Die letzte Lohnabrechnung am Ende eines Arbeitsverhältnisses macht sehr oft Ärger. Meistens fehlen ein paar Urlaubstage und Überstunden. Nur in den wenigsten Fällen ist das böse Absicht. Aber das kommt auch vor. Meistens lohnt sich der Streit aber nicht.
Hier die Anfrage, die uns über unser Kontaktformular erreichte:
Sehr geehrte Rechtsanwälte,
ich benötige Hilfe bei der Berechnung meines Lohns für Januar 2022. Ich habe selbst zum 15.01.22 ordentlich gekündigt. Mein Arbeitgeber hat mir 740 EUR für die 10 Arbeitstage und meine drei Resturlaubstage aus dem Jahr 2021 ausgezahlt.
Arbeitszeit: 40 Stunden pro Woche; Bruttogehalt: 2200; Steuerklasse: I Berlin
Meiner Berechnung nach steht mir insgesamt 959,23 EUR inklusive der drei 3 Urlaubstage zu. Ich bitte um Ihre Hilfe dazu, um beim Arbeitsgericht mit einer richtigen Berechnung eine Klage einreichen zu können.
Können Sie mir bitte eine Antwort geben, ob die Berechnung richtig oder falsch ist?
Vielen Dank im Voraus
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrte Frau …,
13 x Nettolohn Arbeitstag: 910
Um das ganze noch komplizierter zu machen: wenn Sie z.B. 30 Urlaubstage im Arbeitsvertrag hätten, wären es sogar 4 Urlaubstage, einer von 2022 und 3 von 2021.
Mit freundlichen Grüßen
Was tun bei falscher Abrechnung durch Arbeitgeber?/Bild: Unsplash.com
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