
Was hat kiffen in der Freizeit mit dem Arbeitsrecht zu tun?
Erstmal nichts und dann aber möglicherweise sehr viel. Z.B. bei Berufskraftfahrern oder anderen Berufsgruppen, bei denen bewusstseinserweiternde Substanzen sich mit dem Beruf nicht gut vertragen. Piloten sind auch so eine Berufsgruppe, bei der sich Drogen- oder Alkoholkonsum außerhalb der Arbeitszeit verheerend für das Arbeitsverhältnis auswirken kann. Ein Berufskraftfahrer, der seinen Führerschein verliert bekommt im Prinzip immer seine Kündigung.
Für Autofahrer gibt es da einige aktuelle Urteile, die im Ergebnis ein zu eins auch auf Piloten angewandt werden dürften.
Rest-THC kostet die Fahrerlaubnis oder auch den „Pilotenschein“

Psychoaktive Wirkstoff von Cannabis ( Bildquelle: Unsplash.com/ Markus Lompa)
Mit seinem Urteil vom 23.10.2014 entschied das Bundesverwaltungsgericht, dass auch gelegentlicher Cannabiskonsum mit anschließender Autofahrt zum Entzug der Fahrerlaubnis des Kiffers führt, wenn seine THC-Konzentration 1,3 Nanogramm Tetrahydrocannabinol (THC) je Milliliter Blut beträgt.
Das Gericht wies damit in letzter Instanz die Klage eines Autorfahrers gegen die Entziehung seiner Fahrerlaubnis ab. Das Landratsamt hatte ihm zuvor den Führerschein entzogen, nachdem eine im Rahmen einer Verkehrskontrolle durchgeführte Blutprobe bei ihm eine THC-Konzentration von 1,3 ng/ml ergeben hatte. THC ist der psychoaktive Wirkstoff von Cannabis. Die Richter begründeten ihre Entscheidung damit, dass bei dieser Konzentrationshöhe die von der Fahrerlaubnis-Verordnung geforderte zeitliche Trennung von Cannabiskonsum und Autofahren fehle. Es müsse von Fahruntüchtigkeit ausgegangen werden. Das Gericht folgte bei seiner Entscheidung dem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Mannheim, in dem mit Hilfe eines Sachverständigengutachten als Grenzwert für die Annahme der Fahruntüchtigkeit bereits die Konzentration von 1,0 ng/ml THC ermittelt worden war. Eine allgemeingültige Cannabishöchstgrenze – vergleichbar der Promillegrenze für Alkohol – legte das Urteil aus formalen Gründen jedoch nicht fest.

Vorsicht Berufskraftfahrer ! – Starker Cannabiskonsum vor der Autofahrt – Führerschein weg/ Bild: Pöppel Rechtsanwälte
Besonders tragisch können derartige Situationen sein, wenn sie sich vollständig im privaten Raum abspielen und am Ende doch der Führerschein oder eine andere Erlaubnis weg ist. So kann der Alkohol- oder Haschisch-bedingte Verlust des Bootsführerscheins auch den Verlust des Führerscheins für Kraftfahrzeuge und sogar der Pilotenlizenz zur Folge haben.
Welche Folgen hat dieses Urteil nun für diejenigen Autofahren, die vor der Fahrt dann und wann Cannabis konsumieren? Zum einen wird gelegentliches Kiffen und anschließendes Autofahren nicht mit einem generellen Verbot belegt. Auf der anderen Seite stellt das Urteil keinen Freibrief aus: Der Gelegenheitskiffer solle sich nämlich stets darüber im Klaren sein, dass die Schwelle von 1,0 ng/ml THC sehr niedrig angesetzt ist.
Urteil des Bundesverwaltungsgerichts Leipzig vom 23.10.2014 – AZ: 3 C 3.13
Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Mannheim vom 22.11.2012 – AZ: 10 S 3174/11
Mehr zum Thema Arbeitsrecht: Haftung des Arbeitgebers – Grenzüberschreitung – Kündigungsgrund – Haftung des Arbeitnehmers – Mindestlohn – Rechtschutzversicherung – Sonderkündigungsschutz –Fume Events: Gefahr im Flug durch Giftige Gase– Altersgrenze für Piloten rechtmäßig – Notlandungen bei Ryanair – Sind Piloten angewiesen zu wenig Kerosin zu tanken?– Rechte und Pflichten von Arbeitnehmern im Streikfall
Sie haben weitere Fragen zu diesem Thema? Wir helfen Ihnen!
Gerne helfen wir Ihnen weiter. Die Schilderung Ihres Problems und eine kurze Ersteinschätzung sind kostenlos, wenn Sie gekündigt wurden oder einen Aufhebungsvertrag erhalten haben. Rufen Sie uns dann gerne an.
Für alle anderen Anliegen können Sie gerne eine kostenpflichtige Erstberatung in Anspruch nehmen.
24 Stunden, rund um die Uhr
Mo - Fr von 08:00 – 18:00 Uhr
Hamburg 040 35 70 49 50Mo - Fr von 08:00 – 18:00 Uhr
Auch interessant:
Hitzefrei am Arbeitsplatz – wann muss der Chef handeln?

Hitzefrei am Arbeitsplatz – wann muss der Chef handeln?/ Bild: Unsplash.con/Henry Be
Millionen Arbeitnehmer schmoren dieser Tage bei hohen Temperaturen am Arbeitsplatz. Doch ab einem bestimmten Temperaturpegel kann der Chef in die Pflicht genommen werden.
Hitzefrei kennen wir aus der Schule
Es liegt in der Natur der Deutschen zu meckern – selbst über traumhaftes Wetter. Doch ist ein entscheidender Nachteil des schönen Wetters – neben der Pflicht zur Arbeit zu gehen – nicht von der Hand zu weisen: die Hitze am Arbeitsplatz. Schließlich gehören Klimaanlagen nicht zur Standardausstattung deutscher Büros.
Handlungspflicht ab 26°C Raumtemperatur
Profis bei Kündigungsschutz: Anwalt Kündigungsschutz Hamburg Volksdorf – Anwalt Kündigungsschutz Hamburg Hafencity – Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Wandsbek – Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Eppendorf – Rechtsbeistand bei Kündigung in Wilhelmsburg – Anwalt für Kündigungsschutz in Finkenwerder– Rechtsbeistand bei Kündigung in Wandsbek – Pöppel Rechtsanwälte–Anwalt Arbeitsrecht Airline – Anwalt Kündigung Hamburg – Kündigungsschutz Anwalt Kündigung Arbeitsrecht Hamburg
Sie haben weitere Fragen zu diesem Thema? Wir helfen Ihnen!
Gerne helfen wir Ihnen weiter. Die Schilderung Ihres Problems und eine kurze Ersteinschätzung sind kostenlos, wenn Sie gekündigt wurden oder einen Aufhebungsvertrag erhalten haben. Rufen Sie uns dann gerne an.
Für alle anderen Anliegen können Sie gerne eine kostenpflichtige Erstberatung in Anspruch nehmen.
24 Stunden, rund um die Uhr
Mo - Fr von 08:00 – 18:00 Uhr
Hamburg 040 35 70 49 50Mo - Fr von 08:00 – 18:00 Uhr
Sie benötigen weiteren rechtlichen Rat?
Nutzen Sie unsere Online-Anfrage für einen schnellen Check.
Die Schilderung Ihres Problems und eine kurze Ersteinschätzung sind kostenlos, wenn Sie gekündigt wurden oder einen Aufhebungsvertrag erhalten haben.
Für alle anderen Anliegen können Sie gerne eine kostenpflichtige Erstberatung in Anspruch nehmen.