Wahlanfechtung dauert die gesamte Wahlperiode – bei VW in Hannover

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Wie lange dauert ein Wahlanfechtungsverfahren? Bis zur nächsten Betriebsratswahl, wenn es durch alle Instanzen geht.

Das ist eine oft gestalte Frage in Seminaren im Arbeitsrecht. Und einmal mehr hat es sich gezeigt, dass es in der Regel stimmt. Die Betriebsratswahl bei VW in Hannover war es wieder genau so. Frühjahr 2018 Wahl – Vier Jahre später stellt das Bundesarbeitsgericht die Unwirksamkeit der Wahl fest. Die neue Wahl ist zu diesem Zeitpunkt bereits geschehen oder steht unmittelbar bevor.


Hier die Pressemitteilung des Bundesarbeitsgerichts im Original:

16.03.2022 – 12/22 – Unwirksamkeit der Betriebsratswahl 2018 bei Volkswagen Nutzfahrzeuge in Hannover

Die im Frühjahr 2018 bei der Volkswagen AG am Standort Hannover-Stöcken durchgeführte Betriebsratswahl war unwirksam.

Die Volkswagen AG betreibt am Standort Hannover-Stöcken ein Werk zur Herstellung von Nutzfahrzeugen. Das mehrere Hektare große Werksgelände ist von einem geschlossenen Werkszaun umgeben; der Zugang erfolgt durch vom Werkschutz kontrollierte Tore. Außerhalb des umzäunten Geländes befinden sich weitere Betriebsstätten, die dem Werk Hannover-Stöcken organisatorisch zugeordnet sind und von dem dort gewählten Betriebsrat vertreten werden. Bei der im April 2018 durchgeführten Betriebsratswahl hatte der Wahlvorstand für die Arbeitnehmer sämtlicher außerhalb des geschlossenen Werksgeländes liegender Betriebsstätten die schriftliche Stimmabgabe (Briefwahl) beschlossen. Drei dieser Betriebsstätten liegen unmittelbar angrenzend an das umzäunte Werksgelände. Nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses haben neun wahlberechtigte Arbeitnehmer die Wahl angefochten und ua. geltend gemacht, die Briefwahl habe nicht für sämtliche außerhalb des geschlossenen Werksgeländes liegende Betriebsstätten beschlossen werden dürfen. Die Vorinstanzen haben die Betriebsratswahl für unwirksam erklärt.

Die hiergegen gerichteten Rechtsbeschwerden des Betriebsrats und der Arbeitgeberin blieben vor dem Siebten Senat des Bundesarbeitsgerichts ohne Erfolg. Der Wahlvorstand kann die schriftliche Stimmabgabe nur für räumlich weit vom Hauptbetrieb entfernte Betriebsteile und Kleinstbetriebe beschließen.1 Im vorliegenden Fall war der Wahlvorstand – selbst unter Berücksichtigung eines ihm zustehenden Beurteilungsspielraums – zu Unrecht davon ausgegangen, dass diese Voraussetzung auch bei den drei unmittelbar an das umzäunte Werksgelände angrenzenden Betriebsstätten erfüllt ist. Dieser Fehler konnte das Wahlergebnis auch beeinflussen.

1vgl. § 24 Abs. 3 der Ersten Verordnung zur Durchführung des Betriebsverfassungsgesetzes (Wahlordnung – WO).

Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 16. März 2022 – 7 ABR 29/20 –
Vorinstanz: Landesarbeitsgericht Niedersachsen, Beschluss vom 3. September 2020 – 4 TaBV 45/19 –

Hinweis:
Die heutige Entscheidung über die Unwirksamkeit der im Jahr 2018 durchgeführten Betriebsratswahl hat keine
Auswirkungen auf die bis dahin vom Betriebsrat vorgenommenen Rechtshandlungen.


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Leistungsbedingte Kündigung/ Bild: Unsplash.com/Hutomo Abrianto


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