Kaum eine Zeitung berichtet nicht über das peinliche Ende einer Politikerin: die Bundestagsabgeordnete Petra Hinz hat zugegeben, in ihrem Lebenslauf gelogen zu haben. Hinz hatte auf ihrer Internetpräsenz vom Deutschen Bundestag einen Lebenslauf veröffentlicht, auf dem sie angab, das Abitur gemacht und Rechtswissenschaften studiert zu haben. Anschließend soll sie eine juristische Anstellung übernommen haben. Der Skandal an der Sache: Die SPD-Abgeordnete hat nicht mal das Abitur abgelegt, geschweige denn Jura studiert.
Als Konsequenz legte sie ihr Bundestagsmandat nieder. Derweil prüft die Essener Staatsanwaltschaft zwei Anzeigen, die gegen Hinz eingegangen seien. Ob ein Täuschungsdelikt vorliegt, wird sich also noch zeigen. Die Bundestagsverwaltung sieht hingegen keinen Ansatzpunkt für rechtliche Konsequenzen.
Welche Konsequenzen drohen Arbeitnehmern?
Was passiert bei Lügen im Lebenslauf?/ Bild: Unsplash.com/ Mohammad Metri
Was droht allerdings normalen Arbeitnehmern, wenn sie in ihrem Lebenslauf lügen? Wenn aus dem Strandurlaub eine Sprachreise wird, aus dem Praktikum eine berufliche Station, aus der Arbeitslosigkeit eine Selbstständigkeit oder gar die Zeugnisnote verbessert wird, drohen unter Umständen arbeits- und strafrechtliche Konsequenzen.
Generell gilt bei Bewerbungen natürlich die Wahrheitspflicht. Dezente Lebenslaufkosmetik, um Lücken im Lebenslauf zu flicken ist eine Sache – Abschlüsse erfinden und Noten aufbessern eine andere. Wer seine Bewerbungsunterlagen mit Falschangaben aufpoliert und dabei ertappt wird, riskiert ganz klar seinen Job. So ist in den meisten Fällen eine fristlose Kündigung möglich, auch nach vielen Jahren der Betriebszugehörigkeit.
Von der Kündigung, über die Rückzahlung des Lohn bis hin zur Haftstrafe
Sofern es zu einem Verfahren vor Gericht kommt, entscheiden die Gerichte meist nach Schwere der Täuschung. So wurde im Juni 2015 beispielsweise eine Lehrerin zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt, die jahrelang in vier Bundesländern unterrichtet hatte, obwohl sie nie einen universitären Abschluss in den unterrichteten Fächern hatte. Mit gefälschten Abschlüssen und Urkunden schaffte es die Frau, ihre Lüge derart lange aufrecht zu erhalten. Sie gab im Gerichtsverfahren zu, aus Angst vor Arbeitslosigkeit über 20 Jahre ihren Abschluss und amtliche Stempel gefälscht zu haben. Mehrere Bundesländern fordern nun Rückzahlungen von Beamtenbezügen in sechsstelliger Höhe.
Vor Gericht war ebenfalls ein Industrieschweißer, der sich seine Stelle in einem Autounternehmen mit gefälschten Unterlagen ermöglicht hatte, chancenlos. Mit seinen Noten wäre er bei der Bewerberauswahl durch das erste Raster gefallen. So hat er seine Note kurzerhand von „ausreichend“ auf „befriedigend“ geändert, die der praktischen Prüfung von „befriedigend“ auf „gut“. Auch wenn er seine Arbeit zufriedenstellend erledigte, erhielt er eine Kündigung aufgrund einer arglistigen Täuschung, als der Schwindel aufflog. Als er hiergegen klagte, gab das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg (Urteil vom 13.10.2006, Az.: 5 Sa 25/06) dem Arbeitgeber Recht.
Von der Kündigung, über die Rückzahlung des Lohn bis hin zur Haftstrafe/ Bild: Unsplash.com/ Sharon Mccutcheon
Für Aufsehen sorgte auch folgender Fall. Als ein Jurist wegen seiner schlechten Examensnote immer wieder Absagen erhielt, änderte er seine Note von „ausreichend“ auf ein „vollbefriedigend“ – eine Note, die Juristen die Tür zu so gut wie allen Jobs öffnet. Mit dieser Note wurde er direkt von einer internationalen Kanzlei zu einem Bruttojahresgehalt von 100.000 € eingestellt. Weil der Kanzlei jedoch nach einigen Monaten seine schlechte Arbeitsleistung auffiel, wurde sie misstrauisch und kontaktierte das Justizprüfungsamt. Der Arbeitsvertrag wurde direkt aufgehoben und der Jurist zur Rückzahlung von 75.000 € Gehalt verpflichtet.
Doch das war nicht genug: mit dem gefälschten Zeugnis bewarb sich der Jurist erneut – diesmal als Leiter des Personalamts bei der Stadtverwaltung. Auch hier flog der Schwindel natürlich auf. Im Endeffekt wurde der Jurist vom Amtsgericht Düsseldorf aufgrund von Betrugs zu zehn Monaten Haft auf Bewährung verurteilt (Urteil vom 07.12.2010, Az.: 114 Ds 20 Js 1798/10-190/10).
Irrelevante Lügen in der Regel ohne Konsequenzen
Der Schwindel im Lebenslauf lohnt sich also nicht. Kleine und große Lüge können noch Jahre später Folgen haben, da die Anfechtungsfrist von einem Jahr erst dann beginnt, wenn der Schwindel auffliegt. Die Folgen reichen von der Beendigung des Arbeitsvertrags über Schadensersatz bis hin zu strafrechtlichen Verurteilungen wegen Betrugs und Urkundenfälschung. Lügen, die für den Arbeitsplatz allerdings nicht relevant sind, haben in der Regel aber keine Konsequenzen.
Mehr zum Thema Arbeitsrecht: Arbeitsregerichtsbarkeit – Arbeitslosenversicherung – Arbeitsrecht bei der Bahn – Arbeitsrecht in der Altenpflege – Arbeistrecht in der Lebensmittelproduktion – Arbeistrecht in der Pharmaindustrie – Arbeitsrecht in Krankenhäusern – Arbeitsstätte– strafende Kündigung– Sonderkündigungsschutz Kirche Mitarbeitervertretung– Betriebsrat Mitbstimmungsrechte– Führung Personal – muss ich am Personalgespräch teilnehmen?– Personalgespräch – Persrat– regelmäßige Gespräche von Betriebsrat und Geschäftsführung– kann der chef überstunden anordnen
Sie haben weitere Fragen zu diesem Thema? Wir helfen Ihnen!
Gerne helfen wir Ihnen weiter. Die Schilderung Ihres Problems und eine kurze Ersteinschätzung sind kostenlos, wenn Sie gekündigt wurden oder einen Aufhebungsvertrag erhalten haben. Rufen Sie uns dann gerne an.
Für alle anderen Anliegen können Sie gerne eine kostenpflichtige Erstberatung in Anspruch nehmen.
24 Stunden, rund um die Uhr
Mo - Fr von 08:00 – 18:00 Uhr
Hamburg 040 35 70 49 50Mo - Fr von 08:00 – 18:00 Uhr
Auch interessant:
Arbeitsverweigerung
Arbeitsverweigerung/ Bild: Unsplash.com/Hutomo Abrianto
Die Arbeitsverweigerung ist die Weigerung eines Arbeitnehmers bzw. einer Arbeitnehmerin die vom Arbeitgeber im Wege des Direktionsrechts zugewiesene Arbeit auszuüben.
Nicht jede Arbeitsverweigerung stellt einen Grund für eine außerordentliche Kündigung dar. In der Regel ist eine Abmahnung erforderlich. Auf eine Abmahnung kann ausnahmsweise verzichtet werden, wenn ein Arbeitnehmer ohne Rechtfertigungsgrund die Arbeit erkennbar bewusst verweigerte (BAG, Urteil vom 21. 10. 1969 ‑ 1 AZR 93/68).
Die Weigerung eines Arbeitnehmers, die vertraglich geschuldete Leistung zu erbringen, ist nach vorangegangener Abmahnung grundsätzlich geeignet, eine verhaltensbedingte Kündigung zu begründen. Dies setzt allerdings voraus, daß der Arbeitnehmer nach dem zugrundeliegenden Arbeitsvertrag zur Ausführung der angewiesenen Tätigkeit verpflichtet ist. Ansonsten ist die zugewiesene Tätigkeit vom Direktionsrecht des Arbeitgebers nicht umfasst. WEITERLESEN
Profis im Kündigungsschutz: Anwalt für Arbeitsrecht in Alsterdorf – Anwalt für Kündigungsschutz in Uhlenhorst – Anwalt für Kündigungsschutz in Volksdorf – Anwalt für Kündigungsschutz in Wandsbek – Anwalt für Kündigungsschutz in Wilhelmsburg–Anwalt Arbeitsrecht Hamburg– Zuschläge Mehrarbeit–Bester Anwalt Arbeitsrecht– Rechtsanwälte Arbeitsrecht Hamburg
Sie haben weitere Fragen zu diesem Thema? Wir helfen Ihnen!
Gerne helfen wir Ihnen weiter. Die Schilderung Ihres Problems und eine kurze Ersteinschätzung sind kostenlos, wenn Sie gekündigt wurden oder einen Aufhebungsvertrag erhalten haben. Rufen Sie uns dann gerne an.
Für alle anderen Anliegen können Sie gerne eine kostenpflichtige Erstberatung in Anspruch nehmen.
24 Stunden, rund um die Uhr
Mo - Fr von 08:00 – 18:00 Uhr
Hamburg 040 35 70 49 50Mo - Fr von 08:00 – 18:00 Uhr
Sie benötigen weiteren rechtlichen Rat?
Nutzen Sie unsere Online-Anfrage für einen schnellen Check.
Die Schilderung Ihres Problems und eine kurze Ersteinschätzung sind kostenlos, wenn Sie gekündigt wurden oder einen Aufhebungsvertrag erhalten haben.
Für alle anderen Anliegen können Sie gerne eine kostenpflichtige Erstberatung in Anspruch nehmen.