Sie suchen nach „Anwalt für Arbeitsrecht in Kiel“? Als Fachanwälte für Arbeitsrecht vertreten wir Arbeitnehmer und Betriebsräte. Unsere Kompetenz umfasst alle Gebiete des Arbeits- und allgemeinen Dienstvertragsrechts. Ein besonderer Schwerpunkt liegt beim Kündigungsschutz im Individual– und Betriebsverfassungsrecht.
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Anwalt für Arbeitsrecht
Das Arbeitsrecht umfasst alle Gesetze, Verordnungen und sonstige verbindliche Bestimmungen zur Arbeitnehmerschaft. Inhaltlich unterscheidet man das Kollektivarbeitsrecht und das Individualarbeitsrecht. Ihr Anwalt für Arbeitsrecht ist der Ansprechpartner in beiden Bereich des Arbeitsrechts.
Unter das Individualarbeitsrecht fällt das Verhältnis zwischen Unternehmer und den einzelnen Angestellten. Wobei im Individualrecht der Begriff des Arbeitnehmers weit zu verstehen ist. Im deutschen Recht gibt es keinen einheitlichen Ausdruck für Arbeitnehmer. Das Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG) versteht unter einem Arbeitnehmer „Arbeiter und Angestellte sowie die zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten“, vgl. § 5 Abs. 1 Satz 1 ArbGG. Als Arbeitnehmer versteht man außerdem alle in Heimarbeit Beschäftigten und Gleichgestellte sowie sonstige Personen, die wegen ihrer wirtschaftlichen Unselbständigkeit als arbeitnehmerähnliche Personen anzusehen sind, Legaldefinition des § 5 Abs. 1 Satz 2 ArbGG. Dies ist vor allem die Definition für die Arbeitsgerichte. Allgemein ausgedrückt ist der Arbeitnehmer eine Person, der im rechtlichen Rahmen eines Dienstverhältnisses auf Grund eines zivilrechtlichen Vertrags verpflichtet ist, für ein Gehalt seine Arbeitsleistung weisungsgebunden dem Arbeitgeber bereit zu stellen.
Nicht ganz eindeutig in einzelnen Fällen kann die Einordnung von Beamten, Soldaten oder auch von leitenden Angestellten und Praktikanten in der privaten Wirtschaft sein. Denn je nachdem, ob der Mandant als Arbeitnehmer einzustufen ist oder nicht, spielen unterschiedliche Rechte und Pflichten eine Rolle. Auch der Rechtsweg im Falle einer Gerichtsverhandlung hängt von dieser Klassifizierung ab. In diesem Falle sollten sie einen Anwalt für Arbeitsrecht aufsuchen und das idealer Weise bevor sie den Rechtsweg beschreiten.
Beim Kollektivarbeitsrecht geht es um das Verhältnis zwischen Betriebsräten bzw. Personalräten und Gewerkschaften auf der einen Seite sowie den Arbeitgeberverbänden und Arbeitgebern auf der anderen Seite.
Hier ergeben sich mitunter Konflikte, wenn die Arbeitgeberseite unterbinden möchte, dass sich ein Betriebsrat bzw. ein Personalrat in seiner Firma bildet. Aber auch wenn er bestrebt ist, Einfluss auf die zu wählenden Mitarbeiter auszuüben. Treten Konflikte auf, so ist das Einschalten von einem Anwalt für Arbeitsrecht dringen anzuraten. Viel Zeit darf man sich dabei aber nicht lassen, da das Betriebsverfassungsrecht nur kurze Fristen für die Wahrung der Interessen des Arbeitnehmers kennt.
Hin und wieder kann es Überschneidungen zwischen dem Individual– und dem Kollektivarbeitsrecht geben. Wird nämlich bei einer Kündigung der Betriebsrat nicht angehört, so sind zum einen die Interessen des Betriebsrates verletzt (Kollektivarbeitsrecht). Zum anderen verstösst dies auch gegen die Interessen des einzelnen Arbeitnehmers (Individualarbeitsrecht).
Rechtsanwalt in Kiel
Kiel ist die Landeshauptstadt Schleswig-Holsteins und liegt an der Kieler Förde. Kiels Stadtgebiet unterteilt sich in 30 Stadtteile und hat rund 240.000 Bewohner. Der Name Kiels leitet sich anscheinend vom friesischen Wort Kyle ab, was so viel wie Keil oder Förde bedeutet. Der an der Kieler Förde gelegene Tiefseehafen ist einer der bedeutsamsten deutschen Seehäfen an der Ostsee.
Die größte kulturelle Veranstaltung ist die Kieler Woche, die jedes Jahr hunderttausende von Gästen nach Kiel lockt und ein Dorado für alle Segelbegeisterten darstellt. Sportlich ist Kiel zudem seit Jahren eine besten deutschen Vereine im Handball, der THW Kiel sammelt tatkräftig nationale und internationale Titel.
Zu den bekanntesten Bauwerken Kiels gehören das Rathaus, das Opernhaus Kiel sowie St.Nikolai-Kirche. Bedeutende Denkmäler Kiels sind das Kriegerdenkmal sowie das Reiterstandbild Kaiser Wilhelms I., die beide im Kieler Schlossgarten zu finden sind.
Kiel beherbergt mehrere Hochschulen, darunter die Christian-Albrechts-Universität sowie die Muthesius-Kunsthochschule zu Kiel. Zu den berühmtesten Kindern Kiels gehören der ehemalige Ministerpräsident Gerhard Stoltenberg und der Nationalmannschaftstorwart Andreas Köpke.
Als Landeshauptstadt unterhält Kiel diverse Gerichte, darunter das Landgericht Kiel, das Schleswig-Holsteinische Finanzgericht und ein Sozialgericht. Darüber hinaus verfügt Kiel über ein Arbeitsgericht sowie das Landesarbeitsgericht von Schleswig-Holstein.
Abfindungsanspruch
Einen echten Abfindungsanspruch gibt es im Deutschen Arbeitsrecht nur in sehr seltenen Ausnahmefällen. In der Praxis ist die Abfindung der Betrag, mit dem sich der Arbeitgeber aus dem Arbeitsverhältnis zur Vermeidung eines möglicherweise langwierigen Rechtsstreits freikauft und reine Verhandlungssache.
Die echte Abfindung, die vom Arbeitsgericht durch Urteil festgesetzt wird, kommt nur in sehr seltenen Fällen vor und betrifft dann in der Regel die Entlassung von leitenden Angestellten. Es hat sich aber über die Jahrzehnte hinweg eine Art Regelabfindung herausgebildet. Diese berechnet sich auf der Grundlage eines halben Bruttomonatsgehalts für jedes Jahr der Beschäftigung.
Ein Arbeitnehmer, der fünf Jahre bei einem Gehalt von zuletzt 2.000,00 Euro brutto tätig war, hätte theoretisch eine Regelabfindung von 5.000,00 Euro brutto. Diese Abfindung ist ein Richtwert. Es hängt aber immer von den Umständen des Einzelfalles ab, ob dieser Wert erreichbar ist oder auch nicht, oder ob sogar eine erheblich Höhere Abfindung das Ergebnis des Verfahrens ist.
Fallbeispiel
Rückzahlung der Ausbildungskosten
Eine zu umfassende Bindung des Mitabreiters durch Rückzahlungsklauseln für Fortbildungskosten ist grds. unzulässig und führt zur Unwirksamkeit der Klausel insgesamt. Daraus resultiert, daß der Arbeitnehmer keinerlei Erstattungsplfichten mehr hat.
Regelungen im Arbeitsvertrag, die einen Mitarbeiter zur Erstattung von Aus- und Fortbildungskosten verpflichten, unterliegen nach der Rechtsprechung des BAG der Inhaltskontrolle nach den Regeln der Allgemeinen Geschäftsbedingungen-Prüfung und somit den gleichen Anforderungen, wie die AGB von Gebrauchtwagenhändlern, Internetversendern und Kaufhäusern.
Voraussetzung für eine rechtswirksame Rückzahlungsklausel ist nach der Rechtsprechung des BAG , dass die Ausbildung für den Arbeitnehmer von tatsächlichem und geldwertem Vorteil ist. Eine „normale“ ein oder mehrtägige Weiterbildung fällt in jedem Falle nicht darunter. Es muß sich schon um eine Aus- oder Weiterbildung handeln, die den „Marktwert“ erhöht und / oder die Chancen am Arbeitsmarkt wesentlich erhöht.
Darüber hinaus darf der Angestellte nach erfolgreicher Beendigung der Ausbildung nicht unangemessen lange an den Arbeitsplatz gebunden wird. Ist eine zu lange Bindungsdauer vereinbart, führt dies grundsätzlich zur Unwirksamkeit der Rückzahlungsklausel insgesamt und ein Rückzahlungsanspruch besteht dann nicht mehr.
Nach der recht schwierigen Rechtsprechung sind fast alle Rückzahlungsvereinbarungen von mehr als 2 Jahren in jedem Falle unwirksam. Aber kürzer wirkende Rückzahlungsvereinbarungen können unwirksam sein. In der Rechtspraxis haben sich die meisten entsprechenden Klauseln als rechtlich nicht bindend gezeigt.
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