspruch auf einen Pflichtteil durchbricht nämlich den Grundsatz des sogenannten Testierfreiheit. Die Testierfreiheit ist ein Grundrecht. Jede und jeder hat das Recht, zu entscheiden, was mit ihrem oder seinem Nachlass geschieht. Dieses Recht ist im Grundgesetz geschützt. Beim Pflichtteil werden nahe angehörige und Kinder geschützt.
Pflichtteil – Einschränkung der Testierfreiheit
Nahe Verwandte, insbesondere Kinder und Ehegatten des Erblassers können über ihren sogenannten Pflichtteil am Nachlass teilhaben, obwohl sie nach dem Willen des Erblassers keine Erben geworden sind.
Pflichtteilsansprüche bestehen insbesondere für die Kinder, Eltern und Ehegatten des oder der Verstorbenen. Nach dem Willen des Gesetzgebers ist die Testierfreiheit des Erblassers insoweit zugunsten des begünstigten Personenkreises eingeschränkt…WEITERLESEN

Pflichtteil/ Bild: Unsplash.com
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Was ist ein Testamentsvollstrecker?
Der Testamentsvollstrecker ist die von der Erblasserin oder vom Erblasser ernannte Person, die die letztwilligen Verfügungen des Erblassers umzusetzen hat. Die gesetzlichen Regelungen zur Testamentsvollstreckung finden sich im Bürgerlichen Gesetzbuch in den §§ 2197 ff. BGB.
Für die Anordnung der Testamentsvollstreckung sind folgende Gründe häufig gegeben:
- die Absicherung des Willens (Inhalt des Testaments oder Erbvertrags) des Erblassers
- der Schutz der Erben vor sich selbst (z. B. Minderjährige)
- bei Insolvenz, schwerer Krankheit oder rechtlicher Betreuung einer im Testament bedachten Person
- die Vereinfachung der Verwaltung und Teilung der Erbschaft (z.b. bei zerstrittenen oder verstreut lebenden Erben – z.B. im Ausland)…WEITERLESEN
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