Immer wieder kommen uns Kündigungen in die Kanzlei, die nicht vom Geschäftsführer oder Inhaber unterschrieben sind. Wenn man eine solche Kündigung bekommt sollte man sofort zum Fachanwalt für Arbeitsrecht gehen. Denn allein schon an der Frage der Kündigungsberechtigung kann eine Entlassung scheitern, wenn die Kündigung unverzüglich zurückgewiesen wird. Diese Zurückweisung sollte aber anwaltlich geschehen, schon um diese ordnungsgemäß vorzunehmen.
Zwar mag es sein, dass möglicherweise im allgemeinen nichtjuristischen Sprachgebrauch nicht immer hinreichend zwischen „Auftrag“ und „Vertretung“ unterschieden werde. Dennoch dürfte auch einem Laien bewusst sein, dass das Handeln „i.V.“ allein den Stellvertreter kennzeichnet und demgegenüber das Handeln „i.A.“ eine Abstufung und Distanzierung darstelle. Wird mit „i.A.“ unterschrieben, so mache der Unterzeichner klar, eben nicht selbst die Erklärung verfasst zu haben, sondern diese von seinem Geschäftsherrn stammt, in dessen „Auftrag“ er handelt und sie übermittelt. Dies gleicht einem Boten, der im vorliegenden Fall die Kündigung nur überbringt, der Kündigung aber die Originalunterschrift des Geschäftsführers fehle.
Angesichts der unpräzisen Verwendung der Ausdrücke wie „i.A.“ oder „i.V.“ ist jedoch eine andere Auslegung durchaus denkbar, gerade auch in Hinsicht darauf, dass nicht nur Juristen den Auftrag als ein Rechtsverhältnis mit weiterreichenden Kompetenzen als nur denen eines „berittenen Boten“ verstehen, wie es bspw. bei Auftragserteilung an einen Rechtsanwalt, Architekten oder Makler der Fall wäre.
Generell bleibt festzuhalten, dass sich Probleme hinsichtlich der Vertretungsmacht dann nicht ergeben, soweit Personalabteilungsleiter, Prokuristen oder Generalbevollmächtigte handeln. Bei untergeordneten Positionen jedoch (bspw. Referatsleiter) kann mangels Vertretungsmacht eine Kündigung unverzüglich wegen fehlender Vollmachtsvorlage als unwirksam zurückgewiesen werden mit der Folge, dass erst die erneute Übersendung der Kündigung unter Vorlage einer Originalvollmacht als zugegangen gilt. Arbeitsgericht Hamburg, Urteil vom 08.12.2006 – Az. 27 Ca 21/06
Mehr zum Thema Arbeitsrecht: Irrtümer im Arbeitsrecht Teil 5 – Kündigungsschreiben – Regelabfindung – Sonderkündigungsschutz – Tantieme– Lufthansa Kündigung – Arbeitsrecht SunExpress – was tun bei Abfindungsangebot von Lufthansa? – Eurowings Stellenabbau– Arbeitsrecht Bodenpersonal– Anwalt Kündigung Luftfahrt – Arbeitsrecht Zodiac Cabin– Arbeitsrecht Airbus – Berechnung Abfindung– Anrechnung Abfindung Arbeistlosengeld
Sie haben weitere Fragen zu diesem Thema? Wir helfen Ihnen!
Gerne helfen wir Ihnen weiter. Die Schilderung Ihres Problems und eine kurze Ersteinschätzung sind kostenlos, wenn Sie gekündigt wurden oder einen Aufhebungsvertrag erhalten haben. Rufen Sie uns dann gerne an.
Für alle anderen Anliegen können Sie gerne eine kostenpflichtige Erstberatung in Anspruch nehmen.
24 Stunden, rund um die Uhr
Mo - Fr von 08:00 – 18:00 Uhr
Hamburg 040 35 70 49 50Mo - Fr von 08:00 – 18:00 Uhr
Auch interessant:
Unbefristeter Arbeitsvertrag
Von einem unbefristeten Arbeitsvertrag spricht man, wenn das Arbeitsverhältnis nicht durch vereinbarte Befristung oder einen sonstigen Zeitablauf automatisch endet. Arbeitsverhältnisse werden in der Regel unbefristet geschlossen, möchte der Arbeitgeber eine Befristung durchsetzen, dann bedarf es dazu einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung zwischen den Parteien.
Das unbefristete Arbeitsverhältnis bietet dem Arbeitnehmer verständlicherweise mehr Planungssicherheit, als ein befristetes. Allerdings ist auch dort der Schutz nicht uferlos. Gerade zu Beginn des Arbeitsverhältnisses gelten kurze Kündigungsfristen, zudem ist nicht auf jedes Arbeitsverhältnis das Kündigungsschutzgesetz anwendbar. Dieses gilt insbesondere nicht in Kleinbetrieben, unabhängig von der Betriebsgröße gilt es nicht innerhalb der ersten sechs Monate des Beschäftigungsverhältnisses. Weiterlesen
Profis zum Thema Arbeitsvertrag: Fachanwalt für Arbeitsrecht in Eppendorf – Kanzlei für Arbeitsrecht in Eilbek – Kanzlei für Arbeitsrecht in Hamburg – Kanzlei für Arbeitsrecht in Eimsbüttel – Kanzlei für Arbeitsrecht in Ependorf– Arbeitsrecht Eimsbüttel – Anwalt Eppendorf – Arbeitsrecht Hafencity– Fachanwanwalt Arbeitsrecht Winterhude– Anwalt Kündigung Altstadt – Bester Anwalt Kündigung Altona– Kündigung Arbeitsrecht Eppendorf– Arbeitsrecht Hamburg Neustad– Arbeitsrecht Lufthansa– Anwalt Arbeitsrecht Barmbek– Anwalt Kündigung Hamburg– Bester Fachanwalt Arbeitsrecht Hamburg – Airbus Leiharbeit– Lufthansa Technik Kündigung– Airbus Befristung– Anwalt Arbeitsrecht Barmbek
Sie haben weitere Fragen zu diesem Thema? Wir helfen Ihnen!
Gerne helfen wir Ihnen weiter. Die Schilderung Ihres Problems und eine kurze Ersteinschätzung sind kostenlos, wenn Sie gekündigt wurden oder einen Aufhebungsvertrag erhalten haben. Rufen Sie uns dann gerne an.
Für alle anderen Anliegen können Sie gerne eine kostenpflichtige Erstberatung in Anspruch nehmen.
24 Stunden, rund um die Uhr
Mo - Fr von 08:00 – 18:00 Uhr
Hamburg 040 35 70 49 50Mo - Fr von 08:00 – 18:00 Uhr
Sie benötigen weiteren rechtlichen Rat?
Nutzen Sie unsere Online-Anfrage für einen schnellen Check.
Die Schilderung Ihres Problems und eine kurze Ersteinschätzung sind kostenlos, wenn Sie gekündigt wurden oder einen Aufhebungsvertrag erhalten haben.
Für alle anderen Anliegen können Sie gerne eine kostenpflichtige Erstberatung in Anspruch nehmen.