Die Abfindung als Silberstreif am Horizont: Wann besteht Anspruch?
Stellen Sie sich vor, Sie sind auf einer Schiffsfahrt und geraten in einen Sturm. Das ist beängstigend, oder? Aber was wäre, wenn Sie wüssten, dass am Ende dieses Sturms ein sicherer Hafen auf Sie wartet? Das ist das Prinzip einer Abfindung bei einer Kündigung. Aber nicht jeder Sturm führt zu diesem sicheren Hafen.Haben Sie immer Anspruch auf eine Abfindung bei einer Kündigung?
Leider nein. Es ist ein weit verbreiteter Irrglaube, dass bei jeder Kündigung eine Abfindung gezahlt wird. Tatsächlich ist eine Abfindung eher die Ausnahme als die Regel und wird nur in bestimmten Fällen gezahlt. In Deutschland gibt es nur in wenigen Fällen, wie bei einer betriebsbedingten Kündigung, einen gesetzlichen Anspruch auf Abfindung.Wann besteht denn genau ein gesetzlicher Anspruch auf Abfindung?
Ein gesetzlicher Anspruch auf Abfindung besteht vor allem dann, wenn der Arbeitgeber eine betriebsbedingte Kündigung ausspricht. Ebenso besteht ein Anspruch, wenn im Rahmen eines Kündigungsschutzprozesses eine Abfindung angeboten wird, um das Arbeitsverhältnis zu beenden.Mehr zum Thema Abfindung: Abfindung im Kleinbetrieb – Abfindung Steuer vermeiden– Mindestlohn – Ordentliche Kündigung – Arbeitsleistung– Beschäftigungsverbot– Tarifvertrag – Konzerbetriebsrat – Arbeitsvertrag – unbefristeter Arbeitsvertrag– Beendigungskündigung – Aufhebungsvertrag unterscheiben – ja oder nein?– Der Aufhebungsvertrag und seine Nachteile
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Die Frage, ob Abfindungen versteuert werden müssen, bekommen wir immer wieder gestellt. Und immer noch spukt in den Köpfen vieler Betroffener die Idee herum, eine vom Arbeitgeber gezahlte Abfindung könne steuerfrei vereinnahmt werden. Diese mit Übergangsregelungen bis Ende 2007 geltende Regelung existiert nicht mehr. Jede Abfindung ist zunächst einmal in vollem Umfang steuerpflichtiges Einkommen.Progressive Einkommenssteuer
Denken wir uns Max Abfindikus aus, er ist ledig, hat keine Kinder. Er verdient als Angestellter 30.000 € brutto. Seine persönlichen Freibeträge bleiben in den folgenden Berechnungen unbeachtet. Seine Einkommenssteuer beträgt 5.601 € zzgl. Soli in Höhe von 308 € (sämtliche Werte gerundet). Sein Einkommen wird damit durchschnittlich mit 19,7% versteuert… Weiterlesen Jetzt online Abfindungshöhe berechnenMehr zum Thema Abfindung: Abfindung im Kleinbetrieb – Abfindung Steuer vermeiden– Mindestlohn – Ordentliche Kündigung – Arbeitsleistung– Beschäftigungsverbot– Tarifvertrag – Konzerbetriebsrat – Arbeitsvertrag – unbefristeter Arbeitsvertrag– Beendigungskündigung – Aufhebungsvertrag unterscheiben – ja oder nein?– Der Aufhebungsvertrag und seine Nachteile – Kein Rücktritt vom Aufhebungsvertrag–Aufhebungsvertrag und Corona– Fristlose Kündigung Corona
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Drohen mit Kündigung macht einen Aufhebungsvertrag nicht unwirksam
Oder umgekehrt: ein Aufhebungsvertrag ist auch dann wirksam, wenn der Arbeitnehmer ihn unter Druck unterschrieben hat. So entschied das Landesarbeitsgericht in Rheinland-Pfalz im Fall einer Krankenpflegerin. Der Arbeitgeber drohte der Mitarbeiterin mit einer fristlosen Kündigung und einer Anzeige wegen Arbeitszeitbetrugs, wenn sie den Aufhebungsvertrag nicht unterschreiben würde. Zehn Wochen nach Unterzeichnung versuchte die Arbeitnehmerin, den Aufhebungsvertrag anzufechten und klagte. Seit Anfang 2012 war die Klägerin als examinierte Altenpflegerin bei einem Pflegedienst beschäftigt. In vorgegebenen Abständen fuhr sie zu den Wohnungen der Pflegepatienten und dokumentierte ihre Arbeitszeiten und Pflegeleistungen in einem mobilen Datenerfassungsgerät…WEITERLESENMehr zum Thema Arbeitsrecht: Anhörung des Betriebsrats – Allgemeine Arbeitsbedingungen – Arbeitsrecht in der Luftfahrt– Arbeitsgerichtsbarkeit – Arbeitsrecht in der Altenpflege– Corona Kündigung – Corona Arbeitsrecht– Urlaubsabgeltung–Urlaubsgeld– Urlaub bei Krankheit– Sonderkündigungsschutz – Sozialwahl – Regelungsabrede– Beschäftigungsverhältnis
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