Dauerbrenner Kopftuch – wir jetzt auch!
Das Thema Kopftuch am Arbeitsplatz beschäftigt die Gerichte immer wieder. Es gibt zahlreiche – und zum Teil sehr unterschiedliche – Urteile verschiedener Gerichte. Branche und Bundesland scheinen bei den unterschiedlichen Ergebnissen eine entscheidende Rolle zu spielen. Wegweisend war insbesondere ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, welches ein Kopftuchverbot für Lehrerinnen erlaubte.
In einem kürzlich entschiedenen Fall vor dem Verwaltungsgericht in Augsburg geht es um das Kopftuch einer Rechtsreferendarin. Es ging darum, ob in einem Gerichtssaal ein Kopftuch getragen werden darf. Das bayerische Justizministerium sagte hierzu nein – das Verwaltungsgericht sah dies anders. Muslimische Juristinnen mussten in Bayern seit acht Jahren mit der Vorgabe leben, dass sie während ihres Referendariats im Gerichtssaal kein Kopftuch tragen dürfen. Damit ist zunächst Schluss.
Die klagende Referendarin war im Rahmen des juristischen Vorbereitungsdienstes von Oktober 2014 bis Mai 2015 am Amtsgericht Augsburg tätig. Das Oberlandesgericht in München untersagte der jungen Juristin zu Beginn der Tätigkeit das Tragen ihres Kopftuchs. Insbesondere bei der Vernehmung von Zeugen und Sachverständigen in der Zivilstation sowie bei der Wahrnehmung des staatsanwaltschaftlichen Sitzungsdienstes sollte sie ihr Kopftuch zu Hause lassen. Nachdem die Stationen bei Gericht abgeleistet waren, hob das Oberlandesgericht die Auflage auf. Die Referendarin wollte daher mit ihrer Klage festgestellt wissen, dass das damalige Kopftuchverbot rechtswidrig war.
Das Kruzifix-Urteil vom 16. Mai 1995 – 1 BvR 1087/91
Ein Blick zurück: vor gut 20 Jahren entschied das Bundesverfassungsgericht, dass – simpel gesagt – Kruzufixe an den Wänden in Klassenräumen nicht unproblematisch sind. Es ging ein Aufschrei durch das katholisch geprägte Bayern. Dabei wollte niemand das Kruzifix an der Halskette verbieten, sondern das Aufhängen von Kruzifixen in den Klassenräumen staatlicher Schulen wurde eingeschränkt. Der Kabarettist Volker Pispers hat das Kruzifix-Urteil seinerzeit in einem bemerkenswerten Satz zusammengefasst: Ein Kruzifix ist nicht verboten. Man darf mich nur nicht zwingen, es anzugucken. Und jetzt Kopftücher im katholischen Bayern ….
Der Aktuelle Fall aus Bayern
Das Verwaltungsgericht entschied zu Gunsten der Referendarin. Es wurde festgestellt, dass es keine Rechtsgrundlage für das Verbot gab. Zudem gibt es keine Vorschrift, die Rechtsreferendare zur weltanschaulich-religiösen Neutralität verpflichtet. Da durch das Kopftuchverbot aber in das Grundrecht auf Religionsfreiheit eingegriffen wird, ist ein entsprechendes Gesetz hierzu erforderlich. Ohne Rechtsgrundlage darf nicht in eine derart wichtiges Grundrecht eingegriffen werden.
Die 25 jährige Klägerin fühlte sich diskriminiert und stigmatisiert. Sie hat daher zusätzlich eine Klage auf 2.000 € Schmerzensgeld gegen den Freistaat Bayern eingereicht. Nach Ansicht der Verwaltungsrichter hat sie mit dieser Klage aber keinen Erfolg.
In Berlin beispielsweise regelt diese Problematik das Berliner Weltanschauungssymbolegesetz. Dieses verbietet es Beamten, die in der Rechtspflege tätig sind, sichtbar religiöse oder weltanschauliche Symbole oder Kleidung zu tragen. Diese Regelung gilt auch für Referendare, wenn sie Sitzungen des Staatsanwaltes vor Gericht vertreten. Möchte eine Referendarin nicht auf ihr Kopftuch verzichten, wird sie von der Dienstpflicht befreit, im Rahmen der Ausbildung als Ankläger vor Gericht aufzutreten.
Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts in Augsburg ist momentan noch nicht rechtskräftig. Mal abwarten, wie der Freistaat Bayerin dieses sensible Thema nun angeht. Wegen des Rechtsstreits dürfen Referendarinnen im Moment ihr Kopftuch vor Gericht tragen.
Bayerische Verwaltungsgericht, Urteil vom 30.06.2016, Az.: Au 2 K 15.457.
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