Corona Test für Genesene? Darf ein Arbeitgeber das verlangen?

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Das Thema Corona am Arbeitsplatz nimmt viel Raum ein und es ist in der Tat schwierig, Antworten zu geben, die mehr als nur ein paar Wochen halten.

Dieser Beitrag basiert auf der Rechtslage kurz vor Weihnachten 2021!


Die nachfolgende Nachricht erreichte uns über unser Kontaktformular. Wir haben den Text redaktionell angepasst und verändert, um einen Rückschluss auf den Absender bzw. die Absenderin unmöglich zu machen.


Sehr geehrte Damen und Herren,
am Montag, den 6. Dezember 2021 habe ich eine neue Stelle über in Leiharbeit angefangen. Gleich am ersten Arbeitstag musste ich trotz meines von mir vorgelegten Genesenennachweises (gültig bis 28.02.2022) mittels PCR-Test nachweisen, dass ich nicht Corona positiv bin. Der Test war dann negativ.

Am Tag darauf teilte mein Chef vor Ort mir mit, dass ich mich weiterhin täglich mittels Schnelltest testen muss. Da am Dienstag PCR-Test noch nicht abgelaufen ist, hatte ich mich nicht am diesen Tag getestet.

Am Mittwoch hat der Chef mich permanent angerufen und gefragt, ob ich denn tagesaktuell getestet bin. Ich habe dies aber nicht gemacht, weil wir nur zu zweit im Büro sind und wir keine Besucher hatten. Er hat damit Druck auf mich ausgeübt und dies hat bei mir Magenschmerzen ausgelöst.
Am Donnerstag hat mich die Kollegin informiert, dass der Chef erneut angerufen hätte und gesagt hätte, dass ich mich täglich testen muss obwohl wir nur zur zweit waren bzw. sind (meine neue Kollegin ist geimpft und genesen). Ich habe das nicht gemacht, da dies laut meinen Info auch bei 2G+ nicht erforderlich ist (Ausnahmen bei 2G+: Genesene auf der Grundlage eines PCR-Nachweises / ab dem 28. Tag des Labornachweises, max. 6 Monate zurückliegend). Er meinte daraufhin, dass ich gehen könnte und nicht mehr kommen müsste.
Daraufhin habe ich meinen Arbeitgeber (Leiharbeitsfirma) angerufen und informiert. Diese waren aber soweit auch von meine Kollegin bereits in Kenntnis gesetzt. Mein Arbeitgeber hat mir gesagt, dass am Arbeitsplatz 3G gelte, jede Firma aber für sich die Handhabung entscheiden könnte. Auch haben Sie erkannt und ausgesprochen, dass es besser gewesen wäre, die Corona-Regeln in dieser Firma bevor meinen Einsatz anzufragen und mir mitzuteilen. Das sei auch für sie eine Lektion gewesen. Mein Arbeitgeber hat nun aber keine Stelle für mich und würden mir kündigen, da ich noch in der Probezeit bin.
Ich habe meinen letzten Job aufgrund der neuen Möglichkeit gekündigt und bin verunsichert, welche Rechte ich in einem solchen Fall habe.

Vielen Dank im Voraus!
Mit freundlichen Grüßen


Hallo Frau ….,

Vielen Dank für Ihre Anfrage und das damit entgegen gebrachte Vertrauen.

Vorweg muss ich Ihnen sagen, dass auch wir derzeit nur von Woche zu Woche eine Einschätzung oder einen Rat geben können. Gerade habe ich nochmal einen sehr guten Beitrag meines Kollegen Bourguignon im Spiegel gelesen, der von Ende Oktober 2021 und damit gut 6 Wochen alt war. Im Ergebnis fast alles falsch. Und das war vor sechs Wochen alles richtig! Und noch gut und nachvollziehbar geschrieben. Darum kann ich Ihnen nur mit der gebotenen Vorsicht und Zurückhaltung antworten:

Wir müssen hier bei Ihrer Anfrage zuerst zwei Punkte unterscheiden:

1. Probezeit

Dieser Punkt ist einfach. Der Arbeitgeber kann Sie in der Probezeit praktisch ohne Grund kündigen. Das Kündigungsschutzgesetz wirkt noch nicht zu Ihren Gunsten. Eine Uneinigkeit bei diesem Thema kann durchaus für eine Probezeitkündigung reichen.

2. Corona Vorschriften

Die Rechtslage ist noch neu und schwer einzuschätzen. Insbesondere gibt es noch lange keine einzige gerichtliche Entscheidung zu der Frage, ob Arbeitgeber, sei es im Gesundheitswesen oder in anderen Branchen aus eigenem Antrieb strengere Anforderungen stellen dürfen, als gesetzlich vorgeschrieben. Wirklich einschätzen kann es derzeit niemand.

Es gibt aktuell einen wichtigen Hinweis aus dem Bereich der Gerichte:

Das Bundesverfassungsgericht hat für sein Räume 2G++ vorgeschrieben. Das bedeutet:

Genesen oder geimpft und zusätzlich ein tagesaktueller Schnelltest UND ein max 48 Stunden alter PCR-Test. Das höchste Deutsche Gericht macht also sehr viel strengere Regeln als das Gesetz es vorsieht. Warum sollte dann ein Krankenhaus oder Altersheim das nicht dürfen?

Wenn Ihr Arbeitgeber strengere Regeln als gesetzlich vorgeschrieben im Betrieb umsetzen möchte, dürfte das nach meiner Einschätzung am Ende vor den Arbeitsgerichten halten. Voraussetzung ist, dass es sich im Ergebnis um nachvollziehbare und vernünftige Maßnahmen hält. Die Kriterien müssen vernünftig sein. Und da kann wahrscheinlich eine Unterscheidung zwischen geboostert und nicht geboostert schon zulässig sein.

Wenn Ihr Arbeitgeber also Tests verlangt, wenn sie rund 9 Monate nachIhrer überstandenen Corona-Infektion noch nicht nachgeimpft sind, wirkt das vor dem Hintergrund der Maßnahmen am Bundesverfassungsgericht nicht als unangemessen. Unabhängig davon, wie ich persönlich die Maßnahme sehe.

Ein Hinweis: Das ist meine persönliche rechtliche Einschätzung. Sie basiert auf bestmöglicher Information und über 20 Jahren Erfahrung als Anwalt im Arbeitsrecht. ABER: Es kann gut sein, dass die Gerichte solche Fälle irgendwann anders entscheiden.

Wir wünschen Ihnen und Ihren Lieben ein gesegnetes Weihnachtsfest und ein in jeder Hinsicht gutes Jahr 2022!

Mit freundlichen Grüßen  
Axel Pöppel
Fachanwalt für Arbeitsrecht

RA Axel Pöppel/ Bild: Jörg Wolf


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Nach bestem Wissen und Gewissen: Kein Arbeitgeber kann Sie zum Test zwingen. ABER: Wer umgeimpft und nicht genesen mit entsprechender Bescheinigung ist, den darf der Arbeitgeber nicht ohne tagesaktuellen Test an den Arbeitsplatz lassen.

Kein Test, keine Arbeitsmöglichkeit, kein Lohn … einziger Ausweg: Home-Office, wenn möglich und dem Chef zumutbar.

Eine Anmerkung: Selbst wir, als Rechtsanwälte, die sich täglich mit dem Thema Corona am Arbeitsplatz beschäftigen, können den ständigen Rechtsänderungen und Widersprüchen teils nicht mehr folgen. Das ist in höchstem Maße Problematisch. Die Politik muss hier künftig anders vorgehen. Denn wie soll Otto-Normalbürger/in verstehen, was geübte Anwälte kaum oder nicht verstehen?…WEITERLESEN


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Corona führt zu großen Verunsicherungen und vielen Fragen. Hier ein Beispiel, das uns heute erreicht hat mit unserer Antwort.


Die Frage eines Nutzers zum Thema Testpflicht:

Hallo Herr Pöppel

Ich möchte fragen, ob eine Diskriminierung am Arbeitsplatz zwischen geimpften und ungeimpften Personen in Bezug auf Antigentests erlaubt ist. Es ist allgemein bekannt, dass geimpfte Personen ungeimpfte Personen anstecken können, jedoch nicht getestet werden müssen. Ist das ein Fall von Diskriminierung? Steht dieser Fall im Widerspruch zu AGG?

Mit freundlichen Grüßen …


Unsere Antwort:WEITERLESEN


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