Anspruch auf Corona-Bonus

Unter welchen Umständen habe ich Anspruch auf eine Abfindung bei einer Kündigung? Bild: Unsplash.de

Der steuerfreie Corona-Bonus ist eine feine Sache. Bis zu 1.500 Euro brutto für netto kann der Arbeitgeber jeder Mitarbeiterin bzw. jedem Mitarbeiter während der Pandemie zukommen lassen. In letzter Zeit kommen immer wieder Fälle zu uns, bei denen es Streit um die Corona-Prämie gibt.

Beispielhaft haben wir eine aktuelle Anfrage über unser Kontaktformular ausgewählt, die uns jüngst erreichte.


Hier die Anfrage, die wir aus Gründen des Datenschutzes anonymisierten haben:

Sehr geehrter Herr Pöppel,

mein Arbeitgeber hat sich freiwillig dazu entschlossen, im Betrieb einen Corona-Bonus von 750 Euro zu zahlen. Einige Mitarbeiter, unter anderem ich, haben diesen aber nicht bekommen. Der Arbeitgeber hat uns das mit angeblich zu häufiger Erkrankungen begründet. Nach kurzem Gespräch mit anderen Kollegen wurde aber klar, dass auch andere Mitarbeiter, welche ebenfalls ca. 6 Wochen krank waren den Coron-Bonus bekommen haben.
Frage: Darf er uns den Bonus nur mit Krankheitsbegründung verwehren?

Mit freundlichen Grüßen


Guten Abend Herr …,

grundsätzlich ist es denkbar, dass der Arbeitgeber aus sachlichen Gründen Arbeitnehmer bei freiwilligen Leistungen verschieden behandelt.

Er braucht hierfür aber hierfür aber eben einen sachlichen Grund.  Wenn er keinen sachlichen Grund hat, muss er nach dem Arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz allen Arbeitnehmer dieselbe Zahlung leisten.

Da in Ihrem Falle der angebende Grund, unabhängig davon, ob das ein ausreichender sachlicher Grund ist, tatsächlich nicht zutreffend ist, hätten Sie nach meiner ersten Einschätzung gute Erfolgsaussichten, wenn Sie die Zahlung gerichtlich geltend machen würden.

Beachten Sie bitte, dass wir nur eine Ersteinschätzung abgeben und diese eine Beratung nicht ersetzt.

Mit freundlichen Grüßen

Axel Pöppel
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Anspruch auf Corona-Bonus/ RA Axel Pöppel


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Kann mein Chef mich zum Corona-Test zwingen? Diese Frage steht in Zeiten von Corona und Pandemie immer wieder im Blickpunkt. Und die Rechtslage ändert sich ständig.

Nach bestem Wissen und Gewissen: Kein Arbeitgeber kann Sie zum Test zwingen. ABER: Wer umgeimpft und nicht genesen mit entsprechender Bescheinigung ist, den darf der Arbeitgeber nicht ohne tagesaktuellen Test an den Arbeitsplatz lassen.

Kein Test, keine Arbeitsmöglichkeit, kein Lohn … einziger Ausweg: Home-Office, wenn möglich und dem Chef zumutbar.

Eine Anmerkung: Selbst wir, als Rechtsanwälte, die sich täglich mit dem Thema Corona am Arbeitsplatz beschäftigen, können den ständigen Rechtsänderungen und Widersprüchen teils nicht mehr folgen. Das ist in höchstem Maße Problematisch. Die Politik muss hier künftig anders vorgehen. Denn wie soll Otto-Normalbürger/in verstehen, was geübte Anwälte kaum oder nicht verstehen?…WEITERLESEN


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Die Corona-Pandemie schüttelt unsere gesamte Gesellschaft und unseren Alltag kräftig durch. Es gibt jede Menge neue Regeln, Gebote, Verbote und Strafen. Dinge, die wir vor einem Jahr nie im Leben für abwegig und irre abgestempelt hätten.

Und jetzt stellt sich ernsthaft die Frage, ob man gekündigt werden kann, weil man am Arbeitsplatz keine Maske trägt.

Kann mein Chef mich wegen Verstößen gegen Corona Auflagen Kündigen? …WEITERLESEN


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Diskriminierung von nicht Geimpften durch Testpflicht?

Corona führt zu großen Verunsicherungen und vielen Fragen. Hier ein Beispiel, das uns heute erreicht hat mit unserer Antwort.


Die Frage eines Nutzers zum Thema Testpflicht:

Hallo Herr Pöppel

Ich möchte fragen, ob eine Diskriminierung am Arbeitsplatz zwischen geimpften und ungeimpften Personen in Bezug auf Antigentests erlaubt ist. Es ist allgemein bekannt, dass geimpfte Personen ungeimpfte Personen anstecken können, jedoch nicht getestet werden müssen. Ist das ein Fall von Diskriminierung? Steht dieser Fall im Widerspruch zu AGG?

Mit freundlichen Grüßen …


Unsere Antwort:WEITERLESEN


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