Welche Rechte habe ich ich nach meinem Ausscheiden aus meiner alten Firma an meinen Informationen und Fotos auf der Webseite oder im Intranet oder in Prospekten? Viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer betreiben Profile oder Kanäle bei Xing, Linked-In, Instagram oder Facebook, in Interesse des Arbeitgebers.
Diese Frage kommt in einer immer digitaler werdenden Welt immer öfter vor. Und wir Juristen Antworten fast immer:
Es kommt darauf an.
Darf der Chef einfach meine Fotos und persönliche Informationen nutzen?
Fotos und persönliche Informationen, wie sie üblicherweise in kurzen Lebensläufen auf Webseiten gebraucht werden, samt Fotos sind Teil der Persönlichkeit und damit durch die Persönlichkeitsrechte des Grundgesetzes geschützt.
Diese Persönlichkeitsrechte liegen grundsätzlich bei Arbeitnehmer und können nur mit seinem Einverständnis vom Arbeitgeber genutzt werden.
Als Beispiel ein Fall des Landesarbeitsgerichts Hessen.
Dies hat entschieden, dass alle Daten einer ehemaligen Mitarbeiterin von der Homepage zu löschen sind. Im vorliegenden Fall ging es nicht nur um ein ein Foto und Name, dazu gab es auch Blogeinträge die mit dem Namen der ehemaligen Mitarbeiterin versehen waren. Diese befürchtete in Zukunft Nachteile, wenn Mandanten diese im Internet finden könnten und verlangte die vollständige Löschung ihrer Daten von der Homepage ihres ehemaligen Arbeitgebers. Hierdurch könnte weiterhin der Eindruck erweckt werden, sie sei noch für die Kanzlei tätig.
Diesem Antrag gab das Landesarbeitsgericht statt. Es ist darauf abzustellen, in welchem Grad der Mitarbeiter auf einer Homepage individualisiert dargestellt wird. Ein einfaches Foto, welches einfach ausgetauscht werden kann würde keine Verletzung des Persönlichkeitsrecht darstellen.
Anders im vorliegenden Fall und der ehemalige Arbeitgeber musste alles löschen, was auf die Persönlichkeit der ehemaligen Mitarbeiterin hinwies.
Wie immer, es kommt darauf an.
Darf mein früherer Chef meine Fotos und Daten auf der Webseite behalten?
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