Ja, wir bearbeiten Mobbingfälle…
…allerdings nur:
- in begrenzter Zahl!
- zu unseren Bedingungen!
Warum?
Weil Mobbingmandate für den Rechtsanwalt sehr beratungsintensiv sind und die persönlichen Umstände und Notlagen, in die die Mandanten oft geraten sind, auch den professionellsten Berater mit nach Hause begleiten.
Weil es nicht um Gerechtigkeit geht. Diese Aussage wirkt auf den ersten Blick für eine Rechtsanwaltskanzlei absurd. Wenn nicht für Gerechtigkeit, wofür kämpft der dicke Anwalt denn? Für eine gute Zukunft seiner Mandanten!
Und das bedeutet in der Regel, dass – völlig ungerechterweise – das Mobbing– oder Diskriminierungsopfer den Arbeitsplatz aufgibt.
Wir können dann nur noch dafür sorgen, dass die Bedingungen möglichst gut sind. Und sehr oft gelingt das auch. Es gibt aber auch Einzelfälle, in denen sich ein Verbleib im Unternehmen oder sogar am Arbeitsplatz ermöglichen lässt. Und welcher Weg für das Opfer der beste ist, wissen diese oft nicht (mehr).
Die oft durch die Rechtswelt geisternde „Mobbingklage“ gibt es zum einen nicht, und zum anderen sind die meisten Mobbingopfer nicht (mehr) in der Lage, ein mehrjähriges Gerichtsverfahren durchzustehen.
Rechtsanwalt Pöppel ist ein ausgewiesener Experte und gefragter Dozent auf dem Gebiet des Umgangs mit Mobbingfällen und Mobbingprävention. So hält er regelmäßig Vorträge und Seminare zu diesem Thema u.a. für Führungskräfte aus den Bundesministerien und Bundesbehörden und berät Unternehmen und Betriebsräte bei Fragen des Umgangs mit Mobbing und bei der Vermeidung von Mobbing und Diskriminierung.
Wenn notwendig bezieht er in seine Betreuung auch externe Fachleute (z.B. Psychologen und Ärzte) mit ein.

Anwaltliche Hilfe bei Mobbing/ Bild: Unsplash.com
Mehr zum Thema Arbeitsrecht: Arbeitsrecht in der Bahn – Arbeitsrecht bei Versicherungen – Arbeitsrecht für Bankangestellte – Arbeitsrecht im Einzelhandel– Arbeitsrecht in KFZ-Handel und der Reparatur– Kündigungsschutzgesetz – Abfindung Steuer vermeiden – Teilmonatsberechnung Rechner – Sozialplan Abfindung – Arbeitnehmerüberlassung– Betriebsverfassungsrecht– Bewerbungsgespräch
Sie haben weitere Fragen zu diesem Thema? Wir helfen Ihnen!
Gerne helfen wir Ihnen weiter. Die Schilderung Ihres Problems und eine kurze Ersteinschätzung sind kostenlos, wenn Sie gekündigt wurden oder einen Aufhebungsvertrag erhalten haben. Rufen Sie uns dann gerne an.
Für alle anderen Anliegen können Sie gerne eine kostenpflichtige Erstberatung in Anspruch nehmen.
24 Stunden, rund um die Uhr
Mo - Fr von 08:00 – 18:00 Uhr
Hamburg 040 35 70 49 50Mo - Fr von 08:00 – 18:00 Uhr
Auch Interessant:
Schriftformerfordernis von Aufhebungsvertrag und Kündigung
Der dann oft folgende Gang zum Fachanwalt für Arbeitsrecht bringt für den Mitarbeiter glücklicherweise eine erfreuliche Nachricht: Er hat seinen Arbeitsplatz nicht – wie von ihm angenommen – verloren, denn ein mündlich geschlossener Aufhebungsvertrag oder eine mündlich erklärte Kündigung sind unwirksam. Denn gem. § 623 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) muss die Beendigung von Arbeitsverhältnissen zwingend schriftlich erfolgen. Das heißt, die Kündigung ist eigenhändig vom Kündigenden, der Aufhebungsvertrag ist eigenhändig von beiden Parteien zu unterzeichnen. Eine ohne Beachtung der Schriftform ausgesprochene Kündigung oder ein so geschlossener Aufhebungsvertrag sind gem. § 125 BGB nichtig. Die Schriftform von Kündigung und Aufhebungsvertrag wird nicht gewahrt durch ein persönliches Gespräch, ein Telefonat, eine E-Mail, eine SMS, ein Telefax oder ein Telegramm. Ebenso wenig ausreichend sind Schreiben ohne Unterschrift oder mit Stempel unterzeichnete Schreiben oder Kopien…..Weiterlesen

Schriftformerfordernis von Aufhebungsvertrag und Kündigung/ Bild: Unsplash.com
Profis im Kündigungsschutz: Fachanwalt für Kündigung in Alsterdorf – Anwalt für Kündigung in Husum – Anwalt für Kündigung in Finkenwerder – Anwalt für Kündigung in St. Georg – Kanzlei für Arbeitsrecht in Bergedorf– Anwalt für Kündigungsschutz in Harburg – Rechtsbeistand bei Kündigung in Wandsbek – Rechtswanwalt für Arbeitsrecht in Altona– Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Eppendorf – Anwalt für Kündigungsschutz in Neumünster
Sie haben weitere Fragen zu diesem Thema? Wir helfen Ihnen!
Gerne helfen wir Ihnen weiter. Die Schilderung Ihres Problems und eine kurze Ersteinschätzung sind kostenlos, wenn Sie gekündigt wurden oder einen Aufhebungsvertrag erhalten haben. Rufen Sie uns dann gerne an.
Für alle anderen Anliegen können Sie gerne eine kostenpflichtige Erstberatung in Anspruch nehmen.
24 Stunden, rund um die Uhr
Mo - Fr von 08:00 – 18:00 Uhr
Hamburg 040 35 70 49 50Mo - Fr von 08:00 – 18:00 Uhr