Erzbischof Woelki – Eine Justiziarin in Köln – Ein Bürostuhl im Home-Office

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Das Urteil hat folgende kurze Entscheidungsklausel (Tenor):

„Urteil:
1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien nicht durch die außerordentlich fristlose Kündigung vom 22.07.2021 beendet wurde.

2. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien nicht durch die außerordentliche Kündigung mit sozialer Auslauffrist vom 22.07.2021 mit Wirkung zum 31.03.2022 enden wird.

3. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien nicht durch die dem Prozessbevollmächtigten der Klägerin übersandte Versetzung in den Ruhestand vom 28.7.2021 in den Ruhestand überführt worden ist.

4. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien nicht durch die mit am 18.8.2021 der Klägerin unmittelbar zugegangenem Schreiben vom 28.7.2021 verfügte Versetzung in den Ruhestand in den Ruhestand überführt worden ist.

5. Das beklagte Erzbistum wird verurteilt, rückständige Vergütung für die Monate August 2021 bis Januar 2022 von jeweils EUR 9.286,91, insgesamt EUR 55.721,46 brutto, nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 10.11.2021 an die Klägerin zu zahlen.

6. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

7. Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 47 % und das beklagte Erzbistum zu 53 %.

8. Streitwert: 173.729,83 €.

9. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.“

Wir werden diesen Beitrag ergänzen, sobald das vollständig begründete Urteil online ist.

Erzbischof Woelki – Eine Justiziarin in Köln – Ein Bürostuhl im Home-Office/ Bild: Unsplash


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