Corona und Arbeitsrecht
Das Coronavirus hat die Welt und auch das Arbeitsrecht in Deutschland fest im Griff. Die Bundesregierung einigt sich mit den Bundesländern auf halbwegs flächendeckendes Home-Office. Ganze Branchen sind im Stillstand. Pilotinnen und Piloten, Kabinen-Crew und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf den Flughäfen sind ganz überwiegend in Kurzarbeit.
Muss ich mich auf Anweisung meines Chefs impfen lassen?
Diese Frage können wir ganz klar mit NEIN beantworten. Eine Anweisung des Arbeitgebers, sich gegen das Coronavirus impfen zu lassen ist rechtswidrig und unwirksam. Da gibt es keinen Raum für Interpretationen.
Ob es vernünftig ist, sich impfen zu lassen, wenn man die Gelegenheit hat, steht auf einem anderen Blatt Papier.
Mitarbeiter, die sich nicht impfen lassen, können dann eventuell bestimmte Aufgaben nicht mehr wahrnehmen, oder nur nach vorherigen Tests übernehmen. All das mag sein. Entschieden haben die Arbeitsgerichte darüber noch nicht.
Rechtliche oder Finanzielle Nachteile wegen einer Impfverweeigerung wird es – derzeit – nicht geben dürfen.

Arbeitsrecht – Impfen auf Anweisung des Arbeitgebers?/ Bild: Unplash.com
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Da Arbeitsrechtssachen schnell gelöst werden sollten, gibt es bei uns grundsätzlich umgehend einen ersten Beratungstermin. Wenn möglich noch am selben Tag, sonst tags darauf. Schreiben Sie uns eine Nachricht oder rufen Sie direkt an. Wir sind telefonisch von Mo-Fr in der Zeit von 08:00 – 18:00 Uhr erreichbar.
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Coronainfekiton am Arbeitsplatz/ Bild: Unsplash.com
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