Irrtümer im Arbeitsrecht – Teil 8 – Verzicht des Arbeitgebers auf Probezeit schützt vor vorzeitiger Kündigung

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Mein neuer Arbeitgeber hat auf die Probezeit verzichtet. Toll, nicht wahr ? Viele Arbeitnehmer sind geradezu stolz, wenn sie ihrem zukünftigen Arbeitgeber einen Verzicht auf die übliche Probezeit abverhandelt haben. Dieser Verzicht ist allerdings in der Regel für den Arbeitnehmer völlig wertlos.

Denn der Arbeitnehmer hat zwar keine Probezeit und kann daher auch nicht mittels Probezeitkündigung entlassen werden, aber in den ersten sechs Monaten gilt trotzdem das Kündigungsschutzgesetz nicht. Und damit kann der Arbeitgeber den Arbeitnehmer trotzdem ohne Angaben von Gründen kündigen. Ohne den Schutz des Kündigungsschutzgesetzes.

Wer als Arbeitnehmer auf der sicheren Seite stehen will, muss also versuchen, sowohl den Verzicht auf die Probezeit, als auch die Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes ab dem ersten Tag in der Vertrag hineinzuverhandeln.


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Abweichende Regelungen für die Kündigungsfrist…. WEITERLESEN

Kündigung während der Probezeit/ Bild: Unsplash.com


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