Anwalt für Arbeitsrecht in Volksdorf

Sie suchen nach „Anwalt für Arbeitsrecht in Volksdorf“? Als Fachanwälte für Arbeitsrecht vertreten wir Arbeitnehmer und Betriebsräte. Unsere Kompetenz umfasst alle Gebiete des Arbeits- und allgemeinen Dienstvertragsrechts. Ein besonderer Schwerpunkt liegt beim Kündigungsschutz im Individual- und Betriebsverfassungsrecht.


Sie haben weitere Fragen zu diesem Thema? Wir helfen Ihnen!

Gerne helfen wir Ihnen weiter. Die Schilderung Ihres Problems und eine kurze Ersteinschätzung ist kostenlos. Rufen Sie uns bei Kündigung, Abfindung, ufhebungsvertrag und anderen zeitkritischen Fragen an. Bei allen anderen Fragen nutzen Sie bitte unsere Online-Anfrage.

Online-Anfrage

24 Stunden, rund um die Uhr

Garding 04862 17 09 07 0

Mo - Fr von 08:00 – 18:00 Uhr

Hamburg 040 35 70 49 50

Mo - Fr von 08:00 – 18:00 Uhr


Anwalt für Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht umfasst alle Verordnungen, Gesetze und verbindlichen Bestimmungen zur unselbständigen Erwerbstätigkeit. Inhaltlich unterscheidet man das Kollektivarbeitsrecht und das Individualarbeitsrecht. Ihr Anwalt für Arbeitsrecht befasst sich mit beiden Bereichen des Arbeitsrechts.

Anwalt für Arbeitsrecht in Volksdorf/ Bild: RA Hamza Gülbas

Zum Individualarbeitsrecht gehört das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und dem einzelnen Arbeitnehmer. Wobei im Individualrecht der Begriff des Arbeitnehmers weit zu verstehen ist. Im deutschen Recht gibt es keinen einheitlichen Ausdruck für Arbeitnehmer. Das Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG) versteht unter einem Arbeitnehmer „Arbeiter und Angestellte sowie die zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten“, vgl. § 5 Abs. 1 Satz 1 ArbGG. Als Arbeitnehmer gelten auch die in Heimarbeit Beschäftigten und die ihnen Gleichgestellten sowie sonstige Personen, die wegen ihrer wirtschaftlichen Unselbständigkeit als arbeitnehmerähnliche Personen anzusehen sind, Legaldefinition des § 5 Abs. 1 Satz 2 ArbGG. Dies ist vor allem die Definition für die Arbeitsgerichte. Allgemein ausgedrückt ist der Arbeitnehmer eine Person, der im rechtlichen Rahmen eines Dienstverhältnisses auf Grund eines zivilrechtlichen Vertrags verpflichtet ist, für ein Gehalt seine Arbeitsleistung weisungsgebunden dem Arbeitgeber bereit zu stellen.

Pöppel Rechtsanwälte

Ungenau in Einzelfällen kann die Einordnung von Beamten, Soldaten oder auch von leitenden Angestellten und Praktikanten in der privaten Wirtschaft sein. Je nachdem, ob der Betroffene als Arbeitnehmer einzustufen ist oder nicht, stehen verschiedene Rechte und Pflichten in Raum. Dies hat auch Einfluss auf den einzuschlagenden Rechtsweg. Bei so einem Fall sollten sie einen Anwalt für Arbeitsrecht aufsuchen und das idealer Weise bevor sie den Rechtsweg beschreiten.

Beim Kollektivarbeitsrecht geht es um das Verhältnis zwischen Betriebsräten bzw. Personalräten und Gewerkschaften auf der einen Seite sowie den Arbeitgeberverbänden und Arbeitgebern auf der anderen Seite.

Hier ergeben sich mitunter Probleme, wenn die Arbeitgeberseite unterbinden möchte, dass ein Betriebsrat gebildet wird. Aber auch wenn er nur versucht, Einfluss auf die zu wählenden Personen zu nehmen. Treten Konflikte auf, so ist der Gang zum Anwalt für Arbeitsrecht zu empfehlen. Viel Zeit darf man sich hierfür indes nicht lassen, da das Betriebsverfassungsrecht kurze Fristen für die Wahrung der Arbeitnehmerinteressen festsetzt.

Mitunter gibt es auch Überschneidungen zwischen dem Kollektiv- und dem Individualarbeitsrecht. Wird nämlich bei einer Kündigung der Betriebsrat nicht angehört, so sind zunächst einmal die Interessen des Betriebsrates verletzt (Kollektivarbeitsrecht). Außerdem verstösst dies auch gegen die Interessen des einzelnen Arbeitnehmers (Individualarbeitsrecht).


Rechtsanwalt in Volksdorf

Der im Nordosten von der Hamburger City liegende Stadtteil Volksdorf gehört zu dem Hamburger Bezirk Wandsbek und grenzt bereits an das Bundesland Schleswig-Holstein. Auf einer Fläche von ungefähr 11,6 km³ leben in Volksdorf ungefähr 20.000 Bewohner. Der Name Volksdorf rührt wohl von dem Siedlungsbegründer Volkward. Eine erste schriftmäßige Nennung von Volksdorf (unter „Volcwardesdorpe“) stammt aus dem Jahr 1296. Volksdorf, ursprünglich zu Stormarn gehörend, wurde 1437 durch den damaligen Grundherrn an Hamburg verpfändet.

Sehr bemerkenswert ist in Volksdorf das Museumsdorf, welches u. a. das älteste, in Volksdorf noch existierende Haus, das Spiekerhaus, beherbergt. Das Museumsdorf Volksdorf gibt einen Einblick in die frühere Bau- und Wohnkultur des dörflichen Lebens. So findet man dort noch reetgedeckte Fachwerkhäuser, eine Schmiede und dergleichen. In der „Alten Schmiede“ in Volksdorf wie auch im „Wagnerhof“ besteht zusätzlich die Möglichkeit, sich standesamtlich vermählen zu lassen.

Obendrein kann man an bestimmten Veranstaltungstagen im Museumsdorf Volksdorf einen Bauernmarkt besuchen, bei der Schafsschur oder beim Brotbacken im historischen Ofen zusehen. Als einen weiteren Bau des Hamburger Stadtbaumeisters Fritz Schumacher lässt sich in Volksdorf das Walddörfer Gymnasium finden, auf welchem zahllose namentlich bekannte Persönlichkeiten wie Boy Gobert, Harry Rowohlt, Philipp Stehen und Ole von Beust ihr Abitur absolvierten.

Zusätzliche Attraktion Volksdorfs ist der im Jahre 2009 eröffnete Kletterwald, dem ersten Hochseilgarten Hamburgs, mit 7 Parcours einsetzend auf 2 m Höhe und sich bis 10 m Höhe steigernd. Volksdorf ist über die U-Bahnlinie U1 gut an das Verkehrsnetz angeschlossen und kann mit einer kurzweiligen Zugfahrt einfach erreicht werden.


Fallbeispiel

Abfindungsanspruch

Anspruch auf Abfindung bei Kündigung?
Wie hoch ist mein Abfindungsanspruch nach der Kündigung durch meinen Chef?

Abfindungsanspruch/ Bild: Unsplash.com/ Emiliano Vittoriosi

Diese Frage bekommen wir immer wieder gestellt und sagen ebenso immer wieder: Es gibt im Deutschen Arbeitsrecht an sich keinen Abfindungsanspruch. Das klingt erstmal komisch, weil fast jeder Kündigungsschutzprozeß mit der Zahlung einer Abfindung endet. Der Deutsche Kündigungsschutz schützt das Arbeitsverhältnis in seinem Bestand. Wenn also eine Kündigung vom Arbeitsgericht für unwirksam erklärt wird, läuft das Arbeitsverhältnis weiter. Der Sieg vor Gericht bedeutet als keine Abfindung wegen der unwirksamen Kündigung, sondern eine Rückkehr zu den Kollegen an den alten Arbeitsplatz.

Üblicherweise dauert ein Kündigungsschutzprozeß zwischen 6 und 12 Monaten. Je nach Gericht und individuellem Ablauf des Verfahrens. Wenn der Arbeitgeber also nach neun Monaten von der Unwirksamkeit seiner Kündigung erfährt, hat er den ungewollten und schon „ausgebuchten“ Kollegen wieder vor der Nase und auf der Pay-Roll. Ungekündigt und darf die Zeit seit der Kündigung nachbezahlen. Vor dem Hintergrund dieses teils kaum überschaubaren Risikos werden Abfindungen gezahlt.

Einen echten Abfindungsanspruch gibt es nur bei echten leitenden Angestellten (z.B. Prokuristen) im laufenden Kündigungsschutzverfahren. Wenn dann der Arbeitgeber einen Auflösungsantrag stellt, setzt das Gericht eine Abfindung fest.


Fallbeispiel

Kündigung

Kündigung/ Bild: Unsplash.com/Joshua Hoehne

Sehr viele Kündigungen haben Schwachpunkte, die eine aussichtsreiche Anfechtung im Rahmen des Kündigungsschutzprozesses erlauben. Dabei sind es oft um Formfehler, fehlerhafte Begründungen etc. Diese Fehler haben ihren Grund oft darin, daß die Kündigungen vom Arbeitgeber nicht von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht ausgearbeitet wurden.

Zum Schluss gehen für den Unternehmer viele Verfahren in Kündigungssachen „teuer“ zu Ende, weil die an sich unwichtige Formalie fehlerhaft war. So kann schon ein freier Arbeitsplatz in einer anderen Abteilung oder eine nur einwenig falsche Betriebsratsanhörung zahlreiche Kündigungen „kippen“.

Diese Schwächen und Angriffspunkte einer Kündigung sind aber häufig nur für die absoluten Arbeitsrechtsfachmännern erkennbar, was den Besuch beim Fachanwalt für Arbeitsrecht fast ausnahmslos sinnvoll macht.


Sie haben weitere Fragen zu diesem Thema? Wir helfen Ihnen!

Gerne helfen wir Ihnen weiter. Die Schilderung Ihres Problems und eine kurze Ersteinschätzung ist kostenlos. Rufen Sie uns bei Kündigung, Abfindung, ufhebungsvertrag und anderen zeitkritischen Fragen an. Bei allen anderen Fragen nutzen Sie bitte unsere Online-Anfrage.

Online-Anfrage

24 Stunden, rund um die Uhr

Garding 04862 17 09 07 0

Mo - Fr von 08:00 – 18:00 Uhr

Hamburg 040 35 70 49 50

Mo - Fr von 08:00 – 18:00 Uhr