Anwalt für Arbeitsrecht in Harburg

Sie suchen nach „Anwalt für Arbeitsrecht in Harburg“? Als Fachanwälte für Arbeitsrecht vertreten wir Arbeitnehmer und Betriebsräte. Unsere Kompetenz umfasst alle Gebiete des Arbeits- und allgemeinen Dienstvertragsrechts. Ein besonderer Schwerpunkt liegt beim Kündigungsschutz im Individual– und Betriebsverfassungsrecht.

Da Arbeitsrechtssachen schnell gelöst werden sollten, gibt es bei uns grundsätzlich umgehend einen ersten Beratungstermin. Wenn möglich noch am selben Tag, sonst tags darauf.


Sie haben weitere Fragen zu diesem Thema? Wir helfen Ihnen!

Gerne helfen wir Ihnen weiter. Die Schilderung Ihres Problems und eine kurze Ersteinschätzung ist kostenlos. Rufen Sie uns bei Kündigung, Abfindung, ufhebungsvertrag und anderen zeitkritischen Fragen an. Bei allen anderen Fragen nutzen Sie bitte unsere Online-Anfrage.

Online-Anfrage

24 Stunden, rund um die Uhr

Garding 04862 17 09 07 0

Mo - Fr von 08:00 – 18:00 Uhr

Hamburg 040 35 70 49 50

Mo - Fr von 08:00 – 18:00 Uhr


Anwalt für Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht umfasst alle Verordnungen, Gesetze und verbindlichen Bestimmungen zur unselbständigen Erwerbstätigkeit. Inhaltlich unterscheidet man das Kollektivarbeitsrecht und das Individualarbeitsrecht. Ihr Anwalt für Arbeitsrecht befasst sich mit beiden Bereichen des Arbeitsrechts.

Anwalt für Arbeitsrecht in Harburg/ RA Hamza Gülbas

Unter das Individualarbeitsrecht fällt das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und dem einzelnen Arbeitnehmer. Wobei in diesem Falle der Begriff des Arbeitnehmers weit zu verstehen ist. Im deutschen Recht gibt es keinen einheitlichen Ausdruck für Arbeitnehmer. Das Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG) versteht unter einem Arbeitnehmer „Arbeiter und Angestellte sowie die zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten“, vgl. § 5 Abs. 1 Satz 1 ArbGG. Als Arbeitnehmer gelten auch die in Heimarbeit Beschäftigten und die ihnen Gleichgestellten sowie alle anderen Personen, die wegen ihrer wirtschaftlichen Unselbständigkeit als arbeitnehmerähnliche Personen anzusehen sind, Legaldefinition des § 5 Abs. 1 Satz 2 ArbGG. Diese Begriffsbestimmung bindet natürlich in erster Linie nur die Arbeitsgerichte. Im Allgemeinen ist ein Arbeitnehmer ein Mensch, der im Rahmen eines Arbeitsvertrages verpflichtet ist, für ein Gehalt seine Arbeitsleistung weisungsgebunden dem Arbeitgeber bereit zu stellen.

Anwalt für Arbeitsrecht in Harburg

Kritisch in einzelnen Fällen kann die Einordnung von von leitenden Angestellten und Praktikanten aber auch Beamten und Soldaten in der privaten Wirtschaft sein. Denn je nachdem, ob die betroffene Person als Arbeitnehmer einzustufen ist oder nicht, spielen unterschiedliche Rechte und Pflichten eine Rolle. Auch der Rechtsweg im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung hängt von der Einordnung ab. In diesem Falle sollten sie einen Anwalt für Arbeitsrecht bevollmächtigen und das möglichst bevor sie den Rechtsweg gehen.

Beim Kollektivarbeitsrecht geht es um das Verhältnis zwischen Betriebsräten bzw. Personalräten und Gewerkschaften auf der einen Seite sowie den Arbeitgeberverbänden und Arbeitgebern auf der anderen Seite.

Hier entstehen mitunter Probleme, wenn zum Beispiel der Unternehmer verhindern möchte, dass sich ein Betriebsrat bzw. ein Personalrat in seiner Firma bildet. Oder wenn er nur versucht, Einfluss auf die zu wählenden Personen zu nehmen. Sollten sich Probleme auftun, so ist das Einschalten von einem Anwalt für Arbeitsrecht der beste Schritt zur Lösung. Viel Zeit darf man sich dabei indes nicht lassen, da das Betriebsverfassungsrecht kurze Fristen für die Wahrung der Arbeitnehmerinteressen festsetzt.

Ab und zu kann es Überschneidungen zwischen dem Individual- und dem Kollektivarbeitsrecht geben. Wenn zum Beispiel bei einer Entlassung der Betriebsrat nicht gehört wird, so sind auf der einen Seite die Interessen des Betriebsrates verletzt (Kollektivarbeitsrecht). Desweiteren verstösst dies auch gegen die Interessen des Mitarbeiters (Individualarbeitsrecht).


Rechtsanwalt in Harburg

Der an der Süderelbe gelegene Stadtteil Hamburg Harburg gehört zu dem gleichnamigen Hamburger Bezirk Harburg. Auf einer Fläche von um 3,9 km³ leben in Harburg circa 22.000 Bürger. Entsprechende Funde im Umland Harburgs lassen darauf schließen, dass von einer Besiedlung des Landstriches ungefähr in der Jungsteinzeit auszugehen ist.

Ältestes Gebäude in Hamburg Harburg ist das denkmalgeschützte Schloss auf der Schlossinsel im Harburger Binnenhafen, an dessen Stelle anfänglich die Horeburg (= Burg im Moor/ Sumpf) stand und bereits im 12. Jahrhundert Erwähnung fand. Die noch gegenwärtig vorhandenen Kellergewölbe und Teile der Außenmauern stammen aus dem 14. Jahrhundert.

In Harburg findet man genauso das Helms-Museum, das Landesmuseum für Archäologie sowie zahlreiche Kulturdenkmäler gelegen z.B. in der Harburger Schlossstraße, Lämmertwiete, und Neue Straße. Dem Ausbau des Binnenhafens Mitte des 19. Jahrhunderts verdankt Hamburg Harburg nicht zuletzt den Zuzug der Industrie. Als tideunabhängiger Dockhafen mit direktem Eisenbahnanschluss sowie die Anbindung Harburgs an den deutschen Zollverein, verbunden mit dem zollfreien Warenabsatz im Binnenland, bot Hamburg Harburg insofern Unternehmern deale Bedingungen, ihre Produktionen dort aufzunehmen.

Wohl bekannteste Fabrik in Harburg war die der Brüder Albert und Louis Cohen in Form einer Weichgummi- oder auch Schuhfabrik, aus welcher die spätere Phoenix AG als einem der größten Arbeitgeber Hamburgs erwuchs. Auch die inzwischen über die Tore Hamburgs hinaus bekannte Drogeriekette Budnikowski (kurz: Budni) wurde in Hamburg Harburg im Jahre 1912 gegründet. An Gerichtsbarkeit findet man in Hamburg Harburg nicht zuletzt das Amtsgericht in der Buxtehuder Straße 9.


Fallbeispiel

Abfindungsanspruch

Abfindungsanspruch/ Bild: Unsplash.com/Ramiro Mendes

Einen echten Abfindungsanspruch gibt es im Deutschen Arbeitsrecht nur in sehr seltenen Ausnahmefällen. In der Praxis ist die Abfindung der Betrag, mit dem sich der Arbeitgeber aus dem Arbeitsverhältnis zur Vermeidung eines möglicherweise langwierigen Rechtsstreits „freikauft“ und reine Verhandlungssache.

Die echte Abfindung, die vom Arbeitsgericht durch Urteil festgesetzt wird, kommt nur in sehr seltenen Fällen vor und betrifft dann in der Regel die Entlassung von leitenden Angestellten.
Es hat sich aber über die Jahrzehnte hinweg eine Art „Regelabfindung“ herausgebildet. Diese berechnet sich auf der Grundlage eines halben Bruttomonatsgehalts für jedes Jahr der Beschäftigung.

Ein Arbeitnehmer, der fünf Jahre bei einem Gehalt von zuletzt 2.000,00 Euro brutto tätig war, hätte theoretisch eine Regelabfindung von 5.000,00 Euro brutto.
Diese Abfindung ist ein Richtwert. Es hängt aber immer von den Umständen des Einzelfalles ab, ob dieser Wert erreichbar ist oder auch nicht, oder ob sogar eine erheblich Höhere Abfindung das Ergebnis des Verfahrens ist.


Fallbeispiel

Abfindung bei Kündigung

Wenn ein Arbeitsverhältnis unabwendbar dem Ende zu geht beschäftigt den Arbeitnehmer in der Regel eine Frage: Habe ich Anspruch auf eine Abfindung?

Abfindung bei Kündigung/ Bild: Unsplash.com/ Emiliano Vittoriosi

Im rechtstechnischen Sinne ist die Abfindung eine Einmahlzahlung die dazu dient, bestehende Ansprüche aus einem Vertragsverhältnis abzugelten. Einen tatsächlichen Rechtsanspruch auf Zahlung einer Abfindung gibt es im Arbeitsrecht jedoch nur in Ausnahmefällen, beispielsweise dann, wenn das Arbeitsgericht das Arbeitsverhältnis wegen Unzumutbarkeit auflöst, oder wenn Tarifverträge oder Sozialpläne entsprechende Ansprüche vorsehen.

Ein weiterer Fall ist die Regelung des § 1a KSchG. Danach kann der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer bei Ausspruch einer Kündigung aus dringenden betrieblichen Gründen eine Abfindung für den Fall in Aussicht stellen, dass dieser binnen der gesetzlichen Frist von drei Wochen keine Kündigungsschutzklage erhebt.

Abfindung bei Kündigung/ Bild: Unsplash.com/ Takaharu Sawa

In der Regel wird die Abfindung zwischen den Parteien im Rahmen eines arbeitsgerichtlichen Verfahrens ausgehandelt, um zu einem gerechten Interessenausgleich zu gelangen und bestehenden Prozessrisiken auszuschließen. Die Parteien schließen dann einen sogenannten Abfindungsvergleich, der den Rechtsstreit beendet.

Auch die Höhe der Abfindung ist gesetzlich nur für den besonderen Fall des § 1a KSchG geregelt. Im Rahmen des üblichen Abfindungsvergleiches ist die Höhe daher frei auszuhandeln. Je günstiger im Kündigungsschutzprozess die Prognose für den Weiterbeschäftigungsanspruch des Arbeitnehmers ist, desto höher wird die Abfindung ausfallen. Die Höhe wird zudem maßgeblich durch die Beschäftigungsdauer beeinflusst. Ausgangspunkt für Verhandlungen ist üblicherweise die Regelung des § 1a KschG, die ein halbes Bruttogehalt pro Jahr der Beschäftigung vorsieht. Je nach Prozessaussichten kann davon nach unten oder oben abgewichen werden. Häufig wird die konkrete Höhe daher mitentscheidend vom Verhandlungsgeschick des Rechtsanwalts abhängen.

Eine Abfindung wird nicht grundsätzlich auf das Arbeitslosengeld angerechnet, sondern nur noch unter bestimmten Voraussetzungen. Gemäß § 143a SGB III ruht der Anspruch auf Arbeitslosengeld bis zu einem Jahr, wenn das Arbeitsverhältnis ohne Einhaltung der ordentlichen Kündigungsfrist beendet worden ist und der Arbeitslose eine Abfindung, Entschädigung oder ähnliche Leistung erhalten oder zu beanspruchen hat. Im Rahmen eines gerichtlichen Vergleiches sollte die ordentliche Kündigungsfrist daher nicht abgekürzt werden. Die gezahlte Abfindung unterliegt zudem grundsätzlich in voller Höhe der Einkommensteuer, entsprechende Freibeträge gibt es nicht mehr.


Sie haben weitere Fragen zu diesem Thema? Wir helfen Ihnen!

Gerne helfen wir Ihnen weiter. Die Schilderung Ihres Problems und eine kurze Ersteinschätzung ist kostenlos. Rufen Sie uns bei Kündigung, Abfindung, ufhebungsvertrag und anderen zeitkritischen Fragen an. Bei allen anderen Fragen nutzen Sie bitte unsere Online-Anfrage.

Online-Anfrage

24 Stunden, rund um die Uhr

Garding 04862 17 09 07 0

Mo - Fr von 08:00 – 18:00 Uhr

Hamburg 040 35 70 49 50

Mo - Fr von 08:00 – 18:00 Uhr