Irrtümer im Arbeitsrecht – Teil 9 – Kein Arbeitgeber darf seinen Arbeitnehmern weniger als den Tariflohn zahlen

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Früher gab es einen sehr hohen Anteil tarifgebundener Arbeitsverhältnisse. Und nur im tarifgebundenen Arbeitsverhältnis ist der Arbeitgeber an den Tariflohn gebunden.

Das ist heute anders. Immer weniger Arbeitgeber sind im Verband organisiert und immer weniger Arbeitnehmer in der Gewerkschaft. Daher sinkt die Zahl der tarifgebundenen Arbeitsplätze. Wenn es keine Tarifbindung gibt, bleibt nur noch die Möglichkeit, dass für eine Branche ein Tarifvertrag, z.B. zur Bindung an einen Mindestlohn, allgemeinverbindlich erklärt wird.

Es ist also für die meisten Arbeitgeber möglich, Löhne deutlich unterhalb des einschlägigen Tarifvertrages zu bezahlen, wenn sie selber nicht im Arbeitgeberverband sind.


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