Der Bundesgerichtshof (auch BGH) mit Sitz in Karlsruhe und teilweise Leipzig ist das oberste Gericht der Bundesrepublik Deutschland im Rahmen der ordentlichen Gerichtsbarkeit. Damit ist der Bundesgerichtshof die letzte Instanz in Zivil- und Strafverfahren.
Die Hauptaufgabe des Bundesgerichtshofes ist die ĂberprĂŒfung der Entscheidungen der ihm ungeordneten Gerichte. Dabei soll der Bundesgerichtshof die Rechtseinheit in Deutschland wahren und gleichzeitig das Recht fortbilden. Als Behörde ist der Bundesgerichtshof dem Bundesministerium der Justiz und fĂŒr Verbraucherschutz unterstellt. Auch wenn das Bundesministerium die Dienstaufsicht fĂŒhrt, ist der Bundesgerichtshof in seiner TĂ€tigkeit als Gericht unabhĂ€ngig.
GröĂtenteils entscheidet der Bundesgerichtshof ĂŒber Revisionen gegen Urteile der Landgerichte und Oberlandesgerichte. Ăblicherweise erhebt der Bundesgerichtshof in den von ihm behandelten FĂ€llen keine Beweise, sondern entscheidet im Wesentlichen darĂŒber, ob das jeweilige Urteil auf Rechtsfehlern beruht. In Zivilsachen entscheidet der Bundesgerichtshof auch ĂŒber Sprungrevisionen, Rechtsbeschwerden und Sprungrechtsbeschwerden. In Strafsachen ist der Bundesgerichtshof auch fĂŒr Beschwerden ĂŒber BeschlĂŒsse und VerfĂŒgungen der Oberlandesgerichte und Beschwerden gegen VerfĂŒgungen der Ermittlungsrichter zustĂ€ndig.
Am Bundesgerichtshof entscheiden die Richter als Senate. Jeder Senat hat dabei einen Vorsitzenden und sechs bis acht weitere Mitglieder. Nicht jedes Mitglied des Senats ist an den einzelnen Entscheidungen beteiligt. Vielmehr arbeiten die Richter in sogenannten Sitzgruppen, welche wiederum aus dem Vorsitzenden und vier weiteren Mitgliedern des Senats bestehen. Somit entscheidet der Bundesgerichtshof stets in der Besetzung von fĂŒnf Richtern.
Die Senate des Bundesgerichtshofes
Die Anzahl der Senate wird vom Bundesminister der Justiz festgelegt. Seit dem Jahr 1990 gibt es am Bundesgerichtshof zwölf Zivilsenate, die mit römischen Ziffern nummeriert werden, sowie fĂŒnf Strafsenate, die mit arabischen Nummern versehen werden. Zudem wurden im Laufe der Jahre acht Spezialsenate gegrĂŒndet, die sich etwa mit dem Dienstrecht des Bundes, mit Notar- und Anwaltssachen oder Angelegenheiten auf Landwirtschaft befassen. Da die Spezialsenate des Bundesgerichtshofes nur gelegentlich zusammentreten, gehören ihnen nur Richter an, die gleichzeitig einer TĂ€tigkeit der Zivil- oder Strafsenate nachgehen. Die Spezialsenate entscheiden hauptsĂ€chlich in der Besetzung mit drei Berufsrichtern und zwei ehrenamtlichen Richtern, die aus der jeweiligen Berufsgruppe stammen.
Wie auch an anderen Strafgerichten arbeiten am Bundesgerichtshof besondere Ermittlungsrichter. Diese sind fĂŒr die Entscheidung ĂŒber ErmittlungsantrĂ€ge, wie beispielsweise Hausdurchsuchungen, Beschlagnahme oder Haftbefehlen, des Generalbundesanwalts zustĂ€ndig. Der Generalbundesanwalt wird als Staatsanwaltschaft des Bundes hauptsĂ€chlich bei Delikten gegen die innere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere bei terroristischen Gewalttaten, tĂ€tig.
Die Verteilung der einzelnen Verfahren auf die jeweiligen Senate ist im GeschÀftsverteilungsplan des Bundesgerichtshofs geregelt. Wie auch an sÀmtlichen anderen Gerichten in Deutschland, wird durch den GeschÀftsverteilungsplan sichergestellt, dass es hinsichtlich der ZustÀndigkeit einzelner Richter zu keinen Manipulationen kommt. Im Rahmen der Zivilsenate gliedert sich die ZustÀndigkeit nach den betroffenen Rechtsmaterien, beispielsweise dem Urheberrecht, dem Gesellschaftsrecht oder dem Kaufrecht. Die Strafsenate richten ihre ZustÀndigkeit danach, welches Gericht die angegriffene Entscheidung erlassen hat. ZusÀtzlich wurden dem ersten, dritten und viertem Senat SonderzustÀndigkeiten zugewiesen, wie beispielsweise die Steuer- oder Verkehrsstrafsachen.
Beim Bundesgerichtshof sind zudem ein GroĂer Senat fĂŒr Zivilsachen und ein GroĂer Senat fĂŒr Strafsachen zu finden. Die GroĂen Senate werden dann in einen Fall eingeschaltet, wenn ein Senat des Bundesgerichtshofes in einer Rechtsfrage von einer zuvor getroffenen Entscheidung eines anderes Senats abweichen will.
Die Arbeitsweise des Bundesgerichtshofes
Ist ein Senat fĂŒr eine konkrete Sache zustĂ€ndig, bestimmt die von den Richtern vor Beginn des GeschĂ€ftsjahres beschlossene senatsinterne GeschĂ€ftsverteilung, in welcher Besetzung der Fall entschieden wird. Der interne GeschĂ€ftsverteilungsplan legt konkret fest, welcher Richter Berichterstatter ist. Dieser bearbeitet die Akten und bereitet den Fall weitestgehend eigenstĂ€ndig vor. In diesem Zusammenhang gilt das Vier-Augen-Prinzip, welches besagt, dass zusĂ€tzlich zum Berichterstatter auch der Vorsitzende des Senats die Akten stets liest.
In Zivilsachen trifft sich der Senat regelmĂ€Ăig, um ĂŒber die anhĂ€ngigen FĂ€lle zu beraten. Diese Treffen werden durch die jeweiligen Berichterstatter vorbereitet, indem eine gutachterliche Stellungnahme und ein Entscheidungsvorschlag vorgetragen wird.
In Strafsachen finden auch regelmĂ€Ăige Beratung statt, die ebenfalls vom Berichterstatter vorbereitet werden. Allerdings werden die anhĂ€ngigen FĂ€lle von diesem lediglich mĂŒndlich zusammengefasst und die rechtlichen Probleme herausgestellt. AnschlieĂend findet eine gemeinsame Beratung statt. Unter UmstĂ€nden entscheiden die Richter im Rahmen dieser Beratung, dass der Fall ohne mĂŒndliche Verhandlung entschieden werden kann. Anderenfalls wird nach der gemeinsamen Beratung eine Verhandlung anberaumt, welche grundsĂ€tzlich öffentlich stattfindet.
Die Verhandlung beim Bundesgerichtshof in Revisionssachen ist nicht vergleichbar mit ĂŒblichen Gerichtsverhandlungen. Beim Bundesgerichtshof finden eher GesprĂ€che zwischen den Richtern und den Verfahrensbeteiligten statt, die sich um die Frage drehen, ob das angegriffene Urteil auf einem Rechtsfehler beruhe. Der Sachverhalt steht bei FĂ€lle vor den Bundesgerichtshof bereits fest. Eine Beweisaufnahme, die etwa die Vernehmung von Zeugen oder SachverstĂ€ndigen zu Inhalt hat, findet nicht statt. Nach der Verhandlung findet die Urteilsberatung der Richter statt. Sofern sich die Richter nicht einig sind, wird die Entscheidung durch eine Abstimmung getroffen, bei der jeder Richter eine Stimme hat.
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