Viele Gerichtsurteile und Pressemitteilungen der Gerichte sind geradezu Sprachstyropor. Diese Aktuelle Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts nicht so sehr. Daher einfach mal umkommentiert im Wortlaut:
Inanspruchnahme von Elternzeit – Schriftformerfordernis
Pressemitteilung Nr. 23/16
Bundesarbeitsgericht
Urteil vom 10. Mai 2016 – 9 AZR 145/15 –
Vorinstanz: Hessisches Landesarbeitsgericht
Urteil vom 8. Januar 2015 – 9 Sa 1079/14 –
Anmerkung … Bemerkenswert, dass hier eine Anwaltskanzlei der unterlegene Arbeitgeber war …..
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