Armenrecht im Arbeitsrecht: Alles was Sie wissen müssen.

Für Menschen, die sich ein Gerichtsverfahren aus wirtschaftlichen Gründen nicht leisten können gab es in Deutschland schon seit über 100 Jahren eine Kostenübernahme durch den Staat. Früher hieß diese Unterstützung Armenrecht. Später Prozesskostenhilfe, dann Verfahrenskostenhilfe.


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Auch die gesetzliche Arbeitslosenversicherung ist eine Pflichtversicherung und damit ein Resultat unseres Rechtsstaates. Die Arbeitslosenversicherung soll die existenzielle Sicherheit im Falle einer Arbeitslosigkeit absichern. Klassischer Weise geschieht dies durch die Zahlung von Arbeitslosengeld. Aber auch Förderungen und Maßnahmen zur Vermittlung neuer Kenntnisse gehört zum Leistungsspektrum der Arbeitslosenversicherung.

Das eigentliche Ziel der Arbeitslosenversicherung ist es, den Personen, die auf der Suche nach einer neuen Arbeitsstelle sind, das Grundeinkommen zu sichern. So werden sie während dieser Zeit vom Arbeitslosengeld I finanziell unterstützt. Dies bedeutet aber gleichzeitig auch, dass die Arbeitslosenversicherung nur vorübergehend einspringen soll. Weiterlesen

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Arbeitslosenversicherung/ Bild: RA Axel Pöppel


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