Nicht immer bedeutet die Elternzeit, dass alles liegen bleiben muss. Nicht selten gewöhnt sich das eigene Kind in kürzester Zeit an die Kita und Eltern haben plötzlich viel freie Zeit.
Häufig bietet sich dann eine Gelegenheit für einen Nebenjob an.
Doch darf man in der Elternzeit eigentlich einfach so einen Nebenjob annehmen, obwohl man beim eigentlichen Arbeitgeber fest angestellt ist?
Vorrang der Hauptbeschäftigung
Generell gilt, dass der eigentliche Arbeitgeber Vorrang hat. Ein Nebenjob muss deshalb immer vom Arbeitgeber genehmigt werden.
Allerdings darf der Arbeitgeber Nebenjobs nicht einfach per se verbieten. Denn um Mitarbeitern einen Nebenjob zu versagen, muss der Arbeitgeber gewichtige betriebliche Gründe nennen, die gegen den Nebenjob sprechen.
Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn ein Arbeitnehmer für die Konkurrenz arbeiten will oder der Nebenjob von einem Kunden angeboten wird.
formlose schriftliche Beantragung
Im Allgemeinen sollte ein Nebenjob schriftlich beantragt werden. Dafür müssen keine großartigen Formalien eingehalten werden, ein formloser Brief mit einer Begründung, warum der Nebenjob aufgenommen werden soll, reicht aus.
Der Arbeitgeber hat dann vier Wochen Zeit auf das Schreiben des Mitarbeiters zu reagieren und sich zum Nebenjob zu äußern. Antwortet der Arbeitgeber nicht, so gilt das Schweigen als Zustimmung.
Teilweise verweigern Arbeitgeber auch ihre Zustimmung zum Nebenjob, fragen allerdings, ob der entsprechende Mitarbeiter nicht früher aus der Elternzeit an den Arbeitsplatz zurückkehren möchte.
Arbeitnehmer müssen diesen Vorschlag jedoch nicht unbedingt annehmen. Vielmehr sollte man schriftlich begründen, warum der Nebenjob geeignet und benötigt wird.
Arbeitszeitbeschränkungen beachten
Zudem sollten Mitarbeiter beachten, dass sie während der Elternzeit auch Geld vom Staat erhalten und deswegen an bestimmte zeitliche Regelungen gebunden sind.
Denn Mitarbeiter in Elternzeit dürfen maximal 30 Stunden pro Woche arbeiten. Denn Hauptgrund der Elternzeit ist ja schließlich der eigene Nachwuchs. Auch muss der Nebenjob bei der Elterngeldstelle gemeldet werden.
Zudem wird das Einkommen aus dem Nebenjob auch auf das Elterngeld angerechnet. Häufig lohnt sich ein Nebenjob durch die Anrechnung auf das Elterngeld gar nicht.
Arbeitnehmer sollten sich deshalb vorab informieren, ob ein Nebenjob finanziell überhaupt sinnvoll ist.
Helfen kann hier der Elterngeldrechner des Familienministeriums: https://www.familien-wegweiser.de/ElterngeldrechnerPlaner
Grundsätzlich sollte man also nicht eigenmächtig einen Nebenjob antreten. Vielmehr muss der Arbeitgeber zustimmen und die Elterngeldstelle informiert werden.
Mehr zum Thema Arbeitsrecht: Anspruchsdauer Arbeitslosengeld – Arbeitslosenversicherung – Beschlussverfahren – Betriebssverfassungsrecht – Führsorgepflicht – Individualsarbeitsrecht–Lufthansa Cargo– Rückzahlung Fortbildungskosten – Sonderzahlung– Terminsvertretung Arbeitsrecht Hamburg– Tierschutzbeauftragte– Mehrarbeit Überstunden– Headhunter
Sie haben weitere Fragen zu diesem Thema? Wir helfen Ihnen!
Gerne helfen wir Ihnen weiter. Die Schilderung Ihres Problems und eine kurze Ersteinschätzung sind kostenlos, wenn Sie gekündigt wurden oder einen Aufhebungsvertrag erhalten haben. Rufen Sie uns dann gerne an.
Für alle anderen Anliegen können Sie gerne eine kostenpflichtige Erstberatung in Anspruch nehmen.
24 Stunden, rund um die Uhr
Mo - Fr von 08:00 – 18:00 Uhr
Hamburg 040 35 70 49 50Mo - Fr von 08:00 – 18:00 Uhr
Auch interessant: Woran erkenne ich versteckte Hinweise im Zeugnis?
Das Arbeitszeugnis bzw. Zeugnis ist für jeden Arbeitnehmer eine wichtige Angelegenheit. Hiermit kann er oder sie nachweisen, welcher Form der Arbeit er in den letzten Jahren nachgegangen ist, wie er bei seinen Arbeitgebern angekommen ist und wie seine Arbeit generell eingeschätzt wurde. Bewirbt sich ein Arbeitnehmer auf eine neue Arbeitsstelle, sind es besonders die Arbeitszeugnisse, die beim Personaler viel Beachtung finden. Sie dienen ihm als externe Einschätzung und helfen dabei, die Bewerbung bestmöglich abzuschätzen und sich ein Bild von der bisherigen Arbeitsweise des Bewerbers zu machen. Weiterlesen
Profis im Kündigungsschutz: Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in St. Georg – Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Hamburg Neustadt – Rechtsanwalt für Arebistrecht in St. Pauli – Rechtsbeistand bei Kündigung in Uhlenhorst–– Rechtsanwalt Kündigung Hamburg – Rechtsanwalt Kündigung Arbeitsrecht–Aufhebungsvertrag Eurowings– Hamburg Fachanwälte für Arbeitsrecht– Tuifly Arbeitsrecht– Wie melde ich meine Krankheit beim Chef– Gesetz über Kündigungsschutz
Da Arbeitsrechtssachen schnell gelöst werden sollten, gibt es bei uns grundsätzlich umgehend einen ersten Beratungstermin. Wenn möglich noch am selben Tag, sonst tags darauf.
Sie haben weitere Fragen zu diesem Thema? Wir helfen Ihnen!
Gerne helfen wir Ihnen weiter. Die Schilderung Ihres Problems und eine kurze Ersteinschätzung sind kostenlos, wenn Sie gekündigt wurden oder einen Aufhebungsvertrag erhalten haben. Rufen Sie uns dann gerne an.
Für alle anderen Anliegen können Sie gerne eine kostenpflichtige Erstberatung in Anspruch nehmen.
24 Stunden, rund um die Uhr
Mo - Fr von 08:00 – 18:00 Uhr
Hamburg 040 35 70 49 50Mo - Fr von 08:00 – 18:00 Uhr
Sie benötigen weiteren rechtlichen Rat?
Nutzen Sie unsere Online-Anfrage für einen schnellen Check.
Die Schilderung Ihres Problems und eine kurze Ersteinschätzung sind kostenlos, wenn Sie gekündigt wurden oder einen Aufhebungsvertrag erhalten haben.
Für alle anderen Anliegen können Sie gerne eine kostenpflichtige Erstberatung in Anspruch nehmen.