Habe ich als umgeimpfte Person Anspruch auf Home-Office?

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Das Home-Office hat durch Corona einen enormen Aufschwung erlebt. Und man kann davon ausgehen, dass sich auch Unternehmen, die bisher nicht einmal an Home-Office gedacht haben, das Für und Wider in Zukunft sehr genau abwägen werden.

Ein Aspekt ist aber neu. Und er basiert auf den neuen Corona Regeln und der demnächst kommenden Impfpflicht im Gesundheitswesen und den damit einhergehenden Beschränkungen für umgeimpfte Personen.

Haben Arbeitnehmer Anspruch auf einen Home-Office Arbeitsplatz, wenn sie aufgrund fehlender Impfung nicht im Betrieb eingesetzt werden können? Diese Frage ist sehr spannend und die Antwort klassisch Juristisch: Es kommt darauf an.

Folgende Fragen tun sich auf:

  • Ist die Tätigkeit grundsätzlich für eine Home-Office Tätigkeit geeignet?
  • Und ist der Konkrete Arbeitsplatz für Home-Office geeignet und dem Arbeitgeber der notwendige Aufwand zumutbar?

Corona – Kündigung – unbezahlte Freistellung – Testpflicht – Impfpflicht für Krankenhäuser – Impfpflicht für alle – und kein Ende.

Eine Krankenhausmitarbeiterin hat uns folgende Nachricht übersandt. Wie immer haben wir zur Anonymisierung und aus Gründen des Datenschutzes redaktionelle Änderungen vorgenommen.


Liebes Team,

ich arbeite als Medizinische Fachangestellte in einem Krankenhaus (seit 2014). Ich habe einen unbefristeten Vertrag und bin ausschließlich mit Bürotätigkeiten beschäftigt. Ab März 2022 droht mir jetzt die Arbeitslosigkeit aufgrund der Impfpflicht im Gesundheitswesen. Kolleg:innen aus dem Betriebsrat sagten mir, dass eine Tätigkeit im Homeoffice eine Kündigung in jedem Fall  erschweren würde. Stimmt das?

Bisher wird mir das Homeoffice ohne Angabe von Gründen verweigert. Seit gestern liegt ein erneuter Antrag auf Homeoffice mit Tätigkeitsbeschreibung bei der Personalabteilung. Dies lief bereits über den Betriebsrat. Ist es wirklich möglich, dass ALLE ungeimpften Mitarbeiter im Gesundheitssektor gekündigt werden? Oder gibt es wirklich die Möglichkeit im Homeoffice zu arbeiten und weiterhin angestellt zu sein?

Viele Grüße


Sehr geehrte Frau ….,

die Problematik der Testpflicht und demnächst Impfpflicht rollt tatsächlich schon durch das deutsche Arbeitsrecht.

Ein Kernproblem ist die Rechtliche Konstruktion der „Testpflicht“ und ab März 2022 in den meisten Betrieben des Gesundheitswesens und der Pflege „Impfpflicht“.

Böse gesagt gibt es keine Impfpflicht. Niemand muss sich impfen lassen. Zumindest nach der aktuellen Rechtslage. Aber – und das ist entscheidend – , der Arbeitgeber darf Sie nicht reinlassen.

Und er muss kontrollieren, ob Sie geimpft sind, bzw. Stand heute, ob Sie getestet sind und dies dokumentieren.

Die Arbeitgeber werden also gleichsam zwangsweise zu einer Art Hilfspolizei und sind verpflichtet, staatliche Kontrolle- und Überwachungsaufgaben zu übernehmen.

Im Falle einer Kontrolle im Betrieb, und es gab in meinem Mandantenkreis schon Kontrollen, bekommt der Arbeitgeber bei Verstößen eine saftige Strafe. In der Regel sind das 5.000 Euro und mehr. Zu bezahlen vom Inhaber oder Geschäftsführer persönlich. Keine Betriebskosten.

Die Rechtslage ist zur Zeit kaum vorhersehbar. Grundsätzlich gilt im Arbeitsrecht, der Grundsatz des mildesten Mittels. Hier liegt der Kern, den wir ohne genaue Kenntnisse Ihrer Tätigkeit nicht beantworten können. Es kommt am Ende darauf an, ob Ihre Tätigkeit für das Home-Office geeignet ist, das ist im Krankenhaus bei einem Büro-Job wahrscheinlich denkbar, und ist das in Ihrem Fall mit vertretbarem Aufwand umsetzbar.

Mein persönlicher Rat für Sie: Versuchen Sie jetzt schon (ich habe von Ihren Bemühungen gelesen) und weiterhin, Ihren Arbeitsplatz ins Home-Office zu bekommen. Notfalls unter Bezug auf die einschlägigen Vorschriften. Wenn das nicht klappt, sollten Sie sich zumindest über die demnächst kommenden „Tot-Impfstoffe“ informieren und darüber nachdenken, einen solchen zu nutzen. Ansonsten werden Sie günstigstenfalls unbezahlt freigestellt. Andernfalls gekündigt.

UND: Legen Sie sich schnellstmöglich eine Rechtsschutzversicherung zu, sollten Sie noch keine haben.

Faktisch würden Sie nach der zu erwartenden Lesart der Bundesagentur für Arbeit als selbstverschuldet unvermittelbar eingestuft und würden auch kein Arbeitslosengeld bekommen. Das gilt es zu verhindern.

Ich wage einmal die Prognose, dass viele nicht geimpfte Menschen am Ende ihre bürgerliche Existenz aufgeben werden, wenn sie nicht über ausreichende finanzielle Reserven verfügen.

Unterstützung von den Gerichten können Sie realistischerweise nicht erwarten. Denn das Bundesverfassungsgericht hat nämlich für sein Gerichtsgebäude 2G++ angeordnet. Und 2G++ bedeutet: Geimpft oder genesen UND tagesaktueller Schnelltest UND PCR-Test nicht älter als 48 Stunden. Diese Regelungen gelten übrigens auch für die Richterinnen und Richter selbst und für alle Anwältinnen und Anwälte.

Mir ist klar, dass Sie das nicht lesen möchten und ich hätte Ihnen gerne etwas besseres geschrieben.

Mit freundlichen Grüßen 
Axel Pöppel

Fachanwalt für Arbeitsrecht

RA Axel Pöppel


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Damit haben auch Mitarbeiter, die das ganze Kalenderjahr arbeitsunfähig waren, einen Urlaubsanspruch.
Zudem muss der nicht genommene Urlaub nicht, wie sonst üblich, in den ersten drei Monaten des Folgejahres genommen werden…Weiterlesen

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Nach bestem Wissen und Gewissen: Kein Arbeitgeber kann Sie zum Test zwingen. ABER: Wer umgeimpft und nicht genesen mit entsprechender Bescheinigung ist, den darf der Arbeitgeber nicht ohne tagesaktuellen Test an den Arbeitsplatz lassen.

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Eine Anmerkung: Selbst wir, als Rechtsanwälte, die sich täglich mit dem Thema Corona am Arbeitsplatz beschäftigen, können den ständigen Rechtsänderungen und Widersprüchen teils nicht mehr folgen. Das ist in höchstem Maße Problematisch. Die Politik muss hier künftig anders vorgehen. Denn wie soll Otto-Normalbürger/in verstehen, was geübte Anwälte kaum oder nicht verstehen?…WEITERLESEN

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