Irrtümer im Arbeitsrecht – Teil 18 – Wer krank geschrieben ist, darf nicht rausgehen

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Auch ich bin vor ein paar Jahren mal mit einer im übertragenen Sinne “blutigen Nase” aus dem Arbeitsgericht – in diesem Falle Elmshorn – gegangen und konnte es nicht fassen. Ein Mitarbeiter eines Alten- und Pflegeheims hatte sich bei der Sekretärin seines Arbeitgebers mit dem Hinweis auf Rückenschmerzen krank gemeldet und eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung eingereicht.

Über Dritte erfuhr der Arbeitgeber davon, dass der Mitarbeiter einen Nebenjob beim Aufbau eines Volksfestes während seiner Krankschreibung hatte und dem auch nachgehen wollte. Und wie uns der Detektiv mit ein paar hundert Fotos bestätigte auch fröhlich machte. Kein Hauch von Rückenschmerzen. Ein fröhlicher Arbeiter.

Krank geschrieben, rausgegangen, Job verloren?

Mitnichten.

Irrtümer im Arbeitsrecht – Teil 18 – Wer krank geschrieben ist, darf nicht rausgehen/ Bild: Unsplash.com/ Jesper Aggergaard

Erst kam die fristlose Kündung. Dann kam die Kündigungsschutzklage. Im Termin holte er ein Attest seines Arztes raus und erklärte die Entbindung von der Schweigepflicht. In dem Attest stand, dass er wegen Depressionen und Mobbing am Arbeitsplatz krank geschrieben sei und körperliche Arbeit auf dem Volksfest genau das richtige sei. Am Ende erhielt er eine fürstliche Abfindung. Zurück blieben ein vor Wut schäumender Altenheimdirektor und ein bedröppelter Anwalt, die das Ereignis erstmal mit einem Steak und einem Bier ausklingen ließen. Im Ergebnis hätte es zu einer Abmahnung gereicht, weil der Arbeitnehmer der Sekretärin die falsche Diagnose mitgeteilt hatte. Man muss dem Arbeitgeber nicht sagen, was man hat, wenn man krank ist, wenn man es sagt, muss es aber stimmen.

Darum folgender Rat:

Nicht übertreiben. Und wer mit ’nem Bandscheibenvorfall krank geschrieben ist, sollte weder Fußball spielen, noch leicht bekleidet in der Kälte rumlaufen, oder gar bei Kälte segeln … mit Ausnahme des Autors 😉

Wer aber mit Rückenschmerzen krank ist, kann ohne Probleme Essen gehen, einen Spaziergang machen oder in die Sauna gehen (letzteres ist sogar Heilungsfördernd bei Rückenproblemen).

Und bevor man sich ins Bockshorn jagen lässt… lieber den Anwalt fragen!


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