Kassiererin Emmely ist gestorben

Image

Sie hieß mit richtigem Namen Barbara Emma und war aber nur unter dem Namen Emmely bekannt. Und ihre Bekanntheit erwarb sie durch Standhaftigkeit in einem Gerichtsverfahren wegen ihrer Kündigung durch Kaisers Tengelmann.

Bis zum Bundesarbeitsgericht kämpfte sie und durchbrach den alten Grundsatz, dass jede noch so lächerliche Kleinigkeit – wie z.B. der Diebstahl geringwertigster bis wertloser Dinge – in jedem Fall zu einer fristlosen Kündigung führte.

Hier der Link zum Artikel auf Spiegel-Online:

http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/kaiser-s-kassiererin-emmely-ist-tot-a-1025602.html


Mehr zum Thema Arbeitsrecht: ArbeitslosenversicherungArbeitsrecht in der AltenpflegeArbeitsrecht in der LuftfahrtArbeitsrecht in KrankenhäusernAnspruchsdauer Arbeitslosengeld ArbeitsunfallLufthansa KündigungArbeitsrecht SunExpresswas tun bei Abfindungsangebot von Lufthansa? –  Eurowings StellenabbauArbeitsrecht BodenpersonalAnwalt Kündigung LuftfahrtArbeitsrecht Zodiac CabinArbeitsrecht AirbusBerechnung AbfindungAnrechnung Abfindung


Sie haben weitere Fragen zu diesem Thema? Wir helfen Ihnen!

Gerne helfen wir Ihnen weiter. Die Schilderung Ihres Problems und eine kurze Ersteinschätzung ist kostenlos. Rufen Sie uns bei Kündigung, Abfindung, ufhebungsvertrag und anderen zeitkritischen Fragen an. Bei allen anderen Fragen nutzen Sie bitte unsere Online-Anfrage.

Online-Anfrage

24 Stunden, rund um die Uhr

Garding 04862 17 09 07 0

Mo - Fr von 08:00 – 18:00 Uhr

Hamburg 040 35 70 49 50

Mo - Fr von 08:00 – 18:00 Uhr


Auch interessant:

Änderungskündigung

Will ein Arbeitgeber einen Arbeitnehmer anders beschäftigen, als dies nach dem Arbeitsvertrag „normal“ wäre, so ist das in der Regel nicht so einfach. Ein Arbeitgeber ist nämlich nicht ohne weiteres berechtigt, die Arbeitsvertragsbedingungen einseitig zu ändern.

Änderungskündigung/ Bild: Unsplash.com

Es gibt immer drei Ebenen, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer die Arbeitsbedingungen ändern möchte:

  1. Ausübung des Direktionsrechts
  2. Änderungsvereinbarung – auf freiwilliger Basis
  3. Änderungskündigung – gegen den Willen des Arbeitnehmers

Er ist lediglich berechtigt, die arbeitsvertraglichen Verpflichtungen des Arbeitnehmers zu konkretisieren und ihm kraft Direktionsrechts Aufgaben zuzuweisen. Sollen dem Arbeitnehmer geänderte Aufgaben zugewiesen werden, die nach dem bestehenden Arbeitsvertrag nicht zu seinen arbeitsvertraglichen Pflichten gehören, kann dies durch eine einvernehmliche Änderung des Arbeitsvertrages erfolgen. WEITERLESEN


Profis im Kündigungsschutz: Kanzlei für Arbeitsrecht in AltonaFachanwalt für Kündigung in NeustadtArbeitsrecht in EppendorfKanzlei für Arbeitsrecht in KielKanzlei für Arbeitsrecht in St. PauliAnwalt für Arbeitsrecht in Eimsbüttel –  Anwalt für Arbeitsrecht EppendorfFachanwalt Arbeitsrecht Hamburg HafencityAnwalt Arbeitsrecht WinterhudeAnwalt Kündigungsschutz Hamburg Altstadt Anwalt Kündigung in AltonaFachanwalt Kündigung EppendorfArbeitsrecht Hamburg NeustadArbeitsrecht Lufthansa


Sie haben weitere Fragen zu diesem Thema? Wir helfen Ihnen!

Gerne helfen wir Ihnen weiter. Die Schilderung Ihres Problems und eine kurze Ersteinschätzung ist kostenlos. Rufen Sie uns bei Kündigung, Abfindung, ufhebungsvertrag und anderen zeitkritischen Fragen an. Bei allen anderen Fragen nutzen Sie bitte unsere Online-Anfrage.

Online-Anfrage

24 Stunden, rund um die Uhr

Garding 04862 17 09 07 0

Mo - Fr von 08:00 – 18:00 Uhr

Hamburg 040 35 70 49 50

Mo - Fr von 08:00 – 18:00 Uhr

Sie benötigen weiteren rechtlichen Rat?

Nutzen Sie unsere Online Anfrage zum Schnell-Check.

Die Schilderung Ihres Problems und eine kurze Ersteinschätzung ist kostenlos.

Jetzt zum Schnell-Check im Arbeitsrecht

Kanzleibewertung

Erfahrungen & Bewertungen zu Pöppel Rechtsanwälte