Schon seit Jahren steckt Air Berlin bekanntermaßen in der Krise – jetzt zieht die Fluggesellschaft die Notbremse: 1.200 Mitarbeiter, vor allem in der Verwaltung, sollen entlassen werden und die Flotte um 40 Flugzeuge verkleinert werden. Die übrigen Flieger sollen hauptsächlich nur noch von Berlin und Düsseldorf aus fliegen.
Hauptsächlich Stellen in der Verwaltung betroffen
Das Unternehmen gab am Mittwoch bei einer Mitteilung an die Finanzmärkte bekannt, dass bis zu 1.200 Mitarbeiter entlassen werden und ein Teil der Flotte an die Lufthansa abgegeben wird. Damit halbiert sich das Unternehmen quasi. Die Lufthansa-Tochter Eurowings und die Austrian Airlines werden zu Beginn des Sommerflugplans nächsten März einen Teil des angeschlagenen Unternehmens übernehmen.
Lufthansa ist der heimliche Gewinner
Der Plan sieht zunächst vor, dass ab März 2017 bis zu 40 Flugzeuge samt Besatzungen für sechs Jahre von der Lufthansa und Austrian Airlines angemietet werden. Lufthansa teilte seinerseits mit, dass hauptsächlich Eurowings die Flüge übernehmen wird. Air Berlin möchte sich mit einer Flotte von 75 Fliegern auf das Kerngeschäft konzentrieren und dabei hauptsächlich von den beiden Drehkreuzen Berlin und Düsseldorf fliegen. Das touristische Geschäft nach Spanien und Griechenland soll mit 35 Fliegern in einer separaten Geschäftseinheit zusammengefasst werden. Lufthansa hat übrigens auch die belgische Fluglinie Brussels Airlines übernommen und baut nun ihre Billigtochter Eurowings im Kampf gegen die Konkurrenz von Ryanair und Easyjet kräftig aus.
Fraglich, ob das Unternehmen so gerettet werden kann
Air Berlin steckt schon jahrelang in einer desolaten finanziellen Lage. Die zweitgrößte deutsche Fluglinie ist mit fast einer Milliarde Euro verschuldet. Seit mehreren Jahren schon wird das Unternehmen mit immer neuen Millionenspritzen von der arabischen Großaktionärin Etihad in der Luft gehalten.
Der Air Berlin-Chef bedauert die Entscheidung der Stellenkürzungen, sagt aber, dass dies notwendig sei, um das Unternehmen effizienter auszurichten. Brancheninsider bezweifeln aber, dass die Teilübernahme ausreicht, um die Airline zu retten. Man werde aber versuchen, den Stellenabbau so sozialverträglich wie nur möglich zu gestalten. Bis Februar 2017 sollen freiwillige und betriebsbedingte Kündigungen erfolgen.
Anmerkung des Praktikers:
Wie die meisten Airlines ist auch Air Berlin erst einmal eine wirklich große Firma, die in der Praxis kaum die Möglichkeit haben wird, echte betriebsbedingte Kündigungen auszusprechen. Im Fall einer umfassenden Restrukturierung wird zu sehen sein, wie sich diese darstellt.
Es war in der Presse auch zu lesen, dass einzelne Standorte aufgegeben werden sollen, so z.B. Hamburg.In diesem Falle könnte Air Berlin möglicherweise die Stationierung der betroffenen Mitarbeiter ändern und damit z.B. Procedingkosten und dienstliche Übernachtungen einsparen.
In jedem Fall wird sich im Falle einer Änderung der Stationierung (Arbeitsrechtlich zumindest Versetzung evtl. sogar eine Änderungskündigung) oder der Kündigung der Besuch beim geübten Fachanwalt für Arbeitsrecht lohnen.
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Die Besonderheit einer Betriebsvereinbarung ist, dass sie nicht nur Rechte und Pflichten der Vertragspartner (Betriebsparteien) begründet, sondern darüber hinaus – wie ein Gesetz oder Tarifvertrag – verbindliche Regelungen für alle Arbeitnehmer des Betriebes festlegt.
Der Begriff der Betriebsvereinbarung wird im deutschen Arbeitsrecht nicht definiert. Teilweise wird die Betriebsvereinbarung als eine Art „kleiner Tarifvertrag“ bezeichnet. Das Betriebsverfassungsgesetz setzt die Existenz der Betriebsvereinbarung als Regelungsmöglichkeit schlicht voraus.
Im Bereich des öffentlichen Dienstes, dem Geltungsbereich des Personalvertretungsrechtes werden entsprechende Vereinbarungen zwischen Personalrat und Dienststelle als Dienstvereinbarung bezeichnet.
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