Müssen Mitarbeiter über Weihnachten erreichbar sein?

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Wenn am ersten Weihnachtstag das Handy klingelt – und nicht, weil der Chef „frohe Weihnachten“ wünschen möchte – gehen viele Mitarbeiter notgedrungen ran. Dabei ist eine ständige Erreichbarkeit an den Feiertagen weder für die Familie noch für einen selbst besonders angenehm. Doch müssen Arbeitnehmer über die Weihnachtsfeiertage erreichbar sein?

Eine repräsentative Umfrage von Bitkom Research hat ergeben, dass 73% aller Berufstätigen an Weihnachten und Silvester trotz Urlaubs für den Job erreichbar sind. 60% sind bereit, während der Feiertage auf geschäftliche Telefonate zu antworten und sind per E-Mail und SMS erreichbar. Jeder Zweite gibt dabei zu, dass der Chef die Erreichbarkeit erwartet – wirklich freiwillig ist nur jeder Fünfte ständig erreichbar.

Weihnachten gehören Mama und Papa der Familie

Dabei müssen an Feiertagen in der Regel keine Telefonate angenommen werden. Denn im Grundsatz gilt: Frei bedeutet auch frei. Wer im Urlaub ist, der ist nicht verpflichtet ans Telefon zu gehen. Bei Führungskräften kann das natürlich im Einzelfall auch mal anders aussehen. Wenn es beispielsweise eine Krisensituation im Unternehmen gibt, könnte der Chef durchaus erwarten, dass führende Mitarbeiter berufliche E-Mails beantworten. Ob das jedoch nicht auch bis nach Weihnachten warten kann, ist eine andere Sache.

Angestellte sind grundsätzlich auch nicht dazu verpflichtet, geschäftliche E-Mails nach Feierabend noch zu lesen und zu beantworten. Denn nach geltendem Recht darf die wöchentliche Arbeitszeit 48 Stunden nicht überschreiten werden. Zwischen zwei Arbeitstagen müssen Arbeitnehmer außerdem eine Ruhezeit von mindestens elf Stunden haben – und zwar am Stück. Wenn also ein Acht-Stunden-Tag vereinbart wurde, darf man danach auch ruhigen Gewissens abschalten. Beantworten Sie also trotzdem E-Mails, geschieht das eigentlich freiwillig.

Eine Ausnahme gilt jedoch, wenn im Arbeitsvertrag ein Bereitschaftsdienst oder eine Art erhöhte Aufmerksamkeit vereinbart wurde. Bei Ärzten, Apothekern oder auf hohen Führungsebenen ist das beispielsweise üblich. Dann sind Angestellte rechtlich dazu verpflichtet, E-Mails nach der eigentlichen Arbeitszeit zu lesen. Der Bereitschaftsdienst wird jedoch vom Arbeitgeber auch bezahlt. Aber trotz aller Vertragsfreiheit gelten auch hier die gesetzlichen Grenzen – auch wenn der Arbeitnehmer mit der ständigen Erreichbarkeit einverstanden ist. Für die obere Führungsebene wie Geschäftsführer, Prokuristen oder leitende Angestellte gelten die gesetzlichen Bestimmungen jedoch meist nicht.

Bei Diensthandys oder dienstlichen Laptops gilt im Grunde nichts anderes. Auch diese dürfen nach Feierabend oder im Urlaub grundsätzlich missachtet werden. Wenn ein Diensthandy aber abends mit im Wohnzimmer liegt, stehen Arbeitnehmer erst recht unter dem Druck der ständigen Erreichbarkeit. Aber der Chef darf auch dann keine abendliche Antworten auf E-Mails verlangen. Rechtlich ist es durchaus in Ordnung, diese Gerätschaften nach Feierabend und im Urlaub abzustellen. In der Praxis machen das zwar viele nicht – der Blick aufs Postfach ist dann jedoch freiwillig.

Auch die Rechtsprechung hat mittlerweile anerkannt, dass in der heutigen Zeit ein Arbeitsverhältnis eine gewisse Flexibilität haben muss. Die Lebenswirklichkeit passt nicht unbedingt in die strengen gesetzlichen Raster – was der Arbeit und dem eigenen Wohlbefinden aber nicht unbedingt schaden muss.

Aber insbesondere an Weihnachten gilt: seien Sie lieber Sklave ihrer Familie, als Ihres Arbeitshandys.

Müssen Mitarbeiter über Weihnachten erreichbar sein?/ unsplash.com/ Hello Lightbulb


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Kündigung bei Krankheit

Manchmal passiert es, dass Arbeitnehmer, während sie krankgeschrieben sind, eine Kündigung von ihrem Arbeitgeber im Briefkasten finden. Sind Krankheitsgefühl und erster Schock erst einmal verflogen, stellen sich viele der so Gekündigten zuerst selbst – und anschließend oft einem Rechtsanwalt die Frage, ob das Unternehmen einem Mitarbeiter während seiner Krankheit überhaupt kündigen darf. Das Rechtsgefühl vieler Betroffener tendiert offensichtlich dahin, dass eine Kündigung zu einem solchem Zeitpunkt ausgeschlossen sein müsse, wohl aus dem subjektiven Gefühl heraus, diese Kündigung sei allein aufgrund der „Unzeit“ ungerecht und unfair.

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Kündigung bei Krankheit/ Bild: Unsplash.com


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