Der steuerfreie Corona-Bonus ist eine feine Sache. Bis zu 1.500 Euro brutto für netto kann der Arbeitgeber jeder Mitarbeiterin bzw. jedem Mitarbeiter während der Pandemie zukommen lassen. In letzter Zeit kommen immer wieder Fälle zu uns, bei denen es Streit um die Corona-Prämie gibt.
Beispielhaft haben wir eine aktuelle Anfrage über unser Kontaktformular ausgewählt, die uns jüngst erreichte.
Hier die Anfrage, die wir aus Gründen des Datenschutzes anonymisierten haben:
Sehr geehrter Herr Pöppel,
mein Arbeitgeber hat sich freiwillig dazu entschlossen, im Betrieb einen Corona-Bonus von 750 Euro zu zahlen. Einige Mitarbeiter, unter anderem ich, haben diesen aber nicht bekommen. Der Arbeitgeber hat uns das mit angeblich zu häufiger Erkrankungen begründet. Nach kurzem Gespräch mit anderen Kollegen wurde aber klar, dass auch andere Mitarbeiter, welche ebenfalls ca. 6 Wochen krank waren den Coron-Bonus bekommen haben.
Frage: Darf er uns den Bonus nur mit Krankheitsbegründung verwehren?
Mit freundlichen Grüßen
Guten Abend Herr …,
grundsätzlich ist es denkbar, dass der Arbeitgeber aus sachlichen Gründen Arbeitnehmer bei freiwilligen Leistungen verschieden behandelt.
Er braucht hierfür aber hierfür aber eben einen sachlichen Grund. Wenn er keinen sachlichen Grund hat, muss er nach dem Arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz allen Arbeitnehmer dieselbe Zahlung leisten.
Da in Ihrem Falle der angebende Grund, unabhängig davon, ob das ein ausreichender sachlicher Grund ist, tatsächlich nicht zutreffend ist, hätten Sie nach meiner ersten Einschätzung gute Erfolgsaussichten, wenn Sie die Zahlung gerichtlich geltend machen würden.
Beachten Sie bitte, dass wir nur eine Ersteinschätzung abgeben und diese eine Beratung nicht ersetzt.
Mit freundlichen Grüßen
Axel Pöppel
Fachanwalt für Arbeitsrecht
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