Anwalt für Arbeitsrecht in Alsterdorf

Sie suchen nach „Anwalt für Arbeitsrecht in Alsterdorf“? Als Fachanwälte für Arbeitsrecht vertreten wir Arbeitnehmer und Betriebsräte. Unsere Kompetenz umfasst alle Gebiete des Arbeits- und allgemeinen Dienstvertragsrechts. Ein besonderer Schwerpunkt liegt beim Kündigungsschutz im Individual- und Betriebsverfassungsrecht.

Da Arbeitsrechtssachen schnell gelöst werden sollten, gibt es bei uns grundsätzlich umgehend einen ersten Beratungstermin. Wenn möglich noch am selben Tag, sonst tags darauf.


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Anwalt für Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht umfasst alle Gesetze, Verordnungen und sonstige verbindliche Bestimmungen zur unselbständigen Erwerbstätigkeit. Man unterscheidet inhaltlich das Kollektivarbeitsrecht und das Individualarbeitsrecht. Ihr Anwalt für Arbeitsrecht ist der Ansprechpartner in beiden Bereich des Arbeitsrechts.

Anwalt für Arbeitsrecht in Alsterdorf/ Bild: RA Hamza Gülbas

Zum Individualarbeitsrecht gehört das Verhältnis zwischen Unternehmer und den einzelnen Angestellten. Wobei hier der Begriff des Arbeitnehmers weit zu verstehen ist. Im deutschen Recht gibt es keinen einheitlichen Ausdruck für Arbeitnehmer. Das Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG) versteht unter einem Arbeitnehmer „Arbeiter und Angestellte sowie die zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten“, vgl. § 5 Abs. 1 Satz 1 ArbGG. Als Arbeitnehmer versteht man außerdem alle in Heimarbeit Beschäftigten und die ihnen Gleichgestellten sowie sonstige Personen, die wegen ihrer wirtschaftlichen Unselbständigkeit als arbeitnehmerähnliche Personen anzusehen sind, Legaldefinition des § 5 Abs. 1 Satz 2 ArbGG. Diese Begriffsbestimmung bindet natürlich in erster Linie nur die Arbeitsgerichte. Allgemein ausgedrückt ist der Arbeitnehmer eine Person, der im rechtlichen Rahmen eines Dienstverhältnisses auf Grund eines zivilrechtlichen Vertrags verpflichtet ist, seine Arbeitskraft weisungsgebunden gegen Entgelt zur Verfügung zu stellen.

Kritisch in einzelnen Fällen kann die Einordnung von von leitenden Angestellten und Praktikanten aber auch Beamten und Soldaten in der privaten Wirtschaft sein. Je nachdem, ob der Betroffene als Arbeitnehmer einzustufen ist oder nicht, kommen unterschiedliche Rechte und Pflichten zur Anwendung. Auch der Rechtsweg im Falle einer Gerichtsverhandlung hängt von dieser Klassifizierung ab. Hier sollten sie einen Anwalt für Arbeitsrecht aufsuchen und das möglichst bevor sie den Rechtsweg gehen.

Unter Kollektivarbeitsrecht versteht man das Verhältnis zwischen Gewerkschaften und Betriebsräten auf der einen Seite sowie den Arbeitgebern und deren Verbänden auf der anderen Seite.

Anwalt für Arbeitsrecht in Alsterdorf

Hier ergeben sich mitunter Probleme, wenn zum Beispiel der Unternehmer erschweren möchte, dass ein Betriebsrat bzw. ein Personalrat gebildet wird. Aber auch wenn er nur versucht, Einfluss auf die zu wählenden Personen zu nehmen. Treten Konflikte auf, so ist das Einschalten von einem Anwalt für Arbeitsrecht anzuraten. Viel Zeit darf man sich hierfür leider nicht lassen, da das Betriebsverfassungsrecht kurze Fristen für die Wahrung der Arbeitnehmerinteressen festsetzt.

Manchmal kommt es zu Überschneidungen zwischen Individual- und Kollektivarbeitsrecht. Wird nämlich bei einer Kündigung der Betriebsrat nicht angehört, so sind auf der einen Seite die Interessen des Betriebsrates verletzt (Kollektivarbeitsrecht). Zum anderen verstösst dies auch gegen die Interessen des Arbeitnehmers (Individualarbeitsrecht).


Rechtsanwalt in Alsterdorf

Der an der namensgebenden Alster liegende Stadtteil Alsterdorf gehört zu dem Hamburger Bezirk Hamburg-Nord. Alsterdorf grenzt u.a. an die Stadtteile Eppendorf und Ohlsdorf an. Auf einer Fläche von um 3,1 km² leben in Alsterdorf ungefähr 13.500 Bewohner. Erstmalig aktenmäßig genannt wurde Alsterdorf unter der Bezeichnung „Alsterthorpe“.

Zunächst ab dem 18. Jahrhundert der dänischen Verwaltung unterliegend, kam Alsterdorf 1803 in den hamburgischen Besitz. Feste Größen in Alsterdorf sind zum einen die Evangelische Stiftung Alsterdorf, welche auf die Errichtung einer Christlichen Arbeitsschule für geistig gesunde, aber sozial benachteiligte Kinder durch den Pastor Heinrich Matthias Sengelmann im Jahre 1850 zurückgeht.

Zum anderen findet man in Alsterdorf das seit 1960 hierhergezogene Israelitische Krankenhaus, welches von dem Hamburger Kaufmann und Bankier Salomon Heine gestiftet und als „Krankenhaus der Deutsch-Israelitischen Gemeinde, der seligen Frau Betty Heine zum Andenken erbaut von ihrem Ehemann“ vorerst in Hamburg-St.-Pauli errichtet worden war. Als eines der ältesten Krematoriumsgebäude aktuellen Typs in Deutschland liegt auch das „Alte Krematorium“ des Hauptfriedhofes Ohlsdorf im Ortsteil Alsterdorf.

Nachdem das Alsterdorfer Krematorium zunächst im Jahre 2000 als Restaurant umgebaut worden war, beherbergt es momentan die bilinguale Zukunftsschule Flachsland in Alsterdorf. Gleichwohl erfuhr die Hamburger „Gartenstadtbewegung“ in Alsterdorf mit dem dort errichteten „Frühlingsgarten“ weiteren Zuwachs, wobei für den Begriff „Gartenstadt“ ein in England entwickeltes Stadtkonzept einer mit Grünanlagen ausgestatteten Wohn- und Arbeitssiedlung außerhalb der ungesunden städtischen Ballungsräume steht.

Alsterdorf ist über die U-Bahnlinie U1 aus der Hamburger Stadtmitte und den umliegenden Stadtteilen mühelos zu erreichen. Gäste in Alsterdorf können u.a. auf dem Alsterwanderweg Erholung finden.


Fallbeispiel

Alkohol Kündigung

Alkohol Kündigung/ Bild: Unsplash.com/ Viktor Talashuk

Ein Arbeitnehmer war wiederholt alkoholisiert während der Arbeitszeit angetroffen worden und wurde diesbezüglich auch vom Arbeitgeber abgemahnt. Der Arbeitnehmer war in einem Unternehmen tätig, in dem wegen des Betriebs von Großfahrzeugen ein absolutes Alkoholverbot herrschte.

Als der Arbeitgeber erfuhr, dass der Arbeitnehmer keine gültige Fahrerlaubnis besaß und zudem eine Entziehungskur ablehnte, kündigte er das Arbeitsverhältnis ordentlich. Nach Ansicht des Arbeitgebers lagen sowohl verhaltensbedingte, als auch personenbedingte Kündigungsgründe vor.

Das Landesarbeitsgericht hat jetzt festgestellt, dass die ausgesprochene Kündigung wegen der bestehenden Alkoholerkrankung des Arbeitnehmers aus personenbedingten Gründen rechtmäßig war. Das Gericht stellte neben der Erkrankung eine erhebliche Beeinträchtigung arbeitgeberseitiger Interessen fest und kam im Rahmen der erforderlichen Interessenabwägung zu dem Ergebnis, dass dem Arbeitgeber die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht zumutbar sei.

Quelle: LAG München, 11.07.2012, Az: 3 Sa 1134/11


Fallbeispiel

Kündigung

Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber stellt für den betroffenen Arbeitnehmer in aller Regel ein einschneidendes Ereignis dar. Das Gefühl nicht mehr gebraucht zu werden und zurückgesetzt worden zu sein, mischt sich mit Existenzängsten und dem Ausblick auf eine ungewisse Zukunft.

Kündigung/ Bild: Unsplash.com/ Braydon Anderson

Gerade die gesetzlichen Änderungen der letzten Jahre im Bereich des Sozialrechts (Arbeitslosengeld und Hartz IV) befeuern die Furcht der Gekündigten vor dem sozialen Abstieg. Die Bereitschaft um den Arbeitsplatz zu kämpfen hat daher deutlich zugenommen.

Wer sich gegen die Kündigung seines Arbeitgebers zur wehren setzen möchte muss unverzüglich handeln. Die Frist für die Erhebung einer Kündigungsschutzklage beträgt nur drei Wochen ab Zugang der Kündigung. Vor Erhebung der Klage ist zu prüfen, ob der Betroffene einen Anspruch auf Weiterbeschäftigung hat.

Im Falle einer betriebsbedingten Kündigung und bei Geltung des Kündigungsschutzgesetzes ist es Sache des Arbeitgebers, das betriebliche Erfordernis für die Kündigung darzulegen. Der Arbeitgeber hat darüber hinaus darzulegen, dass er vor Ausspruch der Kündigung eine ordnungsgemäße Sozialauswahl getroffen und den Arbeitnehmer gekündigt hat, der am wenigsten schutzwürdig war.

Wir beraten Sie ausführlich und prüfen die Rechtmäßigkeit der ausgesprochenen Kündigung. Für das Kündigungsschutzverfahren erarbeiten wir eine Strategie, die je nach Erfolgsaussichten und Interessenlage des Mandanten auf Weiterbeschäftigung oder Abfindung im Vergleichswege ausgerichtet ist.

Da die Verfahrenskosten in Kündigungsschutzverfahren in der Regel beträchtlich sind, prüfen wir in jedem Einzelfall, ob der Mandant Anspruch auf Prozesskostenhilfe hat. Dies ist der Fall, wenn die Rechtsverfolgung Aussicht auf Erfolg hat und der Betroffene wirtschaftlich nicht in der Lage ist die Verfahrenskosten selbst zu tragen. Je nach den persönlichen Einkommens- und Vermögensverhältnissen erfolgt entweder eine Stundung der Gerichts- und Anwaltskosten mit Ratenzahlungsverpflichtung, oder eine vollständige Befreiung.


Wir bieten schnelle Hilfe bei:  Abfindung – Kündigungsschutzklage – Kündigung – Betriebsbedingte Kündigung – Fristlose Kündigung –  Aufhebungsvertrag


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