Gerichte in Deutschland im Arbeitsrecht: Alles was Sie wissen müssen.

Das Gerichtswesen in Deutschland ist ein Zweig des öffentlichen Rechts, der sich mit der Anwendung von Rechtsvorschriften durch unabhängige Gerichte befasst. Es besteht aus verschiedenen Arten von Gerichten, die jeweils bestimmte Arten von Rechtsstreitigkeiten bearbeiten.

Arten von Gerichtsbarkeiten

In Deutschland gibt es fünf verschiedene Arten von Gerichtsbarkeiten:

  1. Ordentliche Gerichtsbarkeit: Sie behandelt Zivil- und Strafrechtssachen, die nicht ausdrücklich anderen Gerichtszweigen zugeordnet sind. Hierzu gehören Amtsgerichte, Landgerichte und Oberlandesgerichte auf Länderebene und der Bundesgerichtshof auf Bundesebene.
  2. Verwaltungsgerichtsbarkeit: Sie ist zuständig für öffentlich-rechtliche Streitigkeiten nichtverfassungsrechtlicher Art. Sie umfasst die Verwaltungsgerichte, Oberverwaltungsgerichte bzw. Verwaltungsgerichtshöfe und das Bundesverwaltungsgericht.
  3. Arbeitsgerichtsbarkeit: Sie ist zuständig für Arbeitsrechtsstreitigkeiten. Die Instanzen sind das Arbeitsgericht, das Landesarbeitsgericht und das Bundesarbeitsgericht.
  4. Sozialgerichtsbarkeit: Sie befasst sich mit sozialrechtlichen Streitigkeiten. Die Instanzen sind das Sozialgericht, das Landessozialgericht und das Bundessozialgericht.
  5. Finanzgerichtsbarkeit: Sie ist zuständig für Streitigkeiten in Steuer- und Zollsachen. Die Instanzen sind das Finanzgericht und der Bundesfinanzhof.

Instanzenzug

Die deutschen Gerichte sind in einem mehrstufigen System organisiert, das als Instanzenzug bezeichnet wird. Generell besteht der Instanzenzug aus drei Ebenen: erstinstanzliches Gericht, Berufungsgericht und Revisionsgericht. Es gibt jedoch Ausnahmen von dieser Regel.

Ordentliche Gerichtsbarkeit

Die erste Instanz sind die Amtsgerichte für geringwertigere Zivil- und Strafsachen. Für größere Zivilsachen und schwere Strafsachen sind die Landgerichte die erste Instanz. Berufungen gegen Entscheidungen der Amtsgerichte werden vom Landgericht gehört, und Berufungen gegen Entscheidungen der Landgerichte werden vom Oberlandesgericht gehört. Die letzte Instanz ist der Bundesgerichtshof, der jedoch nur für die Revision zuständig ist.

Verwaltungs-, Arbeits-, Sozial- und Finanzgerichtsbarkeit

In der Verwaltungs-, Arbeits-, Sozial- und Finanzgerichtsbarkeit sind die Gerichte der Länder (Verwaltungs-, Arbeits-, Sozial- oder Finanzgericht) die erste Instanz. Die Berufungsinstanz sind die Oberverwaltungsgerichte bzw. Verwaltungsgerichtshöfe, die Landesarbeitsgerichte, die Landessozialgerichte oder die Finanzgerichte. Die letzte Instanz ist das entsprechende Bundesgericht (Bundesverwaltungsgericht, Bundesarbeitsgericht, Bundessozialgericht oder Bundesfinanzhof), das in der Regel nur für die Revision zuständig ist.

Ausnahmen und Sonderfälle

Neben diesen allgemeinen Gerichten gibt es in Deutschland auch spezielle Gerichte für bestimmte Arten von Fällen, wie das Bundespatentgericht und das Bundesverfassungsgericht. Das Bundesverfassungsgericht steht außerhalb des normalen Instanzenzugs und ist nur für Verfassungsbeschwerden und bestimmte andere Arten von Fällen zuständig. Arbeitsrecht

Landgericht Hamburg/ Bild: RA Pöppel


Mehr zum Thema Arbeitsrecht: Entgeltfortzahlung im KrankheitsfallRechtsanwalt Arbeitsrecht Hamburg Altstadt5 Fehler bei der BetriebsratsarbeitWas ist die Kündigungsschutzklage?7 Fragen zur AbfindungRechtsanwalt Arbeitsrecht St PauliArbeitsrecht Sozialplan SunexpressArbeitsrecht Lufthansa TechnikRechtsanwaltgebührenGewerbliche Mitarbeiter –  Arbeitssstätte–  Aussergerichtliche Vergleich Berufung LAG Gericht Erster InstanzKlageverzicht ArbeitsrechtArmenrecht Rechtsmittel Revision Versteuerung Vergütung– Arbeitsgericht Individualarbeitsrecht UrteilsverfahrenAlter


Sie haben weitere Fragen zu diesem Thema? Wir helfen Ihnen!

Gerne helfen wir Ihnen weiter. Die Schilderung Ihres Problems und eine kurze Ersteinschätzung sind kostenlos, wenn Sie gekündigt wurden oder einen Aufhebungsvertrag erhalten haben. Rufen Sie uns dann gerne an.

Für alle anderen Anliegen können Sie gerne eine kostenpflichtige Erstberatung in Anspruch nehmen.

Online-Anfrage

24 Stunden, rund um die Uhr

Garding 04862 17 09 07 0

Mo - Fr von 08:00 – 18:00 Uhr

Hamburg 040 35 70 49 50

Mo - Fr von 08:00 – 18:00 Uhr


Auch interessant:

Landesarbeitsgericht Hamburg (LAG Hamburg)

Das Landesarbeitsgericht Hamburg befindet sich in der Stadt Hamburg im alten Arbeiterstadtteil Barmbek in einem ehemaligen Schulgebäude.

Aufgaben

Als Gericht der Arbeitsgerichtsbarkeit ist das Landesarbeitsgericht in erster und letzter Instanz für bestimmte Rechtsstreitigkeiten zuständig. Zudem ist es als Berufungs- und Beschwerdegericht tätig und überprüft Urteile der Arbeitsgerichte in Hamburg.

Besetzung

Das Landesarbeitsgericht besteht aus mehreren Kammern, die jeweils aus drei Richtern bestehen, darunter einem Vorsitzenden. Die Richter werden nach vorgesehenen Bestimmungen ernannt…WEITERLESEN…

Landesarbeitsgericht Hamburg/ Bild: RA Pöppel

Landesarbeitsgericht Hamburg/ Bild: RA Pöppel


Profis zum Kündigungsschutz: Fachanwalt für Kündugung in AltonaFachanwalt für Kündigung in HarburgFachanwalt für Kündigung in FlensburgFachanwalt für Kündigung in BergedorfAnwalt für Arbeitsrecht HamburgKündigung Hamburg Anwalt Was tun bei Kündigung – Lufthansa?


Sie haben weitere Fragen zu diesem Thema? Wir helfen Ihnen!

Gerne helfen wir Ihnen weiter. Die Schilderung Ihres Problems und eine kurze Ersteinschätzung sind kostenlos, wenn Sie gekündigt wurden oder einen Aufhebungsvertrag erhalten haben. Rufen Sie uns dann gerne an.

Für alle anderen Anliegen können Sie gerne eine kostenpflichtige Erstberatung in Anspruch nehmen.

Online-Anfrage

24 Stunden, rund um die Uhr

Garding 04862 17 09 07 0

Mo - Fr von 08:00 – 18:00 Uhr

Hamburg 040 35 70 49 50

Mo - Fr von 08:00 – 18:00 Uhr