Gerichte in Deutschland im Arbeitsrecht: Alles was Sie wissen müssen.

Das Gerichtswesen in Deutschland ist ein Zweig des öffentlichen Rechts, der sich mit der Anwendung von Rechtsvorschriften durch unabhängige Gerichte befasst. Es besteht aus verschiedenen Arten von Gerichten, die jeweils bestimmte Arten von Rechtsstreitigkeiten bearbeiten.

Arten von Gerichtsbarkeiten

In Deutschland gibt es fünf verschiedene Arten von Gerichtsbarkeiten:

  1. Ordentliche Gerichtsbarkeit: Sie behandelt Zivil- und Strafrechtssachen, die nicht ausdrücklich anderen Gerichtszweigen zugeordnet sind. Hierzu gehören Amtsgerichte, Landgerichte und Oberlandesgerichte auf Länderebene und der Bundesgerichtshof auf Bundesebene.
  2. Verwaltungsgerichtsbarkeit: Sie ist zuständig für öffentlich-rechtliche Streitigkeiten nichtverfassungsrechtlicher Art. Sie umfasst die Verwaltungsgerichte, Oberverwaltungsgerichte bzw. Verwaltungsgerichtshöfe und das Bundesverwaltungsgericht.
  3. Arbeitsgerichtsbarkeit: Sie ist zuständig für Arbeitsrechtsstreitigkeiten. Die Instanzen sind das Arbeitsgericht, das Landesarbeitsgericht und das Bundesarbeitsgericht.
  4. Sozialgerichtsbarkeit: Sie befasst sich mit sozialrechtlichen Streitigkeiten. Die Instanzen sind das Sozialgericht, das Landessozialgericht und das Bundessozialgericht.
  5. Finanzgerichtsbarkeit: Sie ist zuständig für Streitigkeiten in Steuer- und Zollsachen. Die Instanzen sind das Finanzgericht und der Bundesfinanzhof.

Instanzenzug

Die deutschen Gerichte sind in einem mehrstufigen System organisiert, das als Instanzenzug bezeichnet wird. Generell besteht der Instanzenzug aus drei Ebenen: erstinstanzliches Gericht, Berufungsgericht und Revisionsgericht. Es gibt jedoch Ausnahmen von dieser Regel.

Ordentliche Gerichtsbarkeit

Die erste Instanz sind die Amtsgerichte für geringwertigere Zivil- und Strafsachen. Für größere Zivilsachen und schwere Strafsachen sind die Landgerichte die erste Instanz. Berufungen gegen Entscheidungen der Amtsgerichte werden vom Landgericht gehört, und Berufungen gegen Entscheidungen der Landgerichte werden vom Oberlandesgericht gehört. Die letzte Instanz ist der Bundesgerichtshof, der jedoch nur für die Revision zuständig ist.

Verwaltungs-, Arbeits-, Sozial- und Finanzgerichtsbarkeit

In der Verwaltungs-, Arbeits-, Sozial- und Finanzgerichtsbarkeit sind die Gerichte der Länder (Verwaltungs-, Arbeits-, Sozial- oder Finanzgericht) die erste Instanz. Die Berufungsinstanz sind die Oberverwaltungsgerichte bzw. Verwaltungsgerichtshöfe, die Landesarbeitsgerichte, die Landessozialgerichte oder die Finanzgerichte. Die letzte Instanz ist das entsprechende Bundesgericht (Bundesverwaltungsgericht, Bundesarbeitsgericht, Bundessozialgericht oder Bundesfinanzhof), das in der Regel nur für die Revision zuständig ist.

Ausnahmen und Sonderfälle

Neben diesen allgemeinen Gerichten gibt es in Deutschland auch spezielle Gerichte für bestimmte Arten von Fällen, wie das Bundespatentgericht und das Bundesverfassungsgericht. Das Bundesverfassungsgericht steht außerhalb des normalen Instanzenzugs und ist nur für Verfassungsbeschwerden und bestimmte andere Arten von Fällen zuständig. Arbeitsrecht