Was tun bei falscher Abrechnung durch Arbeitgeber?

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Die letzte Lohnabrechnung am Ende eines Arbeitsverhältnisses macht sehr oft Ärger. Meistens fehlen ein paar Urlaubstage und Überstunden. Nur in den wenigsten Fällen ist das böse Absicht. Aber das kommt auch vor. Meistens lohnt sich der Streit aber nicht.


Hier die Anfrage, die uns über unser Kontaktformular erreichte:

Sehr geehrte Rechtsanwälte, 

ich benötige Hilfe bei der Berechnung meines Lohns für Januar 2022. Ich habe selbst zum 15.01.22 ordentlich gekündigt. Mein Arbeitgeber hat mir 740 EUR für die 10 Arbeitstage und meine drei Resturlaubstage aus dem Jahr 2021 ausgezahlt.

Arbeitszeit: 40 Stunden pro Woche; Bruttogehalt: 2200; Steuerklasse: I Berlin

Meiner Berechnung nach steht mir insgesamt 959,23 EUR inklusive der drei 3 Urlaubstage zu. Ich bitte um Ihre Hilfe dazu, um beim Arbeitsgericht mit einer richtigen Berechnung eine Klage einreichen zu können.

Können Sie mir bitte eine Antwort geben, ob die Berechnung richtig oder falsch ist?

Vielen Dank im Voraus

Mit freundlichen Grüßen


Sehr geehrte Frau …,

vielen Dank für Ihre Anfrage und das damit entgegengebrachte Vertrauen. Nettolohnberechnungen sind immer problematisch. Und wirklich genau kann das nur der Steuerberater des Arbeitgebers ausrechnen, der alle Daten vorliegen hat. Aber ….
Wir haben Ihre Daten, die natürlich nicht ganz vollständig sind, durch unser Berechnungstool gejagt und bin zu folgendem Ergebnis gekommen (alle betrage grob gerundet):
Bruttoentgelt kompletter Januar 22: 2200
Nettoentgelt kompletter Januar 22: 1540
Arbeitstage Januar 2022: 22 Tage
Bruttoentgelt Arbeitstag:
Nettoentgelt Arbeitstag: 70
10 Arbeitstage bis 15.1.22
3 Urlaubstage
10x Nettolohn Arbeitstag: 700

13 x Nettolohn Arbeitstag: 910

Um das ganze noch komplizierter zu machen: wenn Sie z.B. 30 Urlaubstage im Arbeitsvertrag hätten, wären es sogar 4 Urlaubstage, einer von 2022 und 3 von 2021.

Es liegt die Vermutung nahe, dass der ehemalige Arbeitgeber schlicht Ihre Urlaubstage nicht ausgezahlt hat.
Allerdings können wir Ihnen nicht wirklich zu einer Klage raten, da die Anwaltskosten höher wären, als der Ihnen möglicherweise noch zustehende Nettobetrag. Und im Arbeitsgericht zahlt jeder seinen Anwalt selbst in der ersten Instanz. Und auch eine Selbstbeteiligung bei der Rechtsschutzversicherung (sofern vorhanden), die in der Regel zumindest 150 Euro beträgt, wäre der mögliche Gewinn praktisch weg.
Wenn Sie es selber probieren wollen, achten Sie bitte auf die richtige Antragstellung. In der Klage würde man es in etwa wie folgt formulieren:
… beantrage ich zu entscheiden:
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1400 Euro brutto abzüglich bereits gezahlter 740 Euro netto zu zahlen und hierüber eine Abrechnung zu erteilen.
Prognose von uns: Am Ende werden Sie evtl. 100 bis 150 Euro netto bekommen, wenns gut läuft.
Leider können wir Ihnen keine besseren Nachrichten übermitteln!

Mit freundlichen Grüßen

Was tun bei falscher Abrechnung durch Arbeitgeber?/Bild: Unsplash.com


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