
Drei Ecken, Elfer. – So war es früher auf dem Bolzplatz … Aller guten Dinge sind auch drei … vielleicht auch deshalb hält sich die Mär von drei Abmahnung bis zur Kündigung. Aber das ist schlicht falsch. Tatsächlich ist es so, dass oft eine – vom gerügten Fehlverhalten her vergleichbare – Abmahnung ausreicht. Und das macht die Sache kompliziert. Ein Mitarbeiter, der zweimal wegen Zuspätkommen eine Abmahnung bekommen hat (und dies völlig zu recht) kann dann nicht gekündigt werden, weil er einem wichtigen Kunden ein fehlerhaftes Angebot geschickt hat.

Irrtümer im Arbeitsrecht – Teil 6 – Der Arbeitgeber darf erst nach drei Abmahnungen einen Arbeitnehmer kündigen/ Bild: Unsplash.com/ Danielle Macinnes
In der Praxis ist die Abmahnung eine Fehlerquelle ohne Gleichen. Denn ihr muss genau zu entnehmen sein, was der “Chef” ganz genau missbilligt und wie er es gerne gehabt hätte. Zum Beispiel an welchen Tagen ganz genau der Arbeitnehmer wie viel zu spät war. Und dann muss der Arbeitgeber die Rüge oder Missbilligung auch noch mit dem eindeutigen Hinweis an den Arbeitnehmer verbinden, dass im Wiederholungsfall, z.B. bei wiederholten unentschuldigten Zuspätkommen eine Kündigung droht.
Besonders kritisch sind Abmahnungen, in denen verschiedene Fehler kritisiert werden. Ist dann auch nur einer von vielleicht mehreren Dutzend Fehlern keiner, dann ist die ganze Abmahnung wirkungslos.
Ich selber hatte einen Fall aus der Hotellerie, in dem etwa 50 Fälle von Zuspätkommen penibel aufgelistet waren…. leider waren darunter auch zwei Tage, auf denen der Arbeitnehmer mit Erlaubnis des Arbeitgebers im Urlaub war. Ganze Abmahnung hinüber. Das war bitter für den Arbeitgeber. Denn die auf Grundlage der vorherigen Abmahnung ausgesprochene Kündigung war unwirksam.
Vor diesem Hintergrund kann man nur jedem raten, jede Abmahnung durch einen Fachanwalt/Fachanwältin für Arbeitsrecht überprüfen zu lassen.
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Was ist eine Abmahnung und was genau kann der Arbeitgeber abmahnen?
Mit Hilfe einer Abmahnung kann der Arbeitgeber ein Verhalten oder eine bestimmte Leistung des Arbeitnehmers, mit der der Arbeitgeber unzufrieden ist, rügen. Die Abmahnung hat dabei einen Warncharakter, da sie dem Arbeitnehmer sein fehlerhaftes Verhalten aufzeigen soll und ihm die möglichen Konsequenzen bei der Wiederholung des Verhaltens verdeutlichen soll…
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Bild: Unsplash.com/ Jesper Aggergaard
Ist ein Mitarbeiter erkrankt, so muss er innerhalb von drei Tagen eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen.
Aus dieser wird für den Arbeitgeber allerdings nicht ersichtlich, woran der Arbeitnehmer erkrankt ist.
Nicht selten werden Arbeitgeber gerade bei häufigen Erkrankungen misstrauischen und bespitzeln deshalb die Mitarbeiter.
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