Elternzeit für Väter – Was muss Mann beachten ?

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Elternzeit für Väter !! Ich möchte mehr Zeit für meine Kinder haben und die ersten Monate im Leben des Kindes sind so etwas besonderes, dass ich diese nicht verpassen möchte!

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So etwas hören wir privat und auch beruflich immer wieder und stellen dann die Frage: Warum machst Du es nicht, guter Mann ? Und guter Vater ?

In unserem Umfeld – beruflich wie privat – haben viele Väter die Möglichkeit von Elternzeit in Anspruch genommen und keiner hat mir berichtest, dass es die falsche Entscheidung war. Ganz im Gegenteil.

Elternzeit für Väter – ihr gutes Recht

Immer mehr Väter möchten sich gern Elternzeit nehmen – sind sich aber nicht sicher, wie dies im Unternehmen ankommt. Hält man die Grundregeln ein, kann der Vorgesetzte kaum widersprechen.

Elternzeit für Väter – so ein neumodischer Kram?

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An der konservativen Art einiger Chefs kann man vermutlich wenig ändern – ausbremsen lassen sollten man sich aber keinesfalls. In den vergangenen Jahren haben sich dies auch immer mehr Väter gedacht und sich für eine eigene Elternzeit entschieden. Allein 97.000 Väter nahmen sich im zweiten Quartal 2015 die Auszeit für sich und das eigene Kind.

Nicht ganz unschuldig an dieser Entwicklung sind sicherlich die zwei sogenannten Vätermonate: Paare erhalten nämlich zwei Monate länger Elterngeld, wenn sich beide Elternteile (davon eines für mindestens zwei Monate) für die eigene Elternzeit entscheiden. Es scheint sich inzwischen herumgesprochen zu haben, dass eine geteilte Elternzeit allen Beteiligten guttut. Auch Kollegen und dem Vorgesetzten wird hierdurch klar, dass sich der Arbeitsalltag durch den Nachwuchs des Mitarbeiters verändern wird.

Wichtige Spielregeln bei der Elternzeit für Väter

Für Väter ist wichtig zu wissen: die Elternzeit darf nicht verwehrt werden. Das Gesetz sieht keine Konstellation vor, in der der Vorgesetzte das Elternzeitgesuch ablehnen darf. Man darf also ruhig hartnäckig sein, wenn man auf ersten Widerstand stößt. Wenn die Elternzeit schlimmstenfalls mit einer Kündigung bestraft wird, hat man grundsätzlich das deutsche Arbeitsrecht auf seiner Seite.

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Natürlich sollte man die ganze Sache aber eher taktisch angehen. Plant man die Elternzeit frühzeitig, kann sich der Vorgesetzte eher auf den Ausfall einer Arbeitskraft einstellen. Ohnehin muss die Elternzeit spätestens sieben Wochen vor Beginn offiziell beantragen – wer da schon eher tätig wird, hat zumindest die Personalplanung eher auf seiner Seite. Es muss aber eben gut abgewogen werden, wann der Antrag gestellt wird!

Neben der Sieben-Wochen-Frist muss der Antrag auf Elternzeit schriftlich gestellt werden. Der Vorgesetzte kann von seinen Mitarbeitern verlangen, dass diese die Elternzeit für zwei Jahre im Voraus festlegen. Es können insgesamt pro Elternteil drei Zeitabschnitte gewählt werden, in denen Elternzeit gewählt wird. Während der Elternzeit ruht der Arbeitsvertrag. Der Mitarbeiter hat nach Ende der Elternzeit das Recht, auf seinen alten bzw. einen vergleichbaren Arbeitsplatz zurückzukehren.

Insgesamt dürfen 36 Monate Elternzeit genommen werden. Diese können entweder am Stück innerhalb der ersten drei Lebensjahre des Kindes genommen werden oder höchstens 24 Monate zwischen dem 3. und 8. Geburtstag des Kindes. Der Arbeitgeber kann aber einem solchen zweiten Abschnitt der Elternzeit aus dringenden betrieblichen Gründen widersprechen.


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Außerdem:

Unabhängig von der Elternzeit beim Arbeitgeber muss noch das Elterngeld beantragt werden. Entscheiden sich beide Elternteile für eine Elternzeit, besteht ein Anspruch auf 14 Monate Elterngeld – ansonsten kriegt man die staatliche Unterstützungsleistung nur für 12 Monate.

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Das Elterngeld ersetzt das Gehalt in einer Vielzahl von Fällen zu 67 % – mehr als 1.800 € gibt es aber nicht. Mit dem Online-Rechner des Familienministeriums kann man sich einen ersten Eindruck davon verschaffen, was finanziell auf einen zukommt. Viele Unternehmen gewähren aber Zuschüsse, sodass man 100 % des letzten Lohns erhält.

Daneben gibt es noch das Elterngeld Plus. Dieses Modell ist besonders für Elternteile attraktiv, die nebenher noch für einige Stunden arbeiten wollen. Man kann die Elternzeit dann als Teilzeitmodell wählen, sodass man die doppelte Zeit die Hälfte des Elterngeldes erhält, welches bei kompletter Arbeitsaufgabe gezahlt worden wäre. Unterm Strich erhält man bei diesem Modell mehr Geld vom Staat, als wenn man das normale Elterngeld wählen würde und nebenher arbeitet. Für dieses ist nämlich nur die Differenz des Lohns mit und ohne Stundenreduzierung maßgeblich.

Unser Tipp:

Wer als Vater Elternzeit nehmen möchte, sollte den Zeitpunkt der Antragstellung so wählen, dass der Antrag in der achten Woche vor Beginn der Elternzeit gestellt wird. Dann greift der Sonderkündigungsschutz sofort. Wer den Antrag z.B. 3 Monate früher stellt bekommt nicht den Sonderkündigungsschutz !!!


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