Wie wirken Geheimcodes im Zeugnis? Ein Arbeitszeugnis muss grundsätzlich wohlwollend formuliert, aber auch wahr sein. Der Arbeitgeber darf somit keine offene Kritik im Arbeitszeugnis üben.
Aus Sicht vieler Arbeitgeber eine geradezu unmögliche Aufgabe. Deshalb hat sich eine eigene Zeugnissprache entwickelt, die seit Jahren immer wieder für Streitigkeiten vor deutschen Arbeitsgerichten sorgen. Denn auch verschlüsselte, negative Botschaften sind im Arbeitszeugnis verboten.
Was für den Arbeitnehmer zunächst nett und wohlwollend klingt, beinhaltet tatsächlich oft herbe Kritik des Arbeitgebers, nur eben verschlüsselt in bestimmten Formulierungen.
Für Arbeitnehmer ist es nicht immer leicht solche doppeldeutigen Formulierungen zu erkennen.
Wer vom Arbeitgeber ein qualifiziertes Arbeitszeugnis erhält, sollte dies Satz für Satz genau überprüfen.
Klassische Bewertungen angeleht an die Schulnoten
Die Beurteilungen des Arbeitgebers im Zeugnis lassen sich meist in entsprechende Schulnoten aufschlüsseln.
Das klassischste Beispiel dafür ist die Formel: „Er/Sie erfüllte seine/ihre Aufgaben
- Note 1: stets zur vollsten Zufriedenheit
- Note 2: zur vollsten/stets zur vollen Zufriedenheit
- Note 3: zur vollen Zufriedenheit
- Note 4: zur Zufriedenheit
- Note 5: im Großen und Ganzen zu unserer Zufriedenheit
- Note 6: Er/Sie hat sich bemüht.
Für den Arbeitnehmer lassen sich zwar Unterschiede in den Wertungen erkennen, meist ist es für den Arbeitnehmer allerdings schwierig die genauen Wertungsunterschiede aus den Formulierungen zu erkennen.
Häufig enthalten Formulierungen jedoch nicht nur bestimmte Bewertungen, sondern gleich eine ganz andere Bedeutung.
Geheimcodes im Zeugnis – Beispiele für versteckte Formulierungen
So steht die Formulierung „Sie war tüchtig und wusste sich gut zu verkaufen.“ Für eine unangenehme Mitarbeiterin, der es an Kooperationsbereitschaft mangelte.
Taucht im Arbeitszeugnis die Formulierung „Er zeigte stets Engagement für Arbeitnehmerinteressen außerhalb der Firma.“ auf, so möchte der Arbeitgeber damit sagen, dass der Arbeitnehmer an Streiks teilgenommen hat.
Wer im Arbeitszeugnis die Formulierung „Er zeigte stets Engagement für Arbeitnehmerinteressen innerhalb der Firma“ vorfindet, war Mitglied im Betriebsrat.
Wünscht der Arbeitgeber einem zum Schluss alles Gute, insbesondere Erfolg, dann meint der Arbeitgeber damit, dass der Arbeitnehmer keinen Erfolg im Arbeitsverhältnis hatte.
Nahezu jeder Satz im Arbeitszeugnis hat heute eine versteckte Bedeutung, sei sie positiv oder negativ. Arbeitnehmer sollten deshalb qualifizierte Arbeitszeugnisse Satz für Satz überprüfen. Häufig enthalten jedoch nicht nur die „verschlüsselten“ Formulierungen eine Wertung, sondern auch der Aufbau des Zeugnisses selbst.
Wird beispielsweise unwichtiges besonders oft betont (zum Beispiel, dass der Mitarbeiter stets höfliche Umfangsformen pflegte), so zeigt dies, dass der Mitarbeiter sonst über keine positiven Qualifikationen verfügte.
Manche Arbeitgeber schreiben tatsächlich aus Versehen negative Geheimcodes in Zeugnisse
Es gibt aber nicht nur Fälle,in denen die Arbeitgeber nochmal Nachtreten. Wir hatten jüngst einen Fall, in dem wir eine Formulierung mit dem Engagement für die Kollegen vorfanden. Der Arbeitgeber hatte es aber wirklich positiv gemeint, denn der Arbeitnehmer hatte sich für die Familie eines schwer erkrankten Kollegen sehr eingesetzt. So kann aus einer wirklich gut gemeinten Formulierung ungewollt ein Boomerang werden.
Tatsächliche Tätigkeiten müssen aufgeführt sein
Mitarbeiter sollten allerdings auch darauf achten, was nicht im Zeugnis erwähnt wird. Fehlen wesentliche Tätigkeiten und deren Bewertung, so stellt auch dies eine unterschwellige negative Bewertung seitens des Arbeitgebers dar.
Bei Unklarheiten sollten Arbeitnehmer einen Fachanwalt für Arbeitsrecht aufsuchen, denn gegen zu Unrecht negativ formulierte Arbeitszeugnisse kann der Arbeitnehmer vorgehen und ein neues, tatsächlich wohlwollend formuliertes Arbeitszeugnis, einklagen.
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