Was ist ein Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin? In vielen Lebensbereichen kommt es zwischen zwei Menschen von Zeit zur Zeit zu Konflikten. Wenn man sich privat nicht mehr einigen kann, sind rechtliche Schritte der letzte Ausweg. Dies gilt auch für den Bereich der arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Jede Partei hat das Recht, zur Wahrung und Vertretung ihrer Interessen in einem Rechtsstreit einen Rechtsanwalt einzuschalten. Dies gilt übrigens für alle Rechtsbereiche, nicht nur für das Arbeitsrecht. Doch wann braucht man im Arbeitsrecht einen Rechtsanwalt und wann nicht?
Rechtsanwälte arbeiten im Gericht aber auch bevor ein Fall zum Gericht geht
Befindet sich die Streitsache noch in einem außergerichtlichen Stadium und kann sie auch außergerichtlich geregelt werden, gibt es für keine der Parteien die Pflicht, sich durch einen Rechtsanwalt vertreten zu lassen. Auch in der ersten Instanz vor dem Arbeitsgericht brauchen weder Arbeitgeber noch Arbeitnehmer eine anwaltliche Vertretung. Sie können sich daher in der Güteverhandlung oder beim Kammertermin selbst vertreten. Anwaltszwang gibt es erst vor dem Landesarbeitsgericht und dem Bundesarbeitsgericht.

Rechtsanwalt/ Bild: Hamza Gülbas
Auch im außergerichtlichen Bereich muss jedes Schreiben und jede andere Tätigkeit wohl überlegt werden und kann entscheidenden Einfluss auf den späteren Ausgang eines Gerichtsverfahrens nehmen. Ein falscher Schritt vor Prozessbeginn oder ein unterbliebener Nachweis können sich später bitter rächen.
Ist der Streit bereits bis zur Anrufung des Arbeitsgerichts eskaliert, ist es ohnehin nicht empfehlenswert, ohne Rechtsanwalt aufzutreten. Häufige arbeitsrechtliche Streitigkeiten sind – neben dem Gesamtkomplex Kündigung – Abmahnung, Mobbing, Arbeitszeugnis, Urlaub oder die Gestaltung von Arbeits- oder Aufhebungsverträgen. Diese haben aufgrund einer immer komplexer- und global gewordenen Arbeitswelt erheblich zugenommen und sind mit ein Grund dafür, dass die Zahl der Fachanwälte für Arbeitsrecht in den letzten Jahrzehnten stark angestiegen ist (Stand Januar 2018: 10.601).
Arbeitsgerichtliche Vergleiche oder Urteile haben oft weit reichende Auswirkungen auf berufliche, finanzielle- und manchmal auch private Lebensentwürfe für Arbeitnehmer. Deshalb ist es ratsam, dass Sie sich in einer arbeitsrechtlichen Angelegenheit an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht wenden. Wir von der Kanzlei Pöppel beschäftigen uns bereits seit vielen Jahren beruflich ausschließlich mit Arbeitsrecht und verfügen als Fachanwälte für Arbeitsrecht über umfangreiche Spezialkenntnisse und große Berufserfahrung mit den verschiedensten Fallkonstellationen. Auch sind wir stets auf dem aktuellen Stand der sehr umfangreichen Rechtsprechung mit ihrem leitlinienhaften Charakter durch die Urteile des Bundesarbeitsgerichts und des Europäischen Gerichtshofs.

Rechtsanwalt/ Bild: Axel Pöppel und Hamza Gülbas
In unserer Kanzlei gibt es weder lange Wartezeiten auf einen Termin noch ständig vergebliches Hinterhertelefonieren des Mandanten, weil sich der Anwalt als „unerreichbar“ in seinem Büro verschanzt. Sie erhalten sehr zeitnah und natürlich fristwahrend einen Termin bei uns, bei dem zunächst geklärt wird, welches Ziel Sie konkret verfolgen. Oft geht es nämlich nicht um Recht haben, sondern um eine möglichst finanziell erfolgreiche und schnelle Lösung. Wir besprechen mit Ihnen in Ruhe die einzelnen Schritte zur Erlangung dieses Ziels. Dafür muss nicht unbedingt der Weg durch alle Instanzen der Arbeitsgerichte gegangen werden. Häufig kann bereits außergerichtlich oder im Gütetermin in der ersten Instanz mit anderen Seite eine Einigung erzielt werden. Sie erhalten von uns alle Informationen zum weiteren Ablauf nicht in „Juristendeutsch“, sondern klar und verständlich, so dass Sie nicht mit einem Gefühl der Intransparenz und Verwirrung die Kanzlei wieder verlassen, sondern im Gegenteil vollumfänglich informiert und arbeitsrechtlich gut betreut Ihr arbeitsrechtliches Problem jetzt entspannter sehen können. Dazu gehört für uns auch, die Kosten für unsere anwaltliche Inanspruchnahme transparent zu machen. Die Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz sind übrigens für alle Rechtsanwälte gleich, so dass ein Fachanwalt nicht etwa teurer ist als ein Anwalt ohne Fachanwaltstitel.

Kläger/ Bild Pöppel Rechtsanwälte
Wir wissen, dass wir nicht zaubern- und nicht jeden Fall gewinnen können, und wir versprechen auch nicht das Blaue vom Himmel. Aber wir haben durch unser Fachwissen und jahrelange Erfahrung mit vielen tausend Fällen, unsere stets sorgfältige Bearbeitung der Mandate und nicht zuletzt durch großes Verhandlungsgeschick und Durchsetzungsstärke in der Vergangenheit bereits für sehr viele Ratsuchende das für sie bestmögliche Ergebnis erzielt. Und das auch oft in Fällen, die zunächst wenig Erfolg versprechend aussahen.
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