Rechte von Arbeitnehmern zum G20 Gipfel

‼️‼️ ACHTUNG G20-GIPFEL‼️‼️

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Der am Wochenende stattfindende G20 Gipfel stellt eine Herausforderung für die Stadt Hamburg dar. Neben zahlreichen Staats- und Regierungschefs werden auch zahlreiche Demonstranten erwartet. Bereits jetzt muss mit Einschränkungen im Nah- und Straßenverkehr gerechnet werden. Auch marc almond:Something’s gotten hold of my heartsollten sich deshalb Gedanken machen.

Doch welche Rechte und Pflichten haben Arbeitnehmer in den nächsten Tagen?

Wir geben einen kurzen Überblick!

🔺 1. Darf ich einfach zu Hause bleiben? 🔺

Grundsätzlich sind Arbeitnehmer verpflichtet ihren arbeitsvertraglichen Tätigkeiten nachzukommen. Wer einfach eigenmächtig entscheidet zu Hause zu bleiben, riskiert in jedem Fall arbeitsrechtliche Konsequenzen bis hin zur fristlosen Kündigung.

🔺 2. Darf ich im Home Office arbeiten? 🔺

Viele Unternehmen bieten ihren Mitarbeitern an, im Zeitraum des Gipfels im Home Office tätig zu sein.
Ob eine Tätigkeit im Home Office möglich ist, richtet sich in erster Linie nach den Vorgaben im Arbeitsvertrag. Auch in einer Betriebsvereinbarung können Regelungen bezüglich der Heimarbeit getroffen werden.
Sind keine Regelungen vorhanden, kann der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern die Arbeit im Home Office für einen bestimmten Zeitraum erlauben.
Eigenmächtig dürfen Arbeitnehmer jedoch nicht einfach zu Hause arbeiten. Auch in diesem Fall drohen arbeitsrechtliche Konsequenzen. Denn prinzipiell sind Arbeitnehmer zur Erbringung der Tätigkeit am vertraglich festgelegten Arbeitsort verpflichtet. Und dies ist nun mal das Unternehmen und nicht der heimische Arbeitsplatz.

🔺 3. Einige Mitarbeiter werden freigestellt. Habe ich auch einen Anspruch auf Freistellung? 🔺

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Die Hamburger Unternehmen und Betriebe regeln die Arbeitszeiten der Mitarbeiter ganz unterschiedlich. So dürfen Mitarbeiter von Beiersdorf beispielsweise im Home Office arbeiten. Lufthansa Technik geht sogar noch weiterund gewährt seinen Mitarbeitern einen bezahlten Tag Sonderurlaub.
Wer aus betrieblichen Gründen nicht freigestellt werden kann, erhält bei Lufthansa Technik eine Zeitgutschrift auf das Arbeitszeitkonto.
Ob man selbst freigestellt wird, hängt jedoch vom Arbeitgeber ab. Schließlich gibt es meist auch Abteilungen, die selbst in stressigen Zeiten arbeiten müssen.
Wird ein vergleichbarer Mitarbeiter freigestellt, so muss der Arbeitgeber jedoch begründen können, warum ausgerechnet dieser Mitarbeiter freigestellt wird und man selbst nicht.
In einem solchen Fall gewährt der Arbeitgeber jedoch in den meisten Fällen einen Freizeitausgleich.

🔺 4. Kann ich während des G20-Gipfels Urlaub nehmen? 🔺

Grundsätzlich können Arbeitnehmer selbst entscheiden, wann sie Urlaub nehmen. Der Arbeitgeber muss diesen Urlaubswünschen dann auch nachkommen.
Sprechen allerdings betriebliche Erfordernisse gegen den Urlaubswunsch, so kann der Arbeitgeber den Urlaub zu einem bestimmten Zeitpunkt verweigern.
Vermutlich wollen beim G20-Gipfel einige Mitarbeiter ihre Urlaubstage opfern, um dem Stress zu entfliehen. Natürlich ist es nachvollziehbar, dass der Arbeitgeber nicht allen Mitarbeitern Urlaub gewähren kann.
Hier sollten sich die Arbeitnehmer untereinander absprechen und sich schon einmal vorab einigen, wer den Vortritt beim Gipfel-Urlaub erhält.

🔺 5. Was passiert, wenn ich wegen Ausschreitungen oder Absperrungen zu spät zur Arbeit komme? 🔺

Grundsätzlich sind Arbeitnehmer verpflichtet pünktlich zur Arbeit zu kommen. Zuspätkommen ist jedoch nicht gleich Zuspätkommen.

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Denn es muss unterschieden werden, ob ein objektiver Grund für die Verspätung vorliegt oder der Grund für die Verspätung alleine beim Arbeitnehmer liegt.
Liegt ein objektiver Grund vor, also beispielsweise ein Streik oder Behinderungen durch Demonstranten im Nahverkehr oder Ausschreitungen am Hauptbahnhof, die die Weiterfahrt unmöglich machen, so ist davon die Allgemeinheit betroffen.
Der Arbeitgeber ist in solchen Fällen gesetzlich von der Zahlung des Arbeitsentgeltes nach §616 Abs. 1 BGB befreit. Denn im Arbeitsrecht gilt der Grundsatz: „Ohne Arbeit keinen Lohn!“.
Kommt der Arbeitnehmer jedoch aus persönlichen Gründen zu spät, beispielsweise, weil er selbst einen Verkehrsunfall hatte, so darf der Arbeitgeber den Lohn nicht kürzen. Allerdings darf der Arbeitnehmer die Verspätung nicht selbst verursacht haben.
Im Bezug auf den G20-Gipfel liegt wohl ein objektiver Grund für potentielle Verspätungen vor, da die Allgemeinheit von den Maßnahmen, egal, ob Streik oder Ausschreitungen, betroffen sein werden.
Arbeitnehmer sollten für den Weg zur Arbeit deshalb in diesen Tagen besonders viel Zeit einplanen und vorab bereits die Informationsseiten des HVV überprüfen.
Autofahrer sollten zudem wenn möglich auf die öffentlichen Verkehrsmittel umsteigen, da es im Stadtgebiet immer wieder zu plötzlichen Straßensperrungen kommen kann.


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Immer wieder wird in Arbeitsverhältnissen eine Tantieme als Vergütungsbestandteil vereinbart. Dabei wird der Betriff der Tantieme häufig falsch benutzt. Als Tantieme bezeichnet man eine Zahlung eines variablen Geldbetrags von einem Unternehmen an Mitarbeiter, die gewöhnlich als besondere Honoration zusätzlich zum Festgehalt geleistet wird. Eine Tantieme ist nicht an die Arbeitsleistung des Mitarbeiters gekoppelt, sondern an das Gesamtergebnis des Unternehmens. Konkret bedeutet das, dass die Höhe der Tantieme vom Umsatz oder Gewinn des Unternehmens abhängt. Dies unterscheidet die Tantieme von einer Provision. Bei den Mitarbeitern, die in den Genuss von Tantiemen kommen, handelt es sich zum größten Teil um Vorstandsmitglieder einer Aktiengesellschaft, Gesellschafter-Geschäftsführer oder leitende Angestellte. Der Anspruch auf Zahlung einer Tantieme ergibt sich aus dem Arbeitsvertrag bzw. aus dem Geschäftsführeranstellungsvertrag. Zu beachten ist, dass eine etwaige darin enthaltene Klausel des Vorbehalts der Freiwilligkeit unzulässig ist. Weiterlesen


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