Fristlose Kündigung wegen schlechter Arbeit?

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Fristlose Kündigung wegen Schlechtarbeit oder wegen vieler Fehler bei der Arbeit. Solche Fälle kommen uns als erfahrene Arbeitsrechtler immer wieder in die Hände. Und das sowohl von Arbeitnehmern, die mit einer solchen Kündigung zu uns kommen und Hilfe suchen, als auch von Arbeitgebern, die einen Mitarbeiter, der viele Fehler macht, dringend loswerden möchten.

Und dann stellt sich die Frage:

Kann ein Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis wegen schlechter Arbeit fristlos kündigen?

Eine Fristlose Kündigung wegen Schlechtarbeit ist arbeitsrechtlich ganz großes Tennis. Man braucht viel Ruhe und Erfahrung und Zeit für die Vorbereitung. Hier machen Arbeitgeber oft schreckliche Fehler, die dazu führen, dass die Klage vor dem Arbeitsgericht oft zu Gunsten des Arbeitnehmers ausgeht.

Die Wirkung der Fristlosen Kündigung ist oft verheerend

Die Fristlose Kündigung ist ein scharfes Schwert im Arbeitsrecht. Sie beendet – wenn sie wirksam ist – das Arbeitsverhältnis sofort und löst insbesondere auf der Arbeitnehmerseite zahlreiche Kollateralschaden aus:

  • Der Lohnanspruch endet mit Zustellung der Kündigung
  • 12 Wochen Sperrzeit beim Arbeitslosengeld
  • Ein praktisch wertloses Zeugnis, weil es auf einem beliebigen Tag im Monat endet

Aus diesem Grunde raten wir auf Arbeitnehmerseite praktisch immer zur Kündigungsschutzklage. Denn selbst wenn keine Rechtsschutzversicherung vorhanden ist. Denn – das zeigt die Erfahrung – in praktisch allen Fällen verbessern wir im Ergebnis die Situation. Und in vielen Fällen finden wir auch Angriffspunkte an einer Fristlosen Kündigung und bringen diese am Ende zu Fall.

Warum man unbedingt eine Rechtsschutzversicherung haben sollte

Wer eine Rechtsschutzversicherung hat, kann mit der Kündigungsschutzklage praktisch nichts verlieren. Dann zahlt die Rechtsschutzversicherung den eigenen Anwalt und das Risiko ist praktisch null. Jede Verbesserung kommt direkt an.


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Abmahnung

Ist der Arbeitgeber mit dem Verhalten eines Arbeitnehmers unzufrieden, da dieses einen Verstoß gegen den Arbeitsvertrag oder die arbeitsvertraglichen Pflichten darstellt, rügen, so kann er dem betroffenen Arbeitnehmer eine Abmahnung erteilen, um dem Arbeitnehmer so mitzuteilen, dass das Fortführen des Verhaltens zu Konsequenzen führen wird.

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