Arbeitnehmerüberlassung im Arbeitsrecht: Alles was Sie wissen müssen.
Unter einer Arbeitnehmerüberlassung versteht man grundsätzlich das (zeitlich begrenzte) Verleihen von Arbeitskräften (Leiharbeitnehmer) durch ein Unternehmen (Verleihunternehmen/Überlasser) an ein anderes Unternehmen (Entleiher). Im Falle der Arbeitnehmerüberlassung fallen Arbeitsvertrag und die Arbeitsleistung auseinander, denn der Arbeitsvertrag besteht in der Regel mit dem Verleihunternehmen, die Arbeitsleistung wird hingegen beim Entleiher.
Regelungen bezüglich der Arbeitnehmerüberlassung finden sich im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG). Als wichtigste Vorschriften gelten dabei der arbeitsrechtliche Schutz des Leiharbeitnehmers und die Erlaubnispflicht für gewerbliche Verleiher. Überlässt ein Verleihunternehmen seine Leiharbeitnehmer im Rahmen einer wirtschaftlichen Tätigkeit, so ist dies erlaubnispflichtig. Arbeiten die Arbeitnehmer hingegen nur im Rahmen von Werk-, selbstständigen oder Dienstverträgen, so ist dies nicht erlaubnispflichtig, da dies nicht unter das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz fällt.
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Auflösungsvertrag
Durch einen Auflösungsantrag kann das Arbeitsverhältnis im Verfahren vor dem Arbeitsgericht im Urteil beendet werden. Sowohl der Arbeitnehmer, als auch der Arbeitgeber können den Auflösungsantrag stellen.
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