„Wilder Streik“ bei TUIfly? Massenhafte Krankmeldungen legen Fluggesellschaft lahm
Bei der Fluggesellschaft TUIfly haben sich viele Piloten und Flugbegleiter kollektiv krank gemeldet – möglicherweise um gegen den geplanten Konzernumbau zu protestieren. Ob es sich dabei um einen sogenannten „wilden Streik“ handelt, wird das Unternehmen aber kaum nachweisen können.
Aus juristischer Sicht haben Unternehmen nämlich kaum Möglichkeiten, gegen einen „wilden Streik“ vorzugehen. So haben sich spontan zahlreiche Piloten und Flugbegleiter krank gemeldet – das Unternehmen kann aber schlecht bei jedem einzelnen nachfragen oder gar nachweisen, was wirklich dahinter steckt. In aller Regel müssen die Mitarbeiter das Unternehmen zunächst nur über die Krankheit informieren. Ein Attest vom Arzt kann erst nach drei Kalendertagen eingefordert werden.
Natürlich liegt bei TUIfly der Gedanke nahe, dass es sich um einen „wilden Streik“ gegen den geplanten Unternehmensumbau handeln könnte. Laut Presseberichten plant TUIfly in eine Holding unter mehrheitlicher Beteiligung der Airlines Nikki und Etihad einzusteigen. Arbeitnehmervertreter befürchten zahlreiche Job-Verluste. Bei den Mitarbeitern stieß diese Idee auch von Anfang an auf Protest.
Allerdings muss man den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu Gute halten, dass sie konkrete Gefahr laufen, aus teils Jahrzehnte alten Arbeitsverhältnissen geworfen zu werden und dies führt tatsächlich zu erheblichen psychischen Belastungen. Und – auch das sei bei der Gelegenheit erwähnt – die Piloten und das Kabinenpersonal sind für die Sicherheit von hunderten Menschen verantwortlich. Wer nicht fit ist, sollte unter keinen Umständen fliegen.
Mitarbeitern würden harte Konsequenzen drohen
Rechtlich zulässig wäre ein solches Verhalten allerdings nicht. Falsche Krankmeldungen erfüllen genau genommen sogar den Straftatbestand des Betruges, da Mitarbeiter sich die Entgeltfortzahlung erschwindeln. Dies könnten Grund für eine fristlose Kündigung sein. Ganz abgesehen von arbeitsrechtlichen Konsequenzen würde daher auch ein strafrechtliches Verfahren drohen.
TUIfly kann rückwirkend aber keine ärztlichen Atteste von den Mitarbeitern einfordern. Erscheinen die Mitarbeiter nach drei Kalendertagen wieder bei der Arbeit, sind dem Unternehmen die Hände gebunden. Legen die Mitarbeiter ärztliche Bescheinigungen vor, wären sie sogar absolut auf der sicheren Seite. Schließlich haben Atteste einen sehr hohen Beweiswert. Der Arbeitgeber kann zwar eine Überprüfung durch den medizinischen Dienst der Krankenkassen einholen – dies verspricht in der Realität eher wenig Erfolg.
Gewerkschaft distanziert sich klar
Was TUIfly nun bräuchte wäre ein sogenannter „rauchender Colt“: ein schriftlicher Aufruf der Gewerkschaft zur kollektiven Krankmeldung. Dann könnte das Unternehmen Schadensersatz von der Gewerkschaft einfordern und jeden einzelnen Mitarbeiter abmahnen. Die Flugbegleitergewerkschaft Ufo distanziert sich aber in aller Deutlichkeit von diesen Vorwürfen und hat einen ganz andere Erklärung für die zahlreichen Krankmeldungen. Wegen der miserablen Informationspolitik im Unternehmen wüssten die Mitarbeiter nicht, was sie in Zukunft erwarte. Dies führe bei vielen zu starken psychischen Belastungen. So ist beispielsweise bei der Lufthansa-Tochter Eurowings eine Verdoppelung des Krankheitsstandes zu bemerken – aus eben diesen Gründen. Viele Mitarbeiter haben bereits innerlich die Kündigung erhalten und seien nicht mehr bereit, den Job über die eigene Gesundheit zu stellen, wie sie es sonst getan hätten.
Die kurzfristigen Krankmeldungen haben den Flugplan der TUIfly nun kräftig durcheinander gebracht. Von 110 geplanten Flügen müsste das Unternehmen bisher 47 ersatzlos streichen.
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