
„In dem beim Arbeitsgericht Köln unter dem Aktenzeichen 16 Ca 4198/21 geführten Verfahren findet am
Dienstag, 18.01.2022, 10:30 Uhr, Saal IX*
ein Kammertermin statt.
Die seit dem Jahr 2008 beim Erzbistum Köln beschäftigte Justitiarin und Leiterin der Stabsabteilung Recht wendet sich mit der Klage gegen die Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses unter anderem durch eine Kündigung vom 22.07.2021. Die Kündigung wird mit der rechtswidrigen Mitnahme eines Bürostuhls begründet.“
Das Urteil hat folgende kurze Entscheidungsklausel (Tenor):
„Urteil:
1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien nicht durch die außerordentlich fristlose Kündigung vom 22.07.2021 beendet wurde.
2. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien nicht durch die außerordentliche Kündigung mit sozialer Auslauffrist vom 22.07.2021 mit Wirkung zum 31.03.2022 enden wird.
3. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien nicht durch die dem Prozessbevollmächtigten der Klägerin übersandte Versetzung in den Ruhestand vom 28.7.2021 in den Ruhestand überführt worden ist.
4. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien nicht durch die mit am 18.8.2021 der Klägerin unmittelbar zugegangenem Schreiben vom 28.7.2021 verfügte Versetzung in den Ruhestand in den Ruhestand überführt worden ist.
5. Das beklagte Erzbistum wird verurteilt, rückständige Vergütung für die Monate August 2021 bis Januar 2022 von jeweils EUR 9.286,91, insgesamt EUR 55.721,46 brutto, nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 10.11.2021 an die Klägerin zu zahlen.
6. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
7. Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 47 % und das beklagte Erzbistum zu 53 %.
8. Streitwert: 173.729,83 €.
9. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.“
Wir werden diesen Beitrag ergänzen, sobald das vollständig begründete Urteil online ist.

Erzbischof Woelki – Eine Justiziarin in Köln – Ein Bürostuhl im Home-Office/ Bild: Unsplash
Mehr zum Thema Arbeitsrecht: Was tun bei Kündigung Lufthansa– LAG – Was ist eine Personenbedingte Kündigung– Teilzeit- und Befristungsgesetz– Sozialplan Betriebsänderung – Sonderkündigungsschutz Betriebsarzt – Betriebsräte– Gremiumsarbeit Betriebsrat – Arbeitnehmervertreter– Schulung des Betriebsrat– Wahl des Arbeitnehmervertreter–Betriebsrat ersetzen Zustimmung
Sie haben weitere Fragen zu diesem Thema? Wir helfen Ihnen!
Gerne helfen wir Ihnen weiter. Die Schilderung Ihres Problems und eine kurze Ersteinschätzung sind kostenlos, wenn Sie gekündigt wurden oder einen Aufhebungsvertrag erhalten haben. Rufen Sie uns dann gerne an.
Für alle anderen Anliegen können Sie gerne eine kostenpflichtige Erstberatung in Anspruch nehmen.
24 Stunden, rund um die Uhr
Mo - Fr von 08:00 – 18:00 Uhr
Hamburg 040 35 70 49 50Mo - Fr von 08:00 – 18:00 Uhr
Auch interessant:
Kopftuch – Burka – Nikab – Kruzifix – Religion und Kleidung und Toleranz
Dauerbrenner Kopftuch – wir jetzt auch!
Das Thema Kopftuch am Arbeitsplatz beschäftigt die Gerichte immer wieder. Es gibt zahlreiche – und zum Teil sehr unterschiedliche – Urteile verschiedener Gerichte. Branche und Bundesland scheinen bei den unterschiedlichen Ergebnissen eine entscheidende Rolle zu spielen. Wegweisend war insbesondere ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, welches ein Kopftuchverbot für Lehrerinnen erlaubte.
In einem kürzlich entschiedenen Fall vor dem Verwaltungsgericht in Augsburg geht es um das Kopftuch einer Rechtsreferendarin. Es ging darum, ob in einem Gerichtssaal ein Kopftuch getragen werden darf. Das bayerische Justizministerium sagte hierzu nein – das Verwaltungsgericht sah dies anders. Muslimische Juristinnen mussten in Bayern seit acht Jahren mit der Vorgabe leben, dass sie während ihres Referendariats im Gerichtssaal kein Kopftuch tragen dürfen. Damit ist zunächst Schluss…WEITERLESEN

Kopftuch – Burka – Nikab – Kruzifix – Religion und Kleidung und Toleranz
Mehr zum Thema Arbeitsrecht: Was tun bei Kündigung Lufthansa– LAG – Was ist eine Personenbedingte Kündigung– Teilzeit- und Befristungsgesetz– Sozialplan Betriebsänderung – Sonderkündigungsschutz Betriebsarzt – Betriebsräte– Gremiumsarbeit Betriebsrat – Arbeitnehmervertreter– Schulung des Betriebsrat– Wahl des Arbeitnehmervertreter–Betriebsrat ersetzen Zustimmung
Sie haben weitere Fragen zu diesem Thema? Wir helfen Ihnen!
Gerne helfen wir Ihnen weiter. Die Schilderung Ihres Problems und eine kurze Ersteinschätzung sind kostenlos, wenn Sie gekündigt wurden oder einen Aufhebungsvertrag erhalten haben. Rufen Sie uns dann gerne an.
Für alle anderen Anliegen können Sie gerne eine kostenpflichtige Erstberatung in Anspruch nehmen.
24 Stunden, rund um die Uhr
Mo - Fr von 08:00 – 18:00 Uhr
Hamburg 040 35 70 49 50Mo - Fr von 08:00 – 18:00 Uhr
Auch interessant:
Ausländer erhalten ein Fünftel weniger Lohn – Diskriminierung in der Arbeitswelt?
3141 € brutto verdienen deutsche Arbeitnehmer in Vollzeit durchschnittlich. Bei Ausländern sind es mehr als ein Fünftel weniger – Tendenz steigend. So ist die Kluft seit der Jahrtausendwende wesentlich größer geworden.
Ausländische Arbeitnehmer verdienen 21,5 % weniger als ihre deutschen Kollegen. Diese Zahl geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der Linksfraktion hervor. Demnach verdienten deutsche Arbeitnehmer 2015 durchschnittlich 3141 € brutto, wenn sie in Vollzeit arbeiteten. Ausländische Arbeitnehmer erhielten bei gleicher Arbeitszeit monatlich 2467 € brutto, was 21,5 % weniger entspricht.
Gehaltsunterschied deutlich gestiegen.. Weiterlesen

Ausländer erhalten ein Fünftel weniger Lohn – Diskriminierung in der Arbeitswelt?/ Bild: Unsplash.com
Mehr zum Thema Arbeitsrecht: Anwalt Kündigungsschutz Hamburg– Fristlose Kündigung Corona – Sozialplan Entlassung – Testpflicht Corona – KschG – Abfindungsrechner – Spezialist für Kündigung in Hamburg– Arbeitsrecht– Fachanwalt Arbeitsrecht Hamburg– Kanzlei Hamburg Neustadt—fristgemäße Kündigung– Betriebsratskanzlei– Kündigung Lufthansa– Hamburg Kündigungsschutz
Sie haben weitere Fragen zu diesem Thema? Wir helfen Ihnen!
Gerne helfen wir Ihnen weiter. Die Schilderung Ihres Problems und eine kurze Ersteinschätzung sind kostenlos, wenn Sie gekündigt wurden oder einen Aufhebungsvertrag erhalten haben. Rufen Sie uns dann gerne an.
Für alle anderen Anliegen können Sie gerne eine kostenpflichtige Erstberatung in Anspruch nehmen.
24 Stunden, rund um die Uhr
Mo - Fr von 08:00 – 18:00 Uhr
Hamburg 040 35 70 49 50Mo - Fr von 08:00 – 18:00 Uhr
Sie benötigen weiteren rechtlichen Rat?
Nutzen Sie unsere Online-Anfrage für einen schnellen Check.
Die Schilderung Ihres Problems und eine kurze Ersteinschätzung sind kostenlos, wenn Sie gekündigt wurden oder einen Aufhebungsvertrag erhalten haben.
Für alle anderen Anliegen können Sie gerne eine kostenpflichtige Erstberatung in Anspruch nehmen.