Anwalt für Arbeitsrecht in Flensburg

Sie suchen nach „Anwalt für Arbeitsrecht in Flensburg“? Als Fachanwälte für Arbeitsrecht vertreten wir Arbeitnehmer und Betriebsräte. Unsere Kompetenz umfasst alle Gebiete des Arbeits- und allgemeinen Dienstvertragsrechts. Ein besonderer Schwerpunkt liegt beim Kündigungsschutz im Individual- und Betriebsverfassungsrecht.

Da Arbeitsrechtssachen schnell gelöst werden sollten, gibt es bei uns grundsätzlich umgehend einen ersten Beratungstermin. Wenn möglich noch am selben Tag, sonst tags darauf.


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Anwalt für Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht umfasst alle Verordnungen, Gesetze und verbindlichen Bestimmungen zur unselbständigen Erwerbstätigkeit. Inhaltlich unterscheidet man das Kollektivarbeitsrecht und das Individualarbeitsrecht. Ihr Anwalt für Arbeitsrecht befasst sich mit beiden Bereichen des Arbeitsrechts.

Zum Individualarbeitsrecht gehört das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und dem einzelnen Arbeitnehmer. Wobei im Individualrecht der Begriff des Arbeitnehmers weit zu verstehen ist. Im deutschen Recht gibt es keinen einheitlichen Ausdruck für Arbeitnehmer. Das Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG) versteht unter einem Arbeitnehmer „Arbeiter und Angestellte sowie die zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten“, vgl. § 5 Abs. 1 Satz 1 ArbGG. Als Arbeitnehmer gelten auch die in Heimarbeit Beschäftigten und die ihnen Gleichgestellten sowie sonstige Personen, die wegen ihrer wirtschaftlichen Unselbständigkeit als arbeitnehmerähnliche Personen anzusehen sind, Legaldefinition des § 5 Abs. 1 Satz 2 ArbGG. Dies ist vor allem die Definition für die Arbeitsgerichte. Allgemein ausgedrückt ist der Arbeitnehmer eine Person, der im rechtlichen Rahmen eines Dienstverhältnisses auf Grund eines zivilrechtlichen Vertrags verpflichtet ist, für ein Gehalt seine Arbeitsleistung weisungsgebunden dem Arbeitgeber bereit zu stellen.

Pöppel Rechtsanwälte

Ungenau in Einzelfällen kann die Einordnung von Beamten, Soldaten oder auch von leitenden Angestellten und Praktikanten in der privaten Wirtschaft sein. Je nachdem, ob der Betroffene als Arbeitnehmer einzustufen ist oder nicht, stehen verschiedene Rechte und Pflichten in Raum. Dies hat auch Einfluss auf den einzuschlagenden Rechtsweg. Bei so einem Fall sollten sie einen Anwalt für Arbeitsrecht aufsuchen und das idealer Weise bevor sie den Rechtsweg beschreiten.

Beim Kollektivarbeitsrecht geht es um das Verhältnis zwischen Betriebsräten bzw. Personalräten und Gewerkschaften auf der einen Seite sowie den Arbeitgeberverbänden und Arbeitgebern auf der anderen Seite.

Hier ergeben sich mitunter Probleme, wenn die Arbeitgeberseite unterbinden möchte, dass ein Betriebsrat gebildet wird. Aber auch wenn er nur versucht, Einfluss auf die zu wählenden Personen zu nehmen. Treten Konflikte auf, so ist der Gang zum Anwalt für Arbeitsrecht zu empfehlen. Viel Zeit darf man sich hierfür indes nicht lassen, da das Betriebsverfassungsrecht kurze Fristen für die Wahrung der Arbeitnehmerinteressen festsetzt.

Mitunter gibt es auch Überschneidungen zwischen dem Kollektiv- und dem Individualarbeitsrecht. Wird nämlich bei einer Kündigung der Betriebsrat nicht angehört, so sind zunächst einmal die Interessen des Betriebsrates verletzt (Kollektivarbeitsrecht). Außerdem verstösst dies auch gegen die Interessen des einzelnen Arbeitnehmers (Individualarbeitsrecht).


Rechtsanwalt in Flensburg

Die Stadt Flensburg liegt im hohen Norden von Schleswig-Holstein nahe der dänischen Grenze und ist die drittgrößte Stadt Schleswig-Holsteins nach Kiel und Lübeck. Erstmals aktenkundig erwähnt wurde Flensburg im Jahre 1248, die Herkunft des Stadtnamens ist offen, eine von dem Ritter Fleno gebaute Burg könnte Flensburg den Namen gegeben haben.

Flensburg hat ungefähr 90.000 Bewohner und verfügt über 13 Stadteile, die sich wiederum in 38 Bezirke unterteilen. Flensburg unterhält Städtepartnerschaften mit Carlisle, Neubrandenburg und Slupsk. Der bekannteste Sohn Flensburgs ist der ehemalige Reichskanzler Otto Fürst von Bismarck.

In Flensburg sind verschiedene Hochschulen ansässig, darunter die Hochschule Flensburg mit circa 4000 Studierenden, die Fachhochschule Flensburg sowie Wirtschaftsakademie Schleswig-Holstein. Zu den wichtigsten Bauwerken Flensburgs gehören das Nordertor (Wahrzeichen), die Johanniskirche sowie die Überreste des Franziskanerklosters. Zu den sonstigen Sehenswürdigkeiten Flensburgs gehören vor allem die Flensburger Förde, der Klueser Wald und der alte Friedhof.

Im kulturellen Bereich verfügt Flensburg über eine Vielzahl von Theatern und Museen. Namentlich zu erwähnen sind das Schleswig-Holsteinische Landestheater sowie das Museum für Schleswigsche Kunst- und Kulturgeschichte. Im sportlichen Bereich sorgt vor allem der Handballclub SG Flensburg-Handewitt für Furore, in den vergangenen Jahren konnten diverse nationale Titel nach Flensburg geholt werden.

Das Arbeitsgericht Flensburg liegt am Südergraben in der Nähe des Südermarktes und ist eines von drei Arbeitsgerichten in Schleswig-Holstein.


Fallbeispiel

Fristlose Kündigung

„Die Latte liegt hoch“ pflegen die Richter an den Arbeitsgerichten zum Thema fristlose Kündigung regelmäßig zu sagen. Denn eine wirksame fristlose Kündigung beendet das Arbeitsverhältnis sofort und endgültig. Ohne Abfindung und mit Sperrzeit beim Arbeitslosengeld. Eine immer noch gute Regel ist der Alte Spruch: „Wer klaut, fliegt.“

Fristlose Kündigung/ Bild: Unspalsh.com/Mathew Schwartz

Voraussetzung für eine wirksame fristlose Kündigung ist also zunächst ein Kündigungsgrund, der es für den Arbeitgeber unzumutbar macht. Klassisch ist der Diebstahl beim Arbeitgeber. Es gibt aber auch verschiedenste andere Gründe, die zu einer fristlosen Kündigung führen können.

Wenn ein solcher Grund vorliegt, muß die Kündigung innerhalb von zwei Wochen ab Kenntnis des Kündigungsgrundes und der entsprechenden Tatsachen erfolgen. Diese zwei Wochen können sehr kurz werden. Häufig kündigen Arbeitgeber aber erstmal fristlos, um sich dann später auf eine fristgerechte Kündigung und damit eine endgültige Trennung zu vergleichen auch wenn eigentlich kein ernsthafter Kündigungsgrund vorliegt.

Das kann funktionieren, muß aber nicht. Es funktioniert insbesondere dann in der Regel nicht, wenn der Arbeitnehmer / die Arbeitnehmerin professionell vertreten und beraten wird. Wenn eine solche unberechtigte fristlose Kündigung dann am Ende eines langen Kündigungsschutzprozesses „kassiert“ wird, zahlt der Arbeitgeber sämtliche Gehälter seit der Kündigung nach, ohne daß der bzw. die Gekündigte dafür arbeiten mußte und hat den ungeliebten Arbeitnehmer wieder im Betrieb.


Zum Thema Arbeitsrecht: Germanwings KündigungKündigung Abfindungsanspruch gegen Lufthansa Was tun bei Kündigung durch Airbus Kündigungsrecht Luftfhart


Fallbeispiel

Rückzahlung Ausbildungskosten

Rückzahlung Ausbildungskosten/ Bild: unsplash.com/ Christian Dubovan

Eine unangemessen lange Bindung des Arbeitnehmers durch Rückzahlungsklauseln für Fortbildungskosten ist grds. unzulässig und führt zur Unwirksamkeit der Klausel insgesamt. Daraus resultiert, daß der Arbeitnehmer keinerlei Erstattungsplfichten mehr hat. Regelungen im Arbeitsvertrag, nach denen ein Angestellter zur von Aus- und Fortbildungskosten verpflichten, unterliegen nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgericht der Inhaltskontrolle nach den Grundsätzen der AGB-Prüfung und somit den gleichen Anforderungen, wie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Kaufhäusern, Gebrauchtwagenhändlern und Internetversendern.

Voraussetzung für eine rechtlich bindende Regelung über die Rückzahlung ist nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgericht , dass die Ausbildung für den Mitarbeiter von tatsächlichem und geldwertem Vorteil ist. Eine „normale“ ein oder mehrtägige Fortbildung fällt in jedem Falle nicht darunter. Es muß sich schon um eine Aus- oder Weiterbildung handeln, die den „Marktwert“ erhöht und / oder die Aussichten am Arbeitsmarkt wesentlich erhöht.

Daneben darf der Arbeitnehmer nach Abschluß der Ausbildung nicht unangemessen lange an das Arbeitsverhältnis gebunden wird. Ist eine zu lange Bindungsdauer vereinbart, führt dies grundsätzlich zur Unwirksamkeit der Rückzahlungsklausel insgesamt und ein Rückzahlungsanspruch besteht dann nicht mehr.
Nach einer etwas komplizierten Rechtsprechung sind fast alle Reckzahlungsklausel von mehr als 2 Jahren in jedem Falle unwirksam. Aber kürzer wirkende Rückzahlungsvereinbarungen können unwirksam sein. In der Rechtspraxis haben sich die überwiegende Zahl entsprechenden Regelungen als rechtlich nicht bindend gezeigt.


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