Das Thema Corona mit all seinen Spezialitäten nimmt inzwischen wirklichen Raum in unserem Alltag ein. Wir haben die ersten Fälle fristloser Kündigungen wegen Verstößen gegen die Testpflicht und Weigerungen umgeimpfter Menschen, sich testen zu lassen.
Wir haben immer mehr das Gefühl, dass viele Menschen die Regeln nicht verstehen. So gibt es immer wieder Anfragen von Menschen, die dem Arbeitgeber Fehlverhalten vorwerfen, wenn er auf Tests besteht.
Hier die (anonymisierte) Anfrage eines Arbeitgebers, der ein Problem mit einem offenkundig gefälschten Corona-Test bei einem Mitarbeiter hat:
Sehr geehrte Damen und Herren,
da wir seit einiger Zeit die Dokumentationsplicht für Mitarbeiter-Corona-Tests haben – Infektionsschutzgesetz – insbesondere täglich für alle ungeimpften und nicht genesenen Mitarbeiter wurde ich bei der Kontrolle der Dokumentationen auf Ungereimtheiten aufmerksam.
Ein nicht anwesender Mitarbeiter mit Schichtbeginn um 14 Uhr bestätigte den negativen Test eines Kollegen der Frühschicht um 10 Uhr mit seiner Unterschrift. Das ist so nicht möglich und falsch bzw. meiner Meinung nach ein Verstoß gegen die aktuelle Gesetzeslage.
Bitte um eine kurz Rückmeldung
Vielen Dank
Hier unsere Antwort:
Sehr geehrter Herr ….,
vielen Dank für die Anfrage und das mit der Anfrage entgegengebrachte Vertrauen. Als Arbeitgeber haben Sie durch die aktuelle Rechtslage umfassende Kontroll- und Dokumentationspflichten. Diese nehmen Sie offenbar sehr ernst und das ist auch sehr zu empfehlen. Hierzu ein paar Hinweise vorweg:
- Sie Inhaber oder Geschäftsführer haben in Ihrem Betrieb die Verantwortung für die Einhaltung der Corona-Schutzvorschriften.
- Sie persönlich zahlen eventuelle Bußgelder (in der Regel 5.000,00 Euro oder mehr) aus eigener Tasche. Die sind nicht steuerlich abzugsfähig.
- Bei den regelmäßig stattfindenden Kontrollen müssen Sie die Einhaltung der Kontroll- und Dokumentationspflichten nachweisen.
Zu dem von Ihnen beschriebenen Fall:
Das Verhalten des Mitarbeiters wirkt auf den ersten Blick wie ein Betrugsversuch mit einem nicht gemachten Test. Ohne alle Details zu kennen möchte ich folgende vorläufige Einschätzung geben. Es liegen hier gleich mehrere Verstöße gegen den Arbeitsvertrag und das Infektionsschutzgesetz bzw. die einschlägigen Corona-Verordnungen vor.
Der Mitarbeiter hätte ohne gültigen Test niemals am Arbeitsplatz erscheinen dürfen. Und er hätte auch keinen Test bzw. eine Bestätigung vorlegen dürfen, die es nicht gab.
Hier liegt offenbar zumindest ein Fall für eine Abmahnung, wahrscheinlich sogar einer für eine fristlose Kündigung. Das müsste allerdings noch genau geprüft werden.
Mit freundlichen Grüßen
Axel Pöppel
Fachanwalt für Arbeitsrecht
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Kann mein Chef mich zum Corona-Test zwingen? Diese Frage steht in Zeiten von Corona und Pandemie immer wieder im Blickpunkt. Und die Rechtslage ändert sich ständig.
Nach bestem Wissen und Gewissen: Kein Arbeitgeber kann Sie zum Test zwingen. ABER: Wer umgeimpft und nicht genesen mit entsprechender Bescheinigung ist, den darf der Arbeitgeber nicht ohne tagesaktuellen Test an den Arbeitsplatz lassen.
Kein Test, keine Arbeitsmöglichkeit, kein Lohn … einziger Ausweg: Home-Office, wenn möglich und dem Chef zumutbar.
Eine Anmerkung: Selbst wir, als Rechtsanwälte, die sich täglich mit dem Thema Corona am Arbeitsplatz beschäftigen, können den ständigen Rechtsänderungen und Widersprüchen teils nicht mehr folgen. Das ist in höchstem Maße Problematisch. Die Politik muss hier künftig anders vorgehen. Denn wie soll Otto-Normalbürger/in verstehen, was geübte Anwälte kaum oder nicht verstehen?…WEITERLESEN
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Das deutsche Arbeitsrecht kennt insgesamt sechs Arten von Mindestlohn:
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