Man kann sich schon die Augen reiben. Von einem Tag auf den anderen und ohne Vorankündigung verkürzen die Bundesregierung und das Robert-Koch-Institut (RKI) die Dauer des Genesenenstatus von sechs auf drei Monate.
Im Spiegel-Online ist der Sachverhalt sehr kurz dargestellt: Hier der Link zum Beitrag in Spiegel-Online.
Die Zeilen hier darf bitte niemand in den falschen Hals bekommen. Hier schreibt kein Corona-Leugner oder Querdenker. Hier schreiben und in unserer Kanzlei arbeiten Rechtsanwälte, die dreimal geimpft sind.
Aber wir erlauben uns eine eigene Meinung, insbesondere wenn es um rechtliche Einschätzungen geht. Und beim Arbeitsrecht bilden wir uns auch noch ein, wirklich etwas davon zu verstehen.
Zurück zum Problem und einem Fall, den wir vor ein paar Tagen hatten:
Ein junger Mann hat – ungeimpft – im Oktober 2021 eine Corona-Infektion (wohl Delta-Variante) hinter sich gebracht und verliert von einem Tag auf den anderen seinen 2G Status. Es gibt natürlich die einfache Lösung: „Soll er sich doch impfen lassen.“ Aus persönlichen Gründen, die wir möglicherweise für unvernünftig halten, hat er sich nunmal nicht impfen lassen. Damit geht er ein höheres persönliches Risiko ein. Und er ist höchstwahrscheinlich ein höheres Risiko für die Übertragung der Krankheit.
Aber ist das Risiko so sehr gestiegen, dass sofortiges Handeln von einem Tag auf den anderen notwendig ist?
Gestern durfte er noch ins Restaurant – je nach Bundesland mit oder ohne tagesaktuellen Antigen-Test. Morgen nicht mehr. Ab morgen keine Kleidung mehr einkaufen. Amazon freut sich. Aber zum Edeka und Rewe – geht noch.
Diplomatisch gesprochen schwierig. Wo bleibt der Rechtsstaat?
Man kann geimpft sein und ein Fan des Impfen und trotzdem gegen eine Impfpflicht und gegen solche kurzfristigen Maßnahmen.
Schwer einzuschätzen, was die Arbeitsgerichte und Verwaltungsgerichte am Ende sagen.
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