Anwalt Kündigung Schenefeld

Fachanwalt für Arbeitsrecht - Profis bei Kündigung

Sie suchen einen Anwalt bei Kündigung in Schenefeld?

Wir sind eine erfahrene Kanzlei für Arbeitsrecht und helfen Ihnen gerne. Wir kennen aus über 20 Berufsjahren die Kniffe und Lücken, auf die es ankommt.

Was tun bei einer Kündigung in Schenefeld? Ihr Arbeitgeber hat Ihnen gekündigt oder droht mit Kündigung?

Rufen Sie einen Fachanwalt für Arbeitsrecht an. Wenn eine Kündigung im Arbeitsrecht vorliegt, muss es schnell gehen. Denn eine Kündigung durch den Arbeitgeber kann nur innerhalb von drei Wochen nach Zustellung der Kündigung mit der Kündigungsschutzklage angegriffen werden. Danach ist die Kündigung wirksam.

Rechtsanwalt in Schenefeld. Schenefeld hat keine eigenen Gerichte aber eigene Rechtsanwälte und Notare. Schenefeld ist eine Stadt am nordwestlichen Stadtrand von Hamburg und gehört zum Speckgürtel. Den Übergang der Stadtteile Lurup oder Osdorf nach Schenefeld merkt man nicht. Alles ist ununterbrochen bebaut.

Rechtsanwalt Axel Pöppel ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und kennt Schenefeld seit Kindertagen. In der Lornsenstraße in Schenefeld hat er viele Jahre gewohnt und ist auf der Gosch-Fock-Schule in Schenefeld zur Schule gegangen.



Sie haben weitere Fragen zu diesem Thema? Wir helfen Ihnen!

Gerne helfen wir Ihnen weiter. Die Schilderung Ihres Problems und eine kurze Ersteinschätzung sind kostenlos, wenn Sie gekündigt wurden oder einen Aufhebungsvertrag erhalten haben. Rufen Sie uns dann gerne an.

Für alle anderen Anliegen können Sie gerne eine kostenpflichtige Erstberatung in Anspruch nehmen.

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Immer wieder kursieren die Begriffe Abfindungsanspruch und Regelabfindung durch die Köpfe. Dabei ist beides erstmal nicht schriftlich festgelegt oder gesetzlich definiert. Regelabfindung – 0,5 Bruttomonatsgehälter pro Jahr der Beschäftigung. Hinweis: Einen echten Abfindungsanspruch gibt es praktisch nicht. Die wenigen Ausnahmefälle sind sehr selten und betreffen fast immer echte Führungskräfte wie Prokuristen oder Personalleiter. Es hat sich aber eine sog. Regelabfindung von 0,5 Bruttomonatsgehältern pro Jahr der Beschäftigung eingebürgert. Diese Regelabfindung ist fast immer Ausgangpunkt für die tatsächlichen Abfindungsverhandlungen nach der Kündigung und im Kündigungsschutzverfahren vor dem Arbeitsgericht.


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Krankheitsbedingte Kündigung

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Eine krankheitsbedingte Kündigung ist der häufigste Fall einer personenbedingten Kündigung. Grundsätzlich gilt, dass allein die Krankheit des Arbeitnehmers kein Kündigungsgrund ist. Eine mit der Krankheit verbundene Arbeitsunfähigkeit und die daraus resultierenden Fehlzeiten können eine Kündigung jedoch rechtfertigen. Eine krankheitsbedingte Kündigung kann ausgesprochen werden, wenn der Arbeitgeber davon ausgeht, dass der Arbeitnehmer aufgrund seiner Krankheit den Arbeitsvertrag künftig nicht mehr erfüllen kann.

Wann ist eine krankheitsbedingte Kündigung zulässig?

Zur Beurteilung, wann eine krankheitsbedingte Kündigung zulässig ist, wurden von der Rechtsprechung der Arbeitsgerichte vier Fallgruppen entwickelt.

Anlass für eine Kündigung können danach eine dauerhafte Arbeitsunfähigkeit, eine langanhaltende Erkrankunghäufige Kurzerkrankungen sowie krankheitsbedingte Minderleistung geben.

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