Wunder gibt es immer wieder – Nicht aber am Amtsgericht München

Image

“Das Gericht war in seiner bisherigen Praxis schon mit ca. 2000 Straßenverkehrsunfällen beschäftigt und hat es noch niemals erlebt, daß jemals einer der beteiligten Fahrer schuld gewesen wäre. Es war vielmehr immer so, daß jeweils natürlich der andere schuld gewesen ist. Bekanntlich sind Autofahrer ein Menschenschlag, dem Fehler grundsätzlich nie passieren, und wenn tatsächlich einmal ein Fehler passiert, dann war man es natürlich nicht selbst, sondern es war grundsätzlich der andere.

unsplash.com/ Steinar Engeland

Das Gericht hat auch noch nie erlebt, daß jemals ein Fahrer, der als Zeuge oder Partei vernommen wurde, eigenes Fehlverhalten eingeräumt oder zugestanden hätte. Wenn dies einmal tatsächlich passieren sollte, dann müßte man schlicht und einfach von einem Wunder sprechen. Wunder kommen aber in der Regel nur in Lourdes vor, wenn beispielsweise ein Blinder wieder sehen kann oder ein Lahmer wieder gehen kann, oder aber in Fatima, wenn sich während der Papstmesse eine weiße Taube auf den Kopf des Papstes setzt, und sogar in den dortigen Gegenden sind Wunder ziemlich selten, in deutschen Gerichtssälen passieren sie so gut wie nie, am allerwenigsten in den Sitzungssälen des AG München. Jedenfalls ist in Justiz- und Anwaltskreisen nichts davon bekannt, daß in der Pacellistr. 2 in München schon jemals ein Wunder geschehen wäre. Möglicherweise liegt das daran, daß der liebe Gott, wenn er sich zum Wirken eines Wunders entschließt, gleich Nägel mit Köpfen macht und sich nicht mit einem banalen Verkehrsunfall beschäftigt. Vielleicht liegt aber die Tatsache, daß trotz der Unfehlbarkeit aller Autofahrer gleichwohl so viele Verkehrsunfälle passieren, schlicht und einfach daran, daß unsere Gesetze so schlecht sind. Dies hinwiederum wäre allerdings kein Wunder.

Aus dem vorstehend Gesagten vermag nun der unbefangene Leser des Urteils schon unschwer zu erkennen, was die Zeugenaussage eines Fahrers eines unfallbeteiligten Fahrzeuges vor Gericht wert ist: nämlich gar nichts.”

Gefunden in der NJW 1987, 1425 – AG München, Urteil vom 11. November 1986, Az. 28 C 3374/86


Mehr zum Thema Arbeitsrecht: Arbeitsrecht im EinzelhandelAnwalt Kündigungsschutz Hamburg Fristlose Kündigung Corona – Sozialplan EntlassungTestpflicht Corona – KschGAbfindungsrechner Arbeitsrecht für BankangestellteArbeitslosenversicherung –  Arbeitsrecht in der Gastronomie Arbeitsrecht bei der BahnArbeitsrecht in KrankenhäusernArbeitsrecht in der Pharmaindustrie


Sie haben weitere Fragen zu diesem Thema? Wir helfen Ihnen!

Gerne helfen wir Ihnen weiter. Die Schilderung Ihres Problems und eine kurze Ersteinschätzung sind kostenlos, wenn Sie gekündigt wurden oder einen Aufhebungsvertrag erhalten haben. Rufen Sie uns dann gerne an.

Für alle anderen Anliegen können Sie gerne eine kostenpflichtige Erstberatung in Anspruch nehmen.

Online-Anfrage

24 Stunden, rund um die Uhr

Garding 04862 17 09 07 0

Mo - Fr von 08:00 – 18:00 Uhr

Hamburg 040 35 70 49 50

Mo - Fr von 08:00 – 18:00 Uhr


Auch interessant:

Pokémon am Arbeitsplatz? Lieber nicht…

Unsplash.com/ Marina Khrapova

Deutschlands Arbeitswelt ist gespalten: Auf der einen Seiten finden sich die Kollegen, die Pokémon Go spielen – auf der anderen Seite die Kollegen, die nur fassungslos mit dem Kopf schütteln. Doch auch wenn ein Taubsi auf dem Schreibtisch oder ein Relaxo hinter dem Drucker den Arbeitsalltag ungemein aufheitern kann, sollten Arbeitnehmer ihre Jagdkünste während der Arbeit besser im Zaum halten.

Das Spielen während der Arbeitszeit ist riskant

Schließlich dürfte es den Chef wenig freuen, wenn seine Mitarbeiter den halben Vormittag damit verbringen, sich ihre neuesten Errungenschaften der Phantasietierchen vorzuzeigen oder gar quer durch das Gebäude laufen, um sich einen heißbegehrten Pikachu zu fangen. Hat der Chef allerdings das Spielen mit dem Smartphone ausdrücklich erlaubt oder duldet es zumindest bewusst und wissentlich, haben die Pokémon-Jäger Glück. Dies wird jedoch in den meisten Firmen nicht der Fall sein. Grundsätzlich kann eher davon ausgegangen werden, dass Pokémon Go während der Arbeitszeit schlichtweg verboten ist. WEITERLESEN


Profis im Kündigungsschutz: Anwalt für Kündigungschutz in Hamburg BarmbekAnwalt für Kündigungsschutz in RotherbaumAnwalt für Kündigungsschutz in St. PauliAnwalt für Kündigungsschutz in Wilhelmsburg


Sie haben weitere Fragen zu diesem Thema? Wir helfen Ihnen!

Gerne helfen wir Ihnen weiter. Die Schilderung Ihres Problems und eine kurze Ersteinschätzung sind kostenlos, wenn Sie gekündigt wurden oder einen Aufhebungsvertrag erhalten haben. Rufen Sie uns dann gerne an.

Für alle anderen Anliegen können Sie gerne eine kostenpflichtige Erstberatung in Anspruch nehmen.

Online-Anfrage

24 Stunden, rund um die Uhr

Garding 04862 17 09 07 0

Mo - Fr von 08:00 – 18:00 Uhr

Hamburg 040 35 70 49 50

Mo - Fr von 08:00 – 18:00 Uhr

 

Sie benötigen weiteren rechtlichen Rat?

Nutzen Sie unsere Online-Anfrage für einen schnellen Check.

Die Schilderung Ihres Problems und eine kurze Ersteinschätzung sind kostenlos, wenn Sie gekündigt wurden oder einen Aufhebungsvertrag erhalten haben.

Für alle anderen Anliegen können Sie gerne eine kostenpflichtige Erstberatung in Anspruch nehmen.

Jetzt beraten lassen

Kanzleibewertung

Erfahrungen & Bewertungen zu Pöppel Rechtsanwälte