Wieviel Privatleben ist am Arbeitsplatz erlaubt? Handy, Arztbesuch, Geburtstagssekt

Image

Das Handy am Arbeitsplatz, der Arztbesuch während der Arbeitszeit, das Gläschen Sekt am Geburtstag – welche und wie viele Privataktivitäten sind im Job erlaubt?

Das Smartphone ist unser alltäglicher Begleiter – daher denken sich viele nichts dabei, auch während der Arbeitszeit mehrmals das Smartphone auf Nachrichten oder Statusupdates zu checken. Doch das kann schnell zu Problemen mit dem Arbeitgeber führen.

Mal eben einen Kommentar bei Facebook schreiben, während der Zigarettenpause ein kurzer Anruf, die Mittagspause verlängern, um schnell zum Arzt zu gehen, ein kurzer Umtrunk am Geburtstag. Alles mal eben kurz – doch die Arbeit steht währenddessen still. Wie viel Privates darf man während der Arbeitszeit erledigen und was sollte man lieber auf den Feierabend verschieben?

Smartphone

Ein Blick auf das Display, eine Whatsapp-Nachricht an die Freunde oder ein kurzes Telefonat mit den Kindern – das Smartphone erleichtert uns den Alltag und ist daher kaum noch wegzudenken. Eine exzessive Smartphone-Nutzung während der Arbeitszeit kann allerdings zu Problemen führen. Natürlich kann der Arbeitgeber es schwer nachweisen, wenn ein Arbeitnehmer während der Arbeitszeit unterm Tisch schnell eine SMS tippt. Wenn allerdings einige Kollegen bezeugen können, dass man den ganzen Tag am Smartphone hängt und seine Arbeit nicht schafft, kann es problematisch werden.

Ganz klar kommt es hier auf die Häufigkeit an. Wer nur mal eben der Familie mitteilt, dass sich der Feierabend etwas nach hinten verschiebt, wird keine Abmahnung fürchten müssen. Wer hingegen stundenlang telefoniert oder private Nachrichten verschickt, begeht letztendlich einen Arbeitszeitbetrug. Dieses Verhalten kann der Arbeitgeber mit einer Abmahnung, schlimmstenfalls sogar mit einer Kündigung sanktionieren. Grundsätzlich wird die Arbeitszeit schließlich zum Arbeiten bezahlt.

Allerdings gibt es auch hier Ausnahmen. Besonders dann, wenn es sich um einen Notfall handelt, beispielsweise wenn das eigene Kind krank ist oder sich in der Schule verletzt hat. In solchen unvorhersehbaren Fällen ist das private Telefonieren erlaubt. Um hier kein Risiko einzugehen, sollte man dem Chef die Situation kurz erklären.

E-Mail, Facebook, Twitter und Co.

Mal eben auf Facebook stöbern, einen Tweet absetzen oder nach dem Wetter am Wochenende googeln – auch hier ist Vorsicht geboten. Arbeitgeber können solche Online-Aktivitäten leicht nachvollziehen und mit einer Abmahnung sanktionieren. Es gibt einige Arbeitsgerichtsurteile, die die Kontrolle des Browser-Verlaufs des dienstlichen Rechners für rechtmäßig erklärten. Unter bestimmten Voraussetzungen tritt hier die Privatsphäre des Arbeitnehmers zurück, sodass die gewonnenen Daten auch im Arbeitsgerichtsprozess verwendet werden dürfen.

Viele Arbeitgeber erlauben jedoch das private Surfen während der Arbeitszeit. Natürlich dürfen Arbeitnehmer dies nicht übertreiben. Wer derart exzessiv surft, dass die Arbeit darunter leidet, begeht wiederum einen Arbeitszeitbetrug und kann mit unter Umständen erheblichen Konsequenzen rechnen.

Arztbesuche

Wer Vollzeit arbeitet, findet kaum Zeit für einen Arztbesuch. Oftmals haben Praxen zum eigenen Feierabend schon geschlossen oder nur an einem Nachmittag länger geöffnet. Da ist es schon verlockend, den Arztbesuch während der Arbeitszeit zu planen.

Grundsätzlich sollten Arztbesuche aber während der privaten Zeit stattfinden. Wenn es aber nicht anders möglich ist, darf man auch während der Arbeitszeit zum Arzt, beispielsweise wenn es sich um einen dringenden CT- oder Röntgentermin handelt. In solchen Ausnahmefällen wird das Gehalt trotzdem weitergezahlt. Um dem Chef dies besser verkaufen zu können, sollte man den Termin aber möglichst an den Anfang oder an das Ende des Arbeitstages legen.

Wieviel Privatleben ist am Arbeitsplatz erlaubt? Handy, Arztbesuch, Geburtstagssektunsplash.com/ Jesper Aggergaard

Aussortierte Ordner und Büromaterialien

Eigentlich scheint es doch egal zu sein, ob aussortierte Aktenordner nun im Müll landen oder man sie zur eigenen Nutzung mit nach Hause nimmt. Aber Vorsitz: eigentlich handelt es sich hierbei auch um Diebstahl. Man muss den Arbeitgeber stets um Erlaubnis fragen, wenn man ausrangierte Büromaterialien mitnehmen möchte. Denn auch wenn diese Dinge weggeschmissen werden sollen, besteht nach wie vor das Eigentum beim Arbeitgeber.

Geburtstagsfeier mit Kollegen

Am eigenen Geburtstag kommen häufig die Kollegen zum Gratulieren vorbei. Ein kleiner Umtrunk gehört bei vielen – neben einem Stück Kuchen – zur kurzen Geburtstagsfeier dazu. In der Regel ist Alkohol am Arbeitsplatz aber ein absolutes Tabu. Es sollte also dringend mit dem Vorgesetzten abgesprochen werden, damit es nach dem „Prost“ keinen Ärger gibt. Ansonsten gilt für kurze Geburtstagsfeiern generell, dass diese in der Pause stattfinden sollten. Viele Vorgesetzte machen hier aber auch eine Ausnahme und haben nichts dagegen, wenn während der Arbeitszeit kurz gratuliert und geplaudert wird. Natürlich sollte hier der Rahmen nicht überspannt werden.

Wieviel Privatleben ist am Arbeitsplatz erlaubt? Handy, Arztbesuch, Geburtstagssekt/Bild: Unsplash.com


Mehr zum Thema Arbeitsrecht: Jugend- und AusbildungsvertretungInteressenausgleichGrundgehaltKündigung im KleinbetriebKündigungsfristenMobbingKündigungsschutzSozialplan ArbeitsrechtSozialplankündigungAufhebungsvertrag bei SozialplanSozialplan Mitbestimmung – ArbeitsverweigerungGermanwings EntlassungenAirline ArbeitsrechtKündigung ArbeitsrechtHamburger Fachanwälte für Arbeitsrecht


Sie haben weitere Fragen zu diesem Thema? Wir helfen Ihnen!

Gerne helfen wir Ihnen weiter. Die Schilderung Ihres Problems und eine kurze Ersteinschätzung ist kostenlos. Rufen Sie uns bei Kündigung, Abfindung, ufhebungsvertrag und anderen zeitkritischen Fragen an. Bei allen anderen Fragen nutzen Sie bitte unsere Online-Anfrage.

Online-Anfrage

24 Stunden, rund um die Uhr

Garding 04862 17 09 07 0

Mo - Fr von 08:00 – 18:00 Uhr

Hamburg 040 35 70 49 50

Mo - Fr von 08:00 – 18:00 Uhr


Auch interessant:

OP-Schwester als „freie Mitarbeiterin“ ist nicht selbstständig

Der Arbeitsvertrag und das gelebte Arbeitsverhältnis sind zwei verschiedene Paar Schuhe. Bestätigt hat dies nunmehr das Sozialgericht Mainz, dass eine aufgrund eines Dienstvertrags als „freie Mitarbeiterin“ beschäftigte OP-Schwester als Angestellte klassifizierte.

Vertrag ausdrücklich als „freie Mitarbeiterin“ abgeschlossen

Eine staatlich anerkannte Fachkrankenschwester schloss bereits 2013 einen Dienstvertrag mit dem Klinikum ab. Dieser Vertrag sah unter anderem vor, dass die Klägerin als freie Mitarbeiterin Dienstleistungen als Fachkraft im OP-Dienst erbringt. Teil ihrer Arbeit war hiernach die Planung, Durchführung und Dokumentation von OP-Diensten. Die Tätigkeit sollte zwar im Namen des Klinikums erfolgen – dabei aber kein Angestelltenverhältnis begründen. Die Klägerin setzte eigene Berufskleidung und ein eigenes Namensschild ein, welches sie ausdrücklich als Honorarkraft auswies…. WEITERLESEN

Pöppel Rechtsanwälte


Profis im Kündigungsschutz: Fachanwalt für Kündigung St. GeorgAnwalt für Arbeitsrecht in HamburgAnwalt für Arbeitsrecht in HusumFachanwalt für Kündigung in DulsbergKanzlei für Arbeitsrecht in AltonaKanzlei für Arbeitsrecht in KielAnwalt Kündigungsschutz in Hamburg– Arbeitsrecht Hutchinson Aerospace– Personalabbau Lufthansa Technik– Arbeitsrecht Flughafen– Lufthansa Cargo Stellenabbau– Was tun bei Kündigung durch Lufthansa ? Bester Anwalt Kündigungsrecht


Sie haben weitere Fragen zu diesem Thema? Wir helfen Ihnen!

Gerne helfen wir Ihnen weiter. Die Schilderung Ihres Problems und eine kurze Ersteinschätzung ist kostenlos. Rufen Sie uns bei Kündigung, Abfindung, ufhebungsvertrag und anderen zeitkritischen Fragen an. Bei allen anderen Fragen nutzen Sie bitte unsere Online-Anfrage.

Online-Anfrage

24 Stunden, rund um die Uhr

Garding 04862 17 09 07 0

Mo - Fr von 08:00 – 18:00 Uhr

Hamburg 040 35 70 49 50

Mo - Fr von 08:00 – 18:00 Uhr

Sie benötigen weiteren rechtlichen Rat?

Nutzen Sie unsere Online Anfrage zum Schnell-Check.

Die Schilderung Ihres Problems und eine kurze Ersteinschätzung ist kostenlos.

Jetzt zum Schnell-Check im Arbeitsrecht

Kanzleibewertung

Erfahrungen & Bewertungen zu Pöppel Rechtsanwälte