Habe ich einen Anspruch auf Corona-PrÀmie?

Mit dieser Frage zur Corona-PrĂ€mie werden wir hĂ€ufig beschĂ€ftigt und haben die nachfolgende – anonymisierte und dafĂŒr leicht bearbeitete Email erhalten:

Sehr geehrter Herr Pöppel,

ich wĂŒrde gerne eine ErsteinschĂ€tzung ihrerseits erhalten zu meinem Anliegen, welches ich dann definitiv an Sie abgeben wĂŒrde.
Ich habe sehr gute Empfehlungen zu Ihnen erhalten!

In wenigen SÀtzen erklÀrt:
Mein aktuell `NochÂŽ-Arbeitgeber hat zusammen mit dem Dezembergehalt eine Corona-PrĂ€mie ausgezahlt (1200€).
Wir haben rund 200 Mitarbeiter. Nun habe ich zum 31.01.2021 gekĂŒndigt und ich bin der Einzige, der diese PrĂ€mie nicht erhalten hat.
BegrĂŒndung der Personalabteilung: Die PrĂ€mie ist nur fĂŒr Mitarbeiter vorgesehen, die sich zum Zeitpunkt der Auszahlung in einem ungekĂŒndigten ArbeitsverhĂ€ltnis befinden.
Meiner Meinung nach verstĂ¶ĂŸt das stark gegen den Gleichberechtigungsgrundsatz. Außerdem soll die PrĂ€mie ja als Dank fĂŒr die geleistete Arbeit eine besondere WertschĂ€tzung sein. In diesem Fall kommt es mir so vor, als wĂŒrde man die PrĂ€mie nur erhalten, wenn man dem Betrieb „Ewige Treue“ schwört…

Bitte kontaktieren Sie mich diesbezĂŒglich.

Vielen Dank im Voraus !

Sven Hansen

Unsere Antwort

Moin Herr Hansen,

dem Grunde nach haben Sie recht mit Ihrer Vermutung, dass Sie einen Anspruch auf Corona-PrĂ€mie haben dĂŒrften.
Die BegrĂŒndung ist jedoch einen Schritt lĂ€nger und etwas anders.

Brutto gleich Netto Corona-PrÀmie

Der Gesetzgeber hat die „Brutto gleich Netto“ Corona-PrĂ€mie so ausgestaltet, dass sie sinnlogisch eine Belohnung fĂŒr Leistungen in der Corona-Pandemie im Jahr 2020 ist. Also Geld fĂŒr in der Vergangenheit oder maximal noch im Dezember geleistete Arbeit. Das ist anders, als beim klassischen Weihnachtsgeld, das hĂ€ufig als PrĂ€mie fĂŒr Betriebstreue ausgestaltet ist.
 
Es gibt zwar bisher keine Gerichtsentscheidungen der Landesarbeitsgerichte oder des Bundesarbeitsgericht (das dauert im Zweifel ein bis drei Jahre) aber man kann sich sehr sicher sein – ohne Garantie -, dass die Arbeitsgerichte das so entscheiden werden.

Corona-PrĂ€mie ist eine Belohnung fĂŒr erbrachte Leistung

Das ist der erste Schritt. Corona-PrĂ€mie = Leistung fĂŒr Arbeit, nicht fĂŒr Treue.
Mehr zum Thema finden Sei auch hier in unserem aktuellen Beitrag zum Thema Weihnachtsgeld 2020.

Der Betriebliche Gleichbehandlungsgrundsatz

Der Zweite Schritt ist der betriebliche Gleichheitsgrundsatz. Den haben Sie begrifflich schon recht gut getroffen.
Nach diesem Gleichheitsgrundsatz muss der Arbeitgeber Sie belohnen, wenn er es mit allen anderen auch macht. Unterschiede wÀren denkbar, wenn Sie z.B. erst im November eingestellt worden wÀren oder im Jahr unbezahlten Urlaub genommen hÀtten.
Das Deutsche Arbeitsrecht Arbeitet da unglĂŒcklicherweise nicht so genau. Es gibt verschiedene Begriffe und Gesetze, die dicht bei einender stehen und ganz ganz verschiedenes bedeuten. Ein paar Beispiele.

Gleichbehandlung im Arbeitsrecht ganz allgemein

Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz – Hier geht es um Diskriminierung z.B. wegen Abstammung, Religion, Hautfarbe, Geschlecht oder sexueller Orientierung.
Arbeitsrechtlicher Gleichheitsgrundsatz und Betrieblicher Gleichheitsgrundsatz sind grds. Dasselbe. Es geht darum, dass im Betrieb alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter grds. fair und vergleichbar behandelt werden mĂŒssen.
 
Wir hoffen, dass Sie mit der Antwort zu RECHT kommen und unsere Hilfe nicht brauchen. Sie können diese Antwort auch gerne dem Arbeitgeber weiterleiten.
FĂŒr die Frage bedanken wir uns und werden diese mit unserer Antwort und anonym in unserem Blog veröffentlichen, um anderen Rechtssuchenden zu helfen.
 
Wir wĂŒnschen Ihnen Alles Gute fĂŒr den Rest von 2020 und ein erfolgreiches und gesundes Jahr 2021!

Mit freundlichen GrĂŒĂŸen 

Pöppel RechtsanwÀlte

Corona-PrÀmie

Rechtsanwalt Hamza GĂŒlbas von der Kanzlei Pöppel RechtsanwĂ€lte


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