Welche Kündigungsfrist gilt nach 20 Jahren?

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Welche Kündigungsfrist gilt für mich? – Eine ganz klassische Anfrage, die uns oft erreicht. Und darum gibt es an dieser Stelle ein paar Zeilenund zuerst die klassische Juristenantwort: Es kommt darauf an!

Welche Kündigungsfrist gilt nach 20 Jahren?

Eine Arbeitnehmerin ist seit 21 Jahren bei ihrem Arbeitgeber beschäftigt und hat selbst ordentlich und fristgerecht gekündigt, ohne Angabe eines Datums. Der Arbeitgeber hat ihr jetzt geschrieben, dass sie ein Datum der Beendigung nennen soll, zu dem sie kündigen will.

Sie teilt weiter mit, dass sie laut Arbeitsvertrag eine Kündigungsfrist von sieben Monaten hat und möchte die Frist eigentlich auch einhalten, wenn sie aber vorher eine neue Stelle findet, möchte sie gern auch früher aus dem Vertrag raus. Sie möchte daher wissen, wie man das formuliert und bittet um RR.

Dazu kann man keine abschließende Antwort geben, weil es oft auf den Wortlaut ankommt!

Grundsätzlich kann man aber folgendes sagen: Die Anruferin hat gesetzlich eine Kündigungsfrist von 4 Wochen zum 15. oder Monatsende hat, egal wie lange sie beschäftigt ist. Die längeren Kündigungsfristen gelten normal nur für den Arbeitgeber. Sie muss daher in den Arbeitsvertrag schauen, was da geregelt ist. Und sie muss prüfen, ob es Tarifverträge gibt, die für das Arbeitsverhältnis gelten.


Ein anderer Fall, an dem man sehen kann, dass das Thema Kündigungsfristen ein wirklich schwieriges ist. Und dies ist einer der Gründe, aus denen wir die kostenlose Ersteinschätzung machen: Eine andere Anruferin möchte über ihre Kündigungsfristen sprechen. Sie hat gehört, dass sie eine Frist von 4 Wochen hat und nicht 3 Monate, wie im Arbeitsvertrag, im Netz würde aber 2 Monate stehen.

Hier ist ein Blick in den Arbeitsvertrag notwendig. Ohne eine genaue Prüfung des Vertrages und ggf. für das Arbeitsverhältnis wirksamer Tarifverträge kann man nichts verbindliches sagen. Das geht dann nicht anders.

RA Axel Pöppel


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Kündigungsschutz im Minijob

An dieser Stelle muss etwas Grundsätzliches festgehalten werden: Wer in einem Minijob arbeitet, hat genau die gleichen Rechte und Pflichten wie ein Vollzeitjobber. Das gilt für die Regelungen für Urlaub und Krankheit und ebenso für die Kündigung.

Was macht einen Minijob aus?

Eine Anstellung wird dann als Minijob bezeichnet, wenn sie regelmäßig ausgeübt und ein monatliches Arbeitsentgelt von maximal 450€ ab Herbst 2022 sind es 520 € nicht überschritten wird. Regelmäßig bedeutet hierbei, dass die Beschäftigung nicht als wirtschaftlich unbedeutend eingestuft werden sollte. Der monatliche Verdienst von 450€ kann im Einzelfall höher ausfallen – auf das gesamte Jahr gesehen sollte der Monatsdurchschnitt 450€ aber nicht übersteigen. WEITERLESEN

Kündigungsgrund im Minijob/ Bild: Unsplash.com


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