Chef, dürfen wir Fußball gucken? – Wie man während der Arbeit am besten am Ball bleibt

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Die Fußball-Europameisterschaft ist in vollem Gange – spätestens nach den ersten Spielen dürfte auch der Letzte zumindest ein bisschen im EM-Fieber sein. Gespräche über Fußball am Arbeitsplatz gehören in fast jeder Branche zum Alltag – doch während der Arbeit Fußball schauen eher weniger. Wir zeigen, was zu beachten ist, wenn Arbeitnehmer die EM während der Arbeit mitverfolgen möchten.

Grundsatz im Arbeitsrecht: Kein Fußballgucken während der Arbeit 🙁

Generell gilt: Einfach so Fußball gucken darf man während der Arbeitszeit nicht. Macht man es doch, kann der Chef einschreiten und sogar abmahnen. Dies gilt beispielsweise, wenn ein Mitarbeiter das Fußballspiel während der Arbeitszeit im Livestream am Firmenrechner verfolgt. Nicht ganz so schlimm ist es, wenn ein Mitarbeiter kurz den Spielstand auf dem Smartphone checkt. Wer während eines Spiels arbeiten muss, muss deshalb aber nicht automatisch auf Fußball verzichten.

Ein Spiel am Radio mitzuverfolgen, ist aus arbeitsrechtlicher Sicht die unproblematischste Art, während der Arbeit am Ball zu bleiben. Grundsätzlich ist man durch Radio hören nicht zwangsläufig daran gehindert, seine Arbeit gewissenhaft auszuführen. Etwas anderes gilt aber, wenn die Arbeitsleistung durch das Zuhören beeinträchtigt wird. Muss man konzentriert an einem Projekt arbeiten, kann das Radiohören die Arbeit massiv beeinträchtigen. Ebenso könnten Kunden und Kollegen gestört werden. Am besten ist es also, mit dem Chef abzuklären, ob das Radiohören erlaubt ist.Fußball

Um einiges schwieriger gestaltet sich das Fußballgucken auf einem Fernseher. Kein Arbeitgeber muss es sich gefallen lassen, dass seine Mitarbeiter für 90 Minuten den Arbeitsplatz verlassen, um ein Fußballspiel zu verfolgen. Arbeitsrechtliche Konsequenzen sind vorprogrammiert, sollten hier keine Absprachen stattgefunden haben. Ob dieses Verhalten im Einzellfall tatsächlich für eine Kündigung ausreicht, ist nicht garantiert. Eine Abmahnung kann der Arbeitgeber aber in jedem Fall aussprechen.

Fußball hat einen großen Stellenwert in der Gesellschaft – insbesondere in Deutschland. So entschied das Arbeitsgericht Frankfurt zur WM 2010 über eine Kündigung eines Verkäufers eines Elektromarktes, der im Verkaufsraum extra einen Fernseher aufgebaut und ein Spiel der Vorrunde mitverfolgt hatte. Die Richter befanden, dass sich der Arbeitnehmer „sozialadäquat“ verhalten hat und daher nicht allein deswegen gekündigt werden könnte. Eine Abmahnung war in diesem Fall die angemessenere Sanktion. Dieses Urteil ist aber keineswegs ein Freifahrtschein, sich in Ruhe ein Spiel während der Arbeit anzusehen.

Fernseh schauen während der Arbeitszeit nicht erlaubt/ Bild Unsplash.com

Hat der Arbeitgeber beispielsweise die private Nutzung des Internets während der Arbeitszeit verboten, kann ein Verstoß hiergegen zur Kündigung führen. Selbst wenn kein ausdrückliches Verbot ausgesprochen wurde, kann ausschweifendes Surfen und Livestreamen unter Umständen zum Jobverlust führen. Die bessere Alternative ist ein Live-Ticker auf dem Smartphone. Auch wenn der ständige Blick auf den Handybildschirm die Arbeit beeinträchtigen kann, handelt es sich um eine verhältnismäßig geringe Ablenkung.

Keinesfalls sollten Arbeitnehmer am Morgen aufgrund des Vorabendspiels unpünktlich auf der Arbeit erscheinen oder eigenmächtig die Pause verlängern. Wiederholtes Zuspätkommen kann einen Kündigungsgrund darstellen. Gleich gilt, wenn während der EM offensichtlich „krankgefeiert“ wird. Erkennt der Chef, dass eigentlich exzessiv Fußball geschaut wurde, kann einem die fristlose Kündigung drohen.

Ist man als Arbeitgeber aber bereit, die EM als teambildende Maßnahme zu nutzen, werden die eigenen Mitarbeiter dieses Entgegenkommen zu schätzen wissen. Es empfiehlt sich allerdings, hierzu gewisse Regeln und Bedingungen festzulegen – und dies am besten schriftlich. Ein Vorbildliches Verhalten diesbezüglich erlebte auch schon vor vielen Jahren. Da stellte ein angesehener Sanitärgroßhändler in Hamburg in seinem Lagerhaus eine Public-Viewing Leinwand auf und alle Mitarbeiter konnten während der sie interessierenden Spiele gucken – allerdings mussten sie ausstempeln ….


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