Habe ich einen Anspruch auf Corona-Prämie?

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Mit dieser Frage zur Corona-Prämie werden wir häufig beschäftigt und haben die nachfolgende – anonymisierte und dafĂĽr leicht bearbeitete Email erhalten:

Sehr geehrter Herr Pöppel,

ich würde gerne eine Ersteinschätzung ihrerseits erhalten zu meinem Anliegen, welches ich dann definitiv an Sie abgeben würde.
Ich habe sehr gute Empfehlungen zu Ihnen erhalten!

In wenigen Sätzen erklärt:
Mein aktuell `Noch´-Arbeitgeber hat zusammen mit dem Dezembergehalt eine Corona-Prämie ausgezahlt (1200€).
Wir haben rund 200 Mitarbeiter. Nun habe ich zum 31.01.2021 gekündigt und ich bin der Einzige, der diese Prämie nicht erhalten hat.
Begründung der Personalabteilung: Die Prämie ist nur für Mitarbeiter vorgesehen, die sich zum Zeitpunkt der Auszahlung in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis befinden.
Meiner Meinung nach verstößt das stark gegen den Gleichberechtigungsgrundsatz. AuĂźerdem soll die Prämie ja als Dank fĂĽr die geleistete Arbeit eine besondere Wertschätzung sein. In diesem Fall kommt es mir so vor, als wĂĽrde man die Prämie nur erhalten, wenn man dem Betrieb „Ewige Treue“ schwört…

Bitte kontaktieren Sie mich diesbezĂĽglich.

Vielen Dank im Voraus !

Sven Hansen

Unsere Antwort

Moin Herr Hansen,

dem Grunde nach haben Sie recht mit Ihrer Vermutung, dass Sie einen Anspruch auf Corona-Prämie haben dürften.
Die Begründung ist jedoch einen Schritt länger und etwas anders.

Brutto gleich Netto Corona-Prämie

Der Gesetzgeber hat die „Brutto gleich Netto“ Corona-Prämie so ausgestaltet, dass sie sinnlogisch eine Belohnung für Leistungen in der Corona-Pandemie im Jahr 2020 ist. Also Geld für in der Vergangenheit oder maximal noch im Dezember geleistete Arbeit. Das ist anders, als beim klassischen Weihnachtsgeld, das häufig als Prämie für Betriebstreue ausgestaltet ist.
 
Es gibt zwar bisher keine Gerichtsentscheidungen der Landesarbeitsgerichte oder des Bundesarbeitsgericht (das dauert im Zweifel ein bis drei Jahre) aber man kann sich sehr sicher sein – ohne Garantie -, dass die Arbeitsgerichte das so entscheiden werden.

Corona-Prämie ist eine Belohnung für erbrachte Leistung

Das ist der erste Schritt. Corona-Prämie = Leistung für Arbeit, nicht für Treue.
Mehr zum Thema finden Sei auch hier in unserem aktuellen Beitrag zum Thema Weihnachtsgeld 2020.

Der Betriebliche Gleichbehandlungsgrundsatz

Der Zweite Schritt ist der betriebliche Gleichheitsgrundsatz. Den haben Sie begrifflich schon recht gut getroffen.
Nach diesem Gleichheitsgrundsatz muss der Arbeitgeber Sie belohnen, wenn er es mit allen anderen auch macht. Unterschiede wären denkbar, wenn Sie z.B. erst im November eingestellt worden wären oder im Jahr unbezahlten Urlaub genommen hätten.
Das Deutsche Arbeitsrecht Arbeitet da unglĂĽcklicherweise nicht so genau. Es gibt verschiedene Begriffe und Gesetze, die dicht bei einender stehen und ganz ganz verschiedenes bedeuten. Ein paar Beispiele.

Gleichbehandlung im Arbeitsrecht ganz allgemein

Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz – Hier geht es um Diskriminierung z.B. wegen Abstammung, Religion, Hautfarbe, Geschlecht oder sexueller Orientierung.
Arbeitsrechtlicher Gleichheitsgrundsatz und Betrieblicher Gleichheitsgrundsatz sind grds. Dasselbe. Es geht darum, dass im Betrieb alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter grds. fair und vergleichbar behandelt werden mĂĽssen.
 
Wir hoffen, dass Sie mit der Antwort zu RECHT kommen und unsere Hilfe nicht brauchen. Sie können diese Antwort auch gerne dem Arbeitgeber weiterleiten.
Für die Frage bedanken wir uns und werden diese mit unserer Antwort und anonym in unserem Blog veröffentlichen, um anderen Rechtssuchenden zu helfen.
 
Wir wĂĽnschen Ihnen Alles Gute fĂĽr den Rest von 2020 und ein erfolgreiches und gesundes Jahr 2021!

Mit freundlichen GrĂĽĂźen 

Pöppel Rechtsanwälte

Corona-Prämie

Rechtsanwalt Hamza Gülbas von der Kanzlei Pöppel Rechtsanwälte


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