Air Berlin streicht ab Sommer 2017 Flüge nach Mallorca

Air Berlin Insolvenz

Es war einst die Paradestrecke von Air Berlin, von Berlin nach Palma de Mallorca. 1979 flog die deutsche Airline erstmals auf die balearische Insel.

unsplash.com/ Markus Spiske

Zum Sommer 2017 wird genau diese Strecke jetzt jedoch eingestellt.

Doch Urlauber können aufatmen. Die bisher gekauften Tickets für den Winter behalten ihre Gültigkeit, da sich der Winterflugplan vorerst nicht ändert.

Als Grund für die Einstellung gab Air Berlin an Urlaubs- und Geschäftsreisen künftig trennen zu wollen.

Urlaubsreisen und Geschäftsreisen in verschiedene Airlines

So wolle sich die Airline verstärkt auf die Geschäftsreisen fokussieren, Urlaubsreisen sollen hingegen von anderen Airlines übernommen werden.

Die Strecke soll im Sommer von einer neuen Airline übernommen werden. Diese soll zunächst erst noch gegründet werden. Dabei sollen Anteile der TUI und der österreichischen Airline Niki Air verbunden werden.

Air Berlin habe deshalb bereits seine Anteile an Niki Air an den eigenen Mutterkonzern Etihad verkauft.

Sitz in Österreich – Air Berlin geht wie Lufthansa (mit Austrian und Eurowings) den Schritt ach Österreich

 

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Die neue Airline soll dann weiterhin in Wien beheimatet sein.

Bereits zuvor hatte sich der TUI-Konzern für eine gemeinsame Airline bestehend aus TuiFly, Air Berlin und Etihad, ausgesprochen.

Der Grund für die Umsiedlung nach Österreich ist denkbar einfach, denn in Österreich sind Tarife und Lizenzen günstiger als in Deutschland.

So ist beispielsweise auch die Tochter-Airline der Lufthansa, Eurowings, mittlerweile in Österreich angesiedelt. Diese hat ihren Sitz bisher in Wien, ein zweiter Stützpunkt in Salzburg ist für 2017 geplant.

Lufthansa-Tochter Eurowings stationiert neue Flugzeuge ebenfalls konsequent in Österreich

Neue Flugzeuge der Eurowings erhalten mittlerweile die österreichische Lizenz und fliegen unabhängig vom späteren Einsatzort unter österreichischer Flagge.

Bereits 2009 hatte die deutsche Lufthansa-AG die österreichische Airline Austrian Airlines übernommen.

Mit der Übernahme und Umsiedlung nach Österreich reagierte Lufthansa auf den zunehmenden Kostendruck, der von Billig-Airlines, wie beispielsweise Ryanair, ausgeht.

Dieses Konzept wird nun auch Air Berlin verfolgen.

Grund für die Abwanderung: Niedrigere Tarife in Österreich

Aus Airlines-Kreisen ist immer wieder zu hören, dass der Hauptgrund für die „Ausflaggung“ von Deutschland nach Österreich sind niedrigere Tarife in Österreich insbesondere bei den Cockpitbesatzungen.


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Arbeitsverweigerung

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Die Arbeitsverweigerung ist die Weigerung eines Arbeitnehmers bzw. einer Arbeitnehmerin die vom Arbeitgeber im Wege des Direktionsrechts zugewiesene Arbeit auszuüben.

Nicht jede Arbeitsverweigerung stellt einen Grund für eine außerordentliche Kündigung dar. In der Regel ist eine Abmahnung erforderlich. Auf eine Abmahnung kann ausnahmsweise verzichtet werden, wenn ein Arbeitnehmer ohne Rechtfertigungsgrund die Arbeit erkennbar bewusst verweigerte (BAG, Urteil vom 21. 10. 1969 ‑ 1 AZR 93/68).

Die Weigerung eines Arbeitnehmers, die vertraglich geschuldete Leistung zu erbringen, ist nach vorangegangener Abmahnung grundsätzlich geeignet, eine verhaltensbedingte Kündigung zu begründen. Dies setzt allerdings voraus, daß der Arbeitnehmer nach dem zugrundeliegenden Arbeitsvertrag zur Ausführung der angewiesenen Tätigkeit verpflichtet ist. Ansonsten ist die zugewiesene Tätigkeit vom Direktionsrecht des Arbeitgebers nicht umfasst. WEITERLESEN


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