Homeoffice – Fluch und Segen zugleich

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Viele Arbeitnehmer sehen die Arbeit im Homeoffice als Segen an. Die Arbeitszeit kann flexibel eingeteilt werden und zu jeder Zeit unterbrochen werden. Und auch die Fahrtzeiten zum Arbeitsplatz entfallen.
Gerade für Arbeitnehmer mit Kindern erscheint diese Lösung ideal.
Auch für Mitarbeiter mit Behinderungen eröffnen sich durch das Homeoffice neue Möglichkeiten auf dem Arbeitsmarkt.

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Doch neue Statistiken zeigen mittlerweile, dass die Arbeit im Homeoffice gar kein echter Segen ist, denn immer mehr Arbeitnehmer im Homeoffice leiden an Schlaflosigkeit. Zudem sind die Mitarbeiter im Homeoffice häufiger anfällig für Stress.
Eine Studie untersuchte die Arbeitsbedingungen von Mitarbeitern aus 15 verschiedenen Ländern, darunter auch Deutschland und weitere EU-Länder.
Auffällig dabei: rund 40 Prozent der Mitarbeiter im Homeoffice leiden an Schlafstörungen und Stress.
Deutlich mehr, als die Vergleichsgruppe, die regelmäßig im Büro arbeitet.
Im Vergleich waren es dort nur rund 25 Prozent.
Doch warum leiden Mitarbeiter im Homeoffice häufiger an Schlafstörungen und Stress?
Die Antwort liegt eigentlich auf der Hand.
Denn so positiv das Homeoffice für die eigene Lebensplanung ist, so negativ können die Auswirkungen für die Work-Life-Balance sein.

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Schließlich verschwimmen bei der Arbeit im Homeoffice häufig die Grenzen zwischen Arbeit und Freizeit. Im Gegensatz zum herkömmlichen Büroarbeiter können Mitarbeiter zu Hause selten „abschalten“ und Feierabend machen.
Häufig wird die Arbeitszeit auf den Tag verteilt und man hat stets seine noch zu erledigenden Aufgaben im Hinterkopf.
Nicht selten machen Mitarbeiter im Homeoffice unbezahlte Überstunden, deutlich häufiger sogar, als ihre Kollegen im Büro.

Vor- und Nachteile selbst erwägen

Und auch die Pausenzeiten fallen bei der Arbeit im Homeoffice eher gering aus.
So entsteht nicht selten ein permanenter Druck, der für Arbeitnehmer zu ernsthaften gesundheitlichen Konsequenzen führen kann.
Wer die Möglichkeit erhält im Homeoffice zu arbeiten, sollte deshalb die Pros und Kontras genau abwägen.
Häufig bieten Arbeitgeber auch die Möglichkeit für einen oder zwei Tage in der Woche im Homeoffice tätig zu sein.
Dies erscheint durchaus sinnvoll, da den Mitarbeitern so ein Ausgleich zur Büroarbeit geboten wird, zeitgleich aber der geregelte Arbeitsalltag nicht verloren geht.
Wer also vom Chef das Angebot Homeoffice bekommt, sollte nicht sofort zustimmen, sondern noch einmal in Ruhe die Vor- und Nachteile für die eigene Lebenssituation abwägen.


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Drei-Wochen-Frist

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Möchte sich ein Arbeitnehmer gegen eine schriftliche Kündigung des Arbeitgebers wehren, so muss er innerhalb von 3 Wochen ab Zugang der Kündigung – Drei-Wochen-Frist – aus § 4 KSchG eine Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht einreichen.

Rechtsgrundlage der Drei-Wochen-Frist § 4 KSchG

Reicht der Arbeitnehmer die Kündigungsschutzklage nicht innerhalb von 3 Wochen ab Zugang der Kündigung ein, gilt die Kündigung gem. § 4 Abs. 1 Kündigungsschutzgesetz (KSchG) als von Anfang an wirksam. Dies gilt selbst in dem Falle, dass die Kündigung wegen schwerer Mängel – z.B. wegen Missachtung des Sonderkündigungsschutzes einer Schwangeren oder eines Mitglieds des Betriebsrats offensichtlich unwirksam wäre. Der Widerspruch beim Arbeitgeber nützt nichts!

Grds. kann man sagen: Drei-Wochen-Frist versäumt = Job weg

Die Klagefrist gilt auch dann, wenn auf das Arbeitsverhältnis der zweite Teil des… WEITERLESEN


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