Mit dieser Frage zur Corona-PrĂ€mie werden wir hĂ€ufig beschĂ€ftigt und haben die nachfolgende – anonymisierte und dafĂŒr leicht bearbeitete Email erhalten:
Sehr geehrter Herr Pöppel,
ich wĂŒrde gerne eine ErsteinschĂ€tzung ihrerseits erhalten zu meinem Anliegen, welches ich dann definitiv an Sie abgeben wĂŒrde.
Ich habe sehr gute Empfehlungen zu Ihnen erhalten!
In wenigen SÀtzen erklÀrt:
Mein aktuell `NochÂŽ-Arbeitgeber hat zusammen mit dem Dezembergehalt eine Corona-PrĂ€mie ausgezahlt (1200âŹ).
Wir haben rund 200 Mitarbeiter. Nun habe ich zum 31.01.2021 gekĂŒndigt und ich bin der Einzige, der diese PrĂ€mie nicht erhalten hat.
BegrĂŒndung der Personalabteilung: Die PrĂ€mie ist nur fĂŒr Mitarbeiter vorgesehen, die sich zum Zeitpunkt der Auszahlung in einem ungekĂŒndigten ArbeitsverhĂ€ltnis befinden.
Meiner Meinung nach verstöĂt das stark gegen den Gleichberechtigungsgrundsatz. AuĂerdem soll die PrĂ€mie ja als Dank fĂŒr die geleistete Arbeit eine besondere WertschĂ€tzung sein. In diesem Fall kommt es mir so vor, als wĂŒrde man die PrĂ€mie nur erhalten, wenn man dem Betrieb „Ewige Treue“ schwört…
Bitte kontaktieren Sie mich diesbezĂŒglich.
Vielen Dank im Voraus !Sven Hansen
Unsere Antwort
Moin Herr Hansen,
Brutto gleich Netto Corona-PrÀmie
Corona-PrĂ€mie ist eine Belohnung fĂŒr erbrachte Leistung
Der Betriebliche Gleichbehandlungsgrundsatz
Gleichbehandlung im Arbeitsrecht ganz allgemein
Mit freundlichen GrĂŒĂen
Pöppel RechtsanwÀlte
Rechtsanwalt Hamza GĂŒlbas von der Kanzlei Pöppel RechtsanwĂ€lte
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