Ein unbefristetes Arbeitsverhältnis ist ein das bei uns übliche Arbeitsverhältnis. Das Gegenstück ist das befristete Arbeitsverhältnis. Beim unbefristeten Arbeitsverhältnis ist im Arbeitsvertrag keine Befristung vereinbart. Das Arbeitsverhältnis läuft dann grds. – wenn nichts dazwischen kommt – bis der Arbeitnehmer in Rente geht.
Das nichts dazwischen kommt ist natürlich nur selten der Fall. Aber dann kommt es insbesondere in mittelständischen Familienunternehmen zu Arbeitnehmern, die von der Lehre bis zur Rente nur einen Arbeitgeber haben. So kommt es zu den seltenen goldenen Betriebsjubiläen.
Das unbefristete Arbeitsverhältnis endet – rein statistisch – meistens durch Kündigung des Arbeitgebers.
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