Eine Abfindung wird nicht automatisch bei jeder Kündigung fällig. In Deutschland gibt es nur in bestimmten Fällen einen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung. Dazu gehören betriebsbedingte Kündigungen oder wenn der Arbeitgeber im Rahmen eines Kündigungsschutzprozesses eine Abfindung anbietet, um das Arbeitsverhältnis zu beenden.
Die Abfindung als Silberstreif am Horizont: Wann besteht Anspruch?
Stellen Sie sich vor, Sie sind auf einer Schiffsfahrt und geraten in einen Sturm. Das ist beängstigend, oder? Aber was wäre, wenn Sie wüssten, dass am Ende dieses Sturms ein sicherer Hafen auf Sie wartet? Das ist das Prinzip einer Abfindung bei einer Kündigung. Aber nicht jeder Sturm führt zu diesem sicheren Hafen.
Haben Sie immer Anspruch auf eine Abfindung bei einer Kündigung?
Leider nein. Es ist ein weit verbreiteter Irrglaube, dass bei jeder Kündigung eine Abfindung gezahlt wird. Tatsächlich ist eine Abfindung eher die Ausnahme als die Regel und wird nur in bestimmten Fällen gezahlt. In Deutschland gibt es nur in wenigen Fällen, wie bei einer betriebsbedingten Kündigung, einen gesetzlichen Anspruch auf Abfindung.
Wann besteht denn genau ein gesetzlicher Anspruch auf Abfindung?
Ein gesetzlicher Anspruch auf Abfindung besteht vor allem dann, wenn der Arbeitgeber eine betriebsbedingte Kündigung ausspricht. Ebenso besteht ein Anspruch, wenn im Rahmen eines Kündigungsschutzprozesses eine Abfindung angeboten wird, um das Arbeitsverhältnis zu beenden.
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